Ausnahmegenehmigung für eine Woche Bf17

  • Ausnahmegenehmigung für eine Woche Bf17
     alexander1215408
      schrieb am Montag, 8. Juni 2009
    Hallo!

    Ich habe eine Frage undzwar: In den Herbstferien fahre ich mit meinem Verein nach Sylt. Ich bin noch 16, mache meine Führerscheinausbildung zum Begleitendem fahren mit 17.

    Ich würde mich gerne mit meinem Kollegen Abwechseln beim fahren. Allerdings jetzt das Problem: Er ist erst 28 und somit kann ich ihn nicht als Begleitperson eintragen lassen.

    Ich möchte aber wirklich nur in dieser einen Woche mit ihm fahren.

    Kann mir einer Sagen ob ich dafür eine Sondergenehmigung bekomme? Hilft es wenn ich beim Straßenverkehrsamt sage dass mein Kollege am Fuß operriert wird und deswegen nicht fahren kann?!?!

    Hoffe es kann mir jmd helfen!!!

    Grüße
    Alexander
  • Thema
    Re: Ausnahmegenehmigung für eine Woche Bf17
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 9. Juni 2009
    Text
    Hallo Alexander,

    ich fürchte, da wirst du keine Chance auf eine Sonderbehandlung haben. Du kannst ja mal beim Straßenverkehrsamt anrufen und fragen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ausnahmegenehmigung für eine Woche Bf17
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 9. Juni 2009
    Text
    >Hallo Alexander,
    >
    >ich fürchte, da wirst du keine Chance auf eine Sonderbehandlung haben. Du kannst ja mal beim Straßenverkehrsamt anrufen und fragen.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Tragischer Unfall in Baden-Württemberg:
    17-jährige Fahranfängerin nimmt Linienbus auf Kreuzung die Vorfahrt – Bus rammt in Fahrerseite des Kleinwagens – Junge Frau lebensgefährlich verletzt
    Bei Zusammenstoß weiteres Fahrzeug gerammt: Fahrer verletzt – Im Bus waren zum Unfallzeitpunkt glücklicherweise keine Fahrgäste – Junge Frau hatte einen Führerschein für Begleitetes Fahren, aber laut Polizei mit einer Sondergenehmigung: Sie durfte die Strecke von zu Hause zur ihrer Arbeitsstelle alleine zurücklegen
    Soviel zum Thema Führerschein mit 17 u. Ausnahmegenehmigung.
    Hans Fl. i.R.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ausnahmegenehmigung für eine Woche Bf17
    Autor
      Fahrschuellllller
      schrieb am Dienstag, 9. Juni 2009
    Text
    >>Hallo Alexander,
    >>
    >>ich fürchte, da wirst du keine Chance auf eine Sonderbehandlung haben. Du kannst ja mal beim Straßenverkehrsamt anrufen und fragen.
    >>
    >>Viele Grüße

    >>Kirsten
    >
    >Tragischer Unfall in Baden-Württemberg:
    >17-jährige Fahranfängerin nimmt Linienbus auf Kreuzung die Vorfahrt – Bus rammt in Fahrerseite des Kleinwagens – Junge Frau lebensgefährlich verletzt
    >Bei Zusammenstoß weiteres Fahrzeug gerammt: Fahrer verletzt – Im Bus waren zum Unfallzeitpunkt glücklicherweise keine Fahrgäste – Junge Frau hatte einen Führerschein für Begleitetes Fahren, aber laut Polizei mit einer Sondergenehmigung: Sie durfte die Strecke von zu Hause zur ihrer Arbeitsstelle alleine zurücklegen
    >Soviel zum Thema Führerschein mit 17 u. Ausnahmegenehmigung.
    >Hans Fl. i.R.


    Also dass es ein freund von dir ist reicht nicht aus, es muss glaub ich ein enges Familienmitglied sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ausnahmegenehmigung für eine Woche Bf17
    Autor
      alexander1215408
      schrieb am Dienstag, 9. Juni 2009
    Text
    >Tragischer Unfall in Baden-Württemberg:
    >17-jährige Fahranfängerin nimmt Linienbus auf Kreuzung die Vorfahrt – Bus rammt in Fahrerseite des Kleinwagens – Junge Frau lebensgefährlich verletzt
    >Bei Zusammenstoß weiteres Fahrzeug gerammt: Fahrer verletzt – Im Bus waren zum Unfallzeitpunkt glücklicherweise keine Fahrgäste – Junge Frau hatte einen Führerschein für Begleitetes Fahren, aber laut Polizei mit einer Sondergenehmigung: Sie durfte die Strecke von zu Hause zur ihrer Arbeitsstelle alleine zurücklegen
    >Soviel zum Thema Führerschein mit 17 u. Ausnahmegenehmigung.
    >Hans Fl. i.R.


    ähm und was hat das bitteschön mit meiner sondergenehmigung zu tun??

    bitte durchlesen was ich angegeben habe!
    außerdem kann dies jedem passieren auch ihnen guter Mann! was ich ihn aber nicht wünsche!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ausnahmegenehmigung für eine Woche Bf17
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 10. Juni 2009
    Text
    >>Tragischer Unfall in Baden-Württemberg:
    >>17-jährige Fahranfängerin nimmt Linienbus auf Kreuzung die Vorfahrt – Bus rammt in Fahrerseite des Kleinwagens – Junge Frau lebensgefährlich verletzt
    >>Bei Zusammenstoß weiteres Fahrzeug gerammt: Fahrer verletzt – Im Bus waren zum Unfallzeitpunkt glücklicherweise keine Fahrgäste – Junge Frau hatte einen Führerschein für Begleitetes Fahren, aber laut Polizei mit einer Sondergenehmigung: Sie durfte die Strecke von zu Hause zur ihrer Arbeitsstelle alleine zurücklegen
    >>Soviel zum Thema Führerschein mit 17 u. Ausnahmegenehmigung.
    >>Hans Fl. i.R.
    >
    >
    >ähm und was hat das bitteschön mit meiner sondergenehmigung zu tun??
    >
    >bitte durchlesen was ich angegeben habe!
    >außerdem kann dies jedem passieren auch ihnen guter Mann! was ich ihn aber nicht wünsche!

    Es geht um die Ausnahmegenehmigung, die schon auf Lügen aufgebaut werden sollte.(Bekannter wird am Bein operiert)
    Hans Fl.i.R.

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