Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
     Ixi
      schrieb am Freitag, 22. Februar 2008
    Hallo zusammen,

    ich habe jetzt seit über einer Woche meinen Führerschein. Allerdings stellen sich mir im nachhinein zu manchen Verkehrssituationen doch so einige Fragen. Worüber ich auch mit anderen Autofahrern in Diskussionen verfalle, da es irgendwie keiner wirklich weiß. Ich ja selbst auch nicht.

    Zu den Situationen:

    Innerorts:
    Ich fahre zum Ortseingang rein. Gleich nach dem Eingangsschild steht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h - wie lang gilt diese, wenn kein weiteres Begrenzungs- oder Aufhebungsschild kommt?

    1. Möglichkeit - bis zur nächsten Straßenmündung/-kreuzung, da der, der von der anderen Straße kommt ja nicht wissen kann welche Beschränkung zuvor stand.
    2. Möglichkeit - bis zur nächsten Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. bis zum Ortsausgang.
    3. Möglichkeit - keine von den beiden Vorangegangenen (dann bitte erläutern wies richtig wäre)

    Außerorts:
    Ähnliche Situation - Landstraße - Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Irgendwo auf der Straße kreuzt eine andere Straße. Bis wohin gilt die Begrenzung wenn keine weiteren Begrenzungs- oder Aufhebungsschilder angebracht sind?

    1. Möglichkeit - bis zur kreuzenden Straße, danach wieder 100 km/h wie üblich.
    2. Möglichkeit - bis zur nächsten Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. bis zum nächsten Ortseingang.
    3. Möglichkeit - keine von den beiden Vorangegangenen (dann bitte erläutern wies richtig wäre)

    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    LG Ixi
  • Thema
    Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 22. Februar 2008
    Text
    beidesmal antwort 2.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
    Autor
      Ixi
      schrieb am Freitag, 22. Februar 2008
    Text
    >beidesmal antwort 2.
    >
    >holger

    Danke für deine Antwort. Das ist auch immer meine Auffassung gewesen, gut dass ich da net total daneben lag und bissi was aus der Fahrschule mitgenommen hab ^^

    Aber wenn ich jetzt z. B. außerorts von der kreuzenden Straße in die Straße einfahre wo die Begrenzung steht. Woher weiß ich denn, dass da meinetwegen grad ne 80 ist und nicht die 100? Das war nämlich immer das Totschlagargument von meinen Kollegen und Verwandten, da wusst ich dann net was ich sagen sollte. Und irgendwie haben die ja zumindest rein von der Überlegung her Recht. Was ist denn wenn ich nach der Kreuzung mit 90 - 100 geblitzt werde, weil ja noch 80 sind, die aber nicht wiederholt nach der Kreuzung stehen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Freitag, 22. Februar 2008
    Text
    Das kann kompliziert sein. Sagen wir auf der einen Straße ist 70 ausserorts wegen einer Kreuzung. Dann gilt für diese Stracke natürlich 70. Wenn jetzt jemand auf diese Straße einbiegt und das 70 wird nach der Kreuzung nicht wiederholt, dann gilt für diesen Abbieger bereits 100 während für die anderen noch 70 gilt bis das 70 Ende kommt.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten


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