Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
Ixi
schrieb am Freitag, 22. Februar 2008
Hallo zusammen,
ich habe jetzt seit über einer Woche meinen Führerschein. Allerdings stellen sich mir im nachhinein zu manchen Verkehrssituationen doch so einige Fragen. Worüber ich auch mit anderen Autofahrern in Diskussionen verfalle, da es irgendwie keiner wirklich weiß. Ich ja selbst auch nicht.
Zu den Situationen:
Innerorts:
Ich fahre zum Ortseingang rein. Gleich nach dem Eingangsschild steht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h - wie lang gilt diese, wenn kein weiteres Begrenzungs- oder Aufhebungsschild kommt?
1. Möglichkeit - bis zur nächsten Straßenmündung/-kreuzung, da der, der von der anderen Straße kommt ja nicht wissen kann welche Beschränkung zuvor stand.
2. Möglichkeit - bis zur nächsten Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. bis zum Ortsausgang.
3. Möglichkeit - keine von den beiden Vorangegangenen (dann bitte erläutern wies richtig wäre)
Außerorts:
Ähnliche Situation - Landstraße - Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Irgendwo auf der Straße kreuzt eine andere Straße. Bis wohin gilt die Begrenzung wenn keine weiteren Begrenzungs- oder Aufhebungsschilder angebracht sind?
1. Möglichkeit - bis zur kreuzenden Straße, danach wieder 100 km/h wie üblich.
2. Möglichkeit - bis zur nächsten Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. bis zum nächsten Ortseingang.
3. Möglichkeit - keine von den beiden Vorangegangenen (dann bitte erläutern wies richtig wäre)
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
LG Ixi
ich habe jetzt seit über einer Woche meinen Führerschein. Allerdings stellen sich mir im nachhinein zu manchen Verkehrssituationen doch so einige Fragen. Worüber ich auch mit anderen Autofahrern in Diskussionen verfalle, da es irgendwie keiner wirklich weiß. Ich ja selbst auch nicht.
Zu den Situationen:
Innerorts:
Ich fahre zum Ortseingang rein. Gleich nach dem Eingangsschild steht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h - wie lang gilt diese, wenn kein weiteres Begrenzungs- oder Aufhebungsschild kommt?
1. Möglichkeit - bis zur nächsten Straßenmündung/-kreuzung, da der, der von der anderen Straße kommt ja nicht wissen kann welche Beschränkung zuvor stand.
2. Möglichkeit - bis zur nächsten Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. bis zum Ortsausgang.
3. Möglichkeit - keine von den beiden Vorangegangenen (dann bitte erläutern wies richtig wäre)
Außerorts:
Ähnliche Situation - Landstraße - Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Irgendwo auf der Straße kreuzt eine andere Straße. Bis wohin gilt die Begrenzung wenn keine weiteren Begrenzungs- oder Aufhebungsschilder angebracht sind?
1. Möglichkeit - bis zur kreuzenden Straße, danach wieder 100 km/h wie üblich.
2. Möglichkeit - bis zur nächsten Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. bis zum nächsten Ortseingang.
3. Möglichkeit - keine von den beiden Vorangegangenen (dann bitte erläutern wies richtig wäre)
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
LG Ixi