Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen ...

  • Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht - 2. Ausstellung möglich?
     RainerKainer
      schrieb am Donnerstag, 7. Februar 2013
    Hallo,

    ich habe jetzt auf Grund schlechter Erfahrung und einem Umzug bereits 2 Fahrschulen besucht und auch wieder verlassen müssen. Nun war es so das ich bei meiner ersten Fahrschule die Theorieausbildung abgeschlossen hatte und anschließend dann bei einer weiteren mit der praktischen Ausbildung anfing. Da ich jetzt durch mein Studium umziehen muss komm ich leider nicht an einem weiteren Wechsel vorbei. Ich habe aber leider die Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht der 1. Fahrschule bei der darauffolgenden abgeben und leichtsinnigerweise vorher keine Kopie gemacht. Habe ich nun ein Anrecht darauf eine weitere Ausbildungsbescheinigung bei Fahrschule 1 einzufordern bzw. meine richtige Bescheinigung von der 2. zurückzufordern (das Ausbildungsverhältnis ist bereits durch eine Kündigung beendet worden)? Anderenfalls müsste ich ja nun, wo leider mein Führerscheinantrag + Theorieprüfung abgelaufen sind, wieder die komplette theoretische Ausbildung wiederholen und nicht nur den Antrag neustellen und die Theorieprüfung erneueren (die 2-jährige Haltbarkeitszeit der Theoriestunden ist noch nicht abgelaufen!).
  • Thema
    Re: Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht - 2. Ausstellung möglich?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 8. Februar 2013
    Text
    Frag doch einfach bei der ersten Fahrschule an, ob die dir die Bescheinigung noch einmal ausstellen. Das sollte kein Problem sein.


    >Habe ich nun ein Anrecht darauf eine weitere Ausbildungsbescheinigung bei Fahrschule 1 einzufordern

    Mir ist kein Fall bekannt, in dem dies schon einmal gerichtlich geklärt wurde und ich habe dazu auch keine Meinung. Ich sehe aber - ganz ohne rechtliche Verpflichtung - keinen Grund, warum eine Fahrschule nicht trotdzem eine weitere Bescheinigung ausstellen sollte.


    >bzw. meine richtige Bescheinigung von der 2. zurückzufordern

    Das wird nicht funktionieren, da die zweite Fahrschule diese Bescheinigung für deine theoretische Prüfung bei der Prüforganisation (TÜV/DEKRA) abgegeben hat - falls ich deine bisherige Geschichte richtig verstanden habe.


    >(das Ausbildungsverhältnis ist bereits durch eine Kündigung beendet worden)?

    Der Anspruch auf eine Ausbildungsbescheinigung gehört nicht zum "zivilen" Anteil des Ausbildungsverhältnisses (dem Teil, der durch den Ausbildungsvertrag beschrieben wird) und hat damit nichts mit einer eventuellen Kündigung zu tun.

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  • Thema
    Re: Re: Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht - 2. Ausstellung möglich?
    Autor
      RainerKainer
      schrieb am Freitag, 8. Februar 2013
    Text
    Schonmal vielen vielen Dank für die Antwort!

    Habe jetzt gerade nocheinmal mit der 2. Fahrschule gesprochen und sie schickt mir die Bescheinigung zu. Er sagte jetzt aber auch das die Theoriestunden lediglich eine Haltbarkeit von 1 Jahr haben um erneut zur Theorieprüfung zugelassen zu werden, soweit ich aber weiß müssten die 2 Jahre lang gültig sein?!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht - 2. Ausstellung möglich?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 8. Februar 2013
    Text
    >Er sagte jetzt aber auch das die Theoriestunden lediglich eine Haltbarkeit von 1 Jahr haben um erneut zur Theorieprüfung zugelassen zu werden, soweit ich aber weiß müssten die 2 Jahre lang gültig sein?!

    Die zwei Jahre sind richtig, § 16 Abs. 3 FeV. Das sollte ein FL eigentlich wissen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht - 2. Ausstellung möglich?
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Mittwoch, 13. Februar 2013
    Text
    Hallo,
    im Prinzip ist das alles richtig, der Abschluss der Ausbildung darf nicht älter sein als zwei Jahre.
    Zu beachten ist allerdings, dass da wahrscheinlich nur noch wenig Luft ist, wegen des Neuantrages.
    Zu beachten ist auch, die Fahrschule 2 hat keinen Nachweis über die durchgeführten Theoriestunden in ihren Aufzeichnungen. Die Ausbildungsbescheinigung hat sie durchgereicht an die Prüfstelle. Bei ihr kann sich nur eine Kopie befinden. Da bei ihr keine Theoriestunden gemacht wurden kann sie auch keine Bescheinigung neu ausstellen, das kann nur Fahrschule 1. Diese kann aber auch nur über die Stunden eine Bescheinigung ausstellen, die in den letzten zwei Jahren erfolgten.
    Ob sich Fahrschule 3 dann auf all das einlässt, zweifle ich auch an. Denn die FS 3 wird doch sicher in einen anderen Bundesland liegen.

    Klaus

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