Ausnahmegenehmigung
Ich habe diesen Monat meine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann begonnen.
(bin knapp 17 jahre)
Meine frage wäre ob ich diese Sondergenehmigung (das ich zur Arbeit bzw zur Berufsschule alleine mit dem Auto fahren darf) bekommen würde.
Mein Arbeitsort ist ca 31km von meinem wohnort entfernt und die Berufsschule 32km.
Ich stehe jeden Tag um 5.30 auf und bin um 6.00 aus dem Haus.
um 8.00 beginnt meine Arbeit. (das wären dann schonmal 2 Stunden)
Abends habe ich es etwas besser da ich um 17.00 Uhr aus habe. Bin dann ca um 18.30 daheim.
das wären dann 3 1/2 - 4 stunden die ich am tag unterwegs wäre.
3 1/2h + 9 stunden auf arbeit sind 12 1/2h
Sprich: Habe meine 12 stunden ruhephase nicht.
Mit dem Auto wäre die ganze Sache etwas anderes.
Würde um 6.45 aufstehn und wäre um 7.10 aus dem Haus. Bräuchte ca 30 min bis zur Arbeit
Zug: Hinfahrt=2h Rückfahrt=1 1/2h
Auto: Hinfahrt= 30min Rückfahrt= 30min
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte:)
Mfg Marco