Ausbildungsbescheinigung wie lange gültig ?

  • Ausbildungsbescheinigung wie lange gültig ?
     Akeem
      schrieb am Dienstag, 25. November 2008
    Hallo,

    ich hätte da mal eine kurze Frage.

    Also, ich habe letztes Jahr mit der Klasse B angefangen und habe in der Zeit 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten für den Grundstoff absolviert.
    Außerdem 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten für den Klassenspezifischen Stoff absolviert.

    So, dann musste ich leider abbrechen da ich in eine andere Stadt gezogen bin.
    Bis jetzt habe ich es leider Zeitlich nicht wieder hinbekommen mich in einer neuen FS anzumelden, da mein Beruf es eben Zeitlich nicht zugelassen hat.
    Ausgestellt wurde mir die Bescheinigung am 14.08.2007.
    Die Frage also : Wie lange ist der Schein gültig ?
    Es gehtbei der Ausbildungsbescheinigung eben darum, den theorethischen Stoff nicht nachholen zu müssen, falls er noch gültig sein sollte.

    Vielen Dank für eure Zeit.
  • Thema
    Re: Ausbildungsbescheinigung wie lange gültig ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 25. November 2008
    Text

    >Ausgestellt wurde mir die Bescheinigung am 14.08.2007.
    .............................

    Gültig ist die Bescheinigung bis zum 14.08.2009

    Siehe das Beispiel vom Fahrlehrerverband Baden-Würtemberg:
    Beispiele aus der Praxis

    Bernd F. meldete sich am 15.01.2004 zur Ausbildung Klasse B in der Fahrschule an. Er kommt regelmäßig zum Unterricht. Am 04.03.2004 hatte er mit der 14. Lektion den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht absolviert. Mit der am 05.03.2004 ausgestellten Ausbildungsbescheinigung kann er bis zum 04.03.2006 die theoretische Prüfung ablegen. Allerdings muss er beachten, dass die Prüfstelle seinen Prüfungsauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben muss, wenn er die theoretische Prüfung nicht binnen eines Jahres seit Eingang des Auftrags bei der Prüfstelle besteht. Zwar ist dann sein Antrag nicht verfallen; die Behörde müsste lediglich einen neuen Prüfauftrag erteilen. Sollte Bernd jedoch bis zum 04.03.2006 die theoretische Prüfung nicht bestanden haben, müsste er erneut den gesamten Unterricht besuchen.
    Nachlesen kannst du es hier:
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2005-Texte/fpx-05-12-Ausbildungsbescheinigungen.htm

    Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das in allen Bundesländern gleich geregelt ist.

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