Ausbildungsbescheinigung

  • Ausbildungsbescheinigung
     pennie
      schrieb am Donnerstag, 17. Dezember 2009
    Hallo,

    vllt kann mir hier jemand helfen, ich bin mit meinen nerven bei meiner jetzigen Fahrschule ziemlich am ende.

    Grund:
    mein Fahrlehrer hatte mir die Abschlussrechnung gegeben die konnte ich nicht dirket bezahlen,also hab ich vorgeschlagen das in kleinen raten zu zahlen. Erst war auch alles okey, iwann sagte er dann er wolle das komplette geld jetzt sofort, da ich ja schon ein Jahr bei der Fahrschule wäre.
    Ich konnte das nich zahlen hab Ihn dann gebeten mir eine Neue Rechnung zukommen zulassen wo schon das bezahlte von abgezogen war und mit der Info das ich die Fahrschule wechseln möchte und das er mir bitte eine Ausbildungsbescheinigung zukommen lassen solle.
    Darauf kam dann ein Mahnbescheid von den noch zu zahlenen knapp 400euro für die Fahrschule + fast 40euro Mahngebühren.
    Die 400Euro für die Fahrschule habe ich dann auch sofort bezahlt, allerdings habe ich die Mahngebühren nicht bezahlt weil ich mir dachte, das er mir ja keine neue Rechnung geschickt hatte und somit auch nichts anmahnen kann.
    So zu dem Mahnbescheid ist bisher nichts weiter passiert (jetzt ca. 3wochen her)
    Allerdings habe ich auch keine Ausbildungsbescheinigung bekommen.

    jetzt zu meiner Frage:
    Kann ich die Ausbildungsbescheinigung jetz tortzdem einfordern auch wenn die knapp 40euro mahngebühren nicht bezahlt worden sind ?

    danke schonmal für die hilfe.

    Liebe Grüße
  • Thema
    Re: Ausbildungsbescheinigung
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 17. Dezember 2009
    Text
    Warum brauchst du nach der Abschlussrechnung (die ja wohl am Ende der Ausbildung kommt) eine Ausbildungsbescheinigung?

    >mein Fahrlehrer hatte mir die Abschlussrechnung gegeben die konnte ich nicht dirket bezahlen,also hab ich vorgeschlagen das in kleinen raten zu zahlen. Erst war auch alles okey, iwann sagte er dann er wolle das komplette geld jetzt sofort, da ich ja schon ein Jahr bei der Fahrschule wäre.
    >Ich konnte das nich zahlen hab Ihn dann gebeten mir eine Neue Rechnung zukommen zulassen wo schon das bezahlte von abgezogen war

    Dass du dich mit so einem Verhalten beim Fahrlehrer nicht gerade beliebt machst, ist dir hoffentlich klar? Große Kooperation würde ich hier also nicht erwarten.

    Wenn du schon von vornherein wusstest, dass du nicht zahlen können wirst, war das darüber hinaus eine astreine Straftat - man nennt das Eingehungsbetrug. Das ist schon eine ziemlich linke Tour.

    >Darauf kam dann ein Mahnbescheid von den noch zu zahlenen knapp 400euro für die Fahrschule + fast 40euro Mahngebühren.
    >Die 400Euro für die Fahrschule habe ich dann auch sofort bezahlt, allerdings habe ich die Mahngebühren nicht bezahlt weil ich mir dachte, das er mir ja keine neue Rechnung geschickt hatte und somit auch nichts anmahnen kann.

    Um zu klären, ob die "Mahngebühren" (der größte Teil dürften Verzugszinsen sein) berechtigt sind, müsste man mehr wissen, besonders den Wortlaut der ursprünglichen Rechnung, des Ausbidungsvertrags und der AGB der Fahrschule.

    Deine Auffassung, dass die Fahrschule dir eine erneute Rechnung stellen müsste, bevor sie das Geld anmahnen kann, ist jedenfalls nicht richtig. Verzug tritt regelmäßig mit dem Verstreichen des Zahlungsziels auf der Rechnung (der ERSTEN Rechnung) ein. Auch wenn Teile der Forderung inzwischen bezahlt sind, ändert das nichts.

    >jetzt zu meiner Frage:
    >Kann ich die Ausbildungsbescheinigung jetz tortzdem einfordern auch wenn die knapp 40euro mahngebühren nicht bezahlt worden sind ?

    Ja, auch wenn die FL das nicht gerne hören.

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