Aufhebung der Geschwindigkeit

  • Aufhebung der Geschwindigkeit
     Mo
      schrieb am Samstag, 16. April 2005
    Hey...

    also, ich hab seit fast 2 Jahren meinen Schein, und es ist mir immer noch ein Rätsel:

    Wenn ich auf einer normalen Landstraße eine 70er Geschwindigkeitsbegrenzung habe, und ich passiere eine Ampel, wird dadurch die Begrenzung aufgehoben oder nicht? Bisher ging ich davon aus, das sie aufgehoben wird.

    Mein alter FL meinte auch mal, das die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, wenn eine gleichberechtigte Straße die Straße auf der ich fahre kreuzt...das bedeutet also, wenn ich in einm 70 kmh gebiet fahre, und komme an eine normale rechts vor links vorfahrt achten kreuzung, ist danach das limit aufgehoben?
  • Thema
    Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      rockenderkeks
      schrieb am Samstag, 16. April 2005
    Text
    >Hey...
    >
    >also, ich hab seit fast 2 Jahren meinen Schein, und es ist mir immer noch ein Rätsel:
    >
    >Wenn ich auf einer normalen Landstraße eine 70er Geschwindigkeitsbegrenzung habe, und ich passiere eine Ampel, wird dadurch die Begrenzung aufgehoben oder nicht? Bisher ging ich davon aus, das sie aufgehoben wird.
    >
    >Mein alter FL meinte auch mal, das die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, wenn eine gleichberechtigte Straße die Straße auf der ich fahre kreuzt...das bedeutet also, wenn ich in einm 70 kmh gebiet fahre, und komme an eine normale rechts vor links vorfahrt achten kreuzung, ist danach das limit aufgehoben?
    >
    Ja, ich denke du liegst da richtig. Bis zur Ampel sind es 70km/h und nach der Kreuzung, falls keine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung zu sehen ist, müsste sie aufgehoben sein. Denn falls es bei 70km/h bleiben sollte, müsste sie nach der Kreuzung nochmal aufgezeigt werden, damit die Autos, die von rechts oder links auf die Straße einbiegen wissen, dass sie nur 70km/h fahren dürfen... verständlich ;) ?

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  • Thema
    Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      anonym
      schrieb am Samstag, 16. April 2005
    Text
    http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

    unten:
    Kreuzungen heben Streckenverbote nicht auf!

    auch wenn's unlogisch ist.

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  • Thema
    Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      MichaelRoooden
      schrieb am Samstag, 23. April 2005
    Text
    Eine Kreuzung oder Einmündung hebt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf!
    Das ist so und das bleibt so.

    Sollte sich Beispielsweise die Polizei dort hinstellen und Radarkontrollen durchführen, bekommen sie vor dem Richter einen Rüffel (wie passiert).

    Man kann nämlich davon ausgehen, das jemand, der aus einer Seitenstraße kommt, das Schild nicht sieht oder davon Kenntnis hat, das es dort steht.

    Im Urteil ist die Meinung eines Richters wiedergegeben.
    Möglicherweise hat dieser Richter nicht einmal eine Fahrerlaubnis!

    Es wird nicht umsonst gesagt, das wir zuviele Schilder auf den Straßen haben, die unsinnig sind.

    Andererseits müßte man ja auch auf die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung warten wenn eine Baustelle vorüber ist oder die Begrenzung in Zusammenhang mit einem Gefahrzeichen steht.

    DORT hebt es sich auch auf, wieso also plötzlich nicht bei der Einmündung oder Kreuzung?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 23. April 2005
    Text
    Lieber Michael,

    egal wie steif und fest du das behauptest:

    Deine Aussage ist schlichtweg FALSCH!

    Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist ein Streckenverbot. Und selbiges wird durch eine Kreuzung NICHT aufgehoben.

    Folgender Fall:

    Du fährts eine gerade Straße, in die von rechts eine Straße einmündet.

    Auf deiner Straße ist durch Zeichen 274 ( Zulässige Höchstgeschwindigkeit) die Geschwindigkeit auf 70km/h beschränkt.

    Du fährst an der Kreuzung vorbei, an der (auf Grund eines Fehlers der zuständigen Straßenverkehrsbehörde) dieses Limit leider nicht wiederholt wird.

    Für dich gilt weiterhin Tempo 70! Ob dir das gefällt oder nicht.

    Ein zweiter Fahrer, der von dieser rechten Straße auf deine Straße einbiegt, und jetzt wird es wirklich kurios, der hat kein Schild und dürfte, wenn wir annehmen, dass dies eine Straße außerhalb geschlossener Ortschaften ist, die auf diesen Straßen übliche Höchstgeschwindigkeit von 100km/h fahren.

    So, nun stellen wir nen Blitzer auf, der auf besagte 70 eingestellt ist.

    Du bist fein raus, wenn du die 70 weiter drauf hast.

    Er wird mit 30km/h zuviel geblitzt, ist sich aber keiner Schuld bewußt.

    Nur: er muß jetzt nachweißen, dass der aus der Seitenstraße kam, und dieses Limit nicht kannte.

    Dazu gibt es Urteile, die in solchen Fällen auch Ortsansässige verurteit hatten, weilSie auf Grund ihrer häufigen Benutzung dieser Straßen von dem Limit wußten, es aber wegen Ihrer Ortskenntnisse versucht haben "auszuhebeln".

    Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Kreuzungen oder von Baustellen sind normalerweise so ausgeschildert, dass Zeichen 274 ( Zulässige Höchstgeschwindigkeit) und ein Gefahrenzeichen (Zeichen 131 (Lichtzeichenanlage, auch Ampel genannt), Zeichen 123 (Baustelle) oder andere) zusammen an einem Pfosten hängen.

    Dann ist dieses Streckenverbot wieder aufgehoben, wenn die Gefahrenstelle eindeutig passiert ist, also: nach der Ampel, nach der Baustell, nach .....

    Solltest du dazu noch Fragen haben, wende dich gerne hierher, an einen Polizisten oder Verkehrsanwalt


    Sonnige Grüße
    Wolfgang

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      MichaelRoooden
      schrieb am Samstag, 23. April 2005
    Text
    Mein lieber Wolfe

    Du berufst dich gerade aml auf ein Urteil vom OLG Hamm aus 1996!
    Denkst Du man hat in der Zwischenzeit keine Urteile mehr gesprochen???
    Das würde mich aber wirklich wundern.

    Und wenn du denkst das mir ein Polizeibeamter eine verbindliche Rechtsauskunft gibt täuscht du dich gewaltig!
    Wenn er nämlich nicht auf aktuellem Stand ist bekomme ich ihn am Haken was er sicher nicht möchte, wenn etwas passiert.

    Tu mir doch bitte den Gefallen und zitiere nicht alte Kamellen sondern ließ Kommentare zu Urteilen...
    Und nicht gleich so tun als wenn man alles wüßte, okay?!
    Sowas macht man nicht

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 24. April 2005
    Text
    Mein allerliebster Michael,

    dann sag mir doch mal einige andere Urteile.


    >Und wenn du denkst das mir ein Polizeibeamter eine verbindliche Rechtsauskunft gibt täuscht du dich gewaltig!
    >Wenn er nämlich nicht auf aktuellem Stand ist bekomme ich ihn am Haken was er sicher nicht möchte, wenn etwas passiert.

    Eine letztendliche rechtsgültige Auskunft wird dir in vielen Fällen eh keiner geben können, außer es ist ein letztrangiges Gericht.

    >Tu mir doch bitte den Gefallen und zitiere nicht alte Kamellen sondern ließ Kommentare zu Urteilen...

    Wie gesagt, ich laß mich gerne aufklären, denn auch ich kann, trotz eigener Weiterbildungen, auch nich timmer alles zu 1000% wie du wissen. Also laß mich an deinem Wissen teilhaben.

    >Und nicht gleich so tun als wenn man alles wüßte, okay?!
    >Sowas macht man nicht

    Dann pack du einfach auch mal deinen Radlader wieder ein, gelle!

    Gruß und Gute-Nacht-Schmatz
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      MichaelRoooden
      schrieb am Sonntag, 24. April 2005
    Text
    Dann ließ mal wieder Kommentare zum Verkehrsrecht!
    Da wirst du dann vieles finden was Du sicherlich vorher auch nicht wirklich gewußt hast.

    Aber sei Gewarnt mein Lieber Wolfe:

    Das sind nur Kommentare, also Meinungen von Juristen die sich Gedanken über Urteile gemacht haben, also eigene Interpretationen.

    Ist natürlich schwierig damit klarzukommen, aber da ist klar erkennbar, das sich bei einer Sachlage und 9 Juristen zehn Meinungen bilden werden.

    Aber Du machst das schon.....

    Einen lieben Gruß und schönen Tag noch :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 24. April 2005
    Text
    Hi,

    werd ich gerne tun!

    Dann muß ich mir nämlich hier keine Oberlehrer anhören!

    So long und schönes Leben noch!

    wk

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Dhark-Bizkit
      schrieb am Montag, 25. April 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >werd ich gerne tun!
    >
    >Dann muß ich mir nämlich hier keine Oberlehrer anhören!
    >
    >So long und schönes Leben noch!

    warum sidn hier im forum eigentlich immer alle gleich oberlehrer oder besserwisser oder gar klugschei** wenn jemand mal was weiss, es ausführlich auflistet?

    kein mensch ist allwissend und jeder kann was dazulernen, auch fahrlehrer :)

    und was die juristik in deutschland angeht, kann man sich eh auf nichts verlassen. man sehe "sie sind ortsansässig und kennen es daher, egal ob es der fehler der strassenmeisterei ist oder nicht, sie sind schuld" is typisch deutschland. ich kenn das nur zu gut, wir haben hier auch auf vielen landstrassen die gleiche situation.
    beispiel
    schnellstrasse richtung innerorts.. kurz vor dem ortschild teilt sich die strasse. links gehts hoch über eine brücke, rechts geht es ebenerdig weiter. in der mitte der beiden fahrbahnen wird es zu einem boarstein das beide fahrbhanen getrennt sind. ebenfalls auf diesem bordstein in der mitte stehen 2 schilder. auf der linken seite ein 70 schild, genau dadrüber ein ortschild (heisst ja 50) , aus meiner interpretation würd ich als ortsfremder denken, "gut hier fängt die stadt an, aber ich darf hier 70 fahren" irrtum. 70 gilt für die linksfahrer und 50 (ortschild) für die rechtsfahrer! ebenfalls ist 500 meter nach dem ortsschild ein fester blitzer montiert (geldschneiderei der stadt??) würde ich damit vor gericht gehen, würde man mir auch sicher sagen. sie haben doch gesehen das die schilder beide ein wenig versetz sind und das ortschild mher nach recht zeigt als das 70 schild das nach links zeigt.
    >
    damit man sich das mal bildlich vorstellen kann, habe ich eine richtig amatuer hafte zeichung davon gemacht. die aber leicht zu verstehen sein dürfte. hier der link http://data.findmich.net/galerie/22/38/1721126.jpg?1114383645
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      MichaelRoooden
      schrieb am Montag, 25. April 2005
    Text
    Ach fühlt sich der Herr auf den Schlips getreten?

    Dann denk mal an die Geschichte mit dem Warnblinker auf der Autobahn am Stauende!
    Das war mal verboten und wurde dennoch praktiziert, weil es SINN hatte.(Von dir sicher auch oder?)
    Mittlerweile hat es sogar der Gesetzgeber eingesehen und VORGESCHRIEBEN.
    Hat zwar 20 Jahre gebraucht.....

    Deine Ausführung das hier wohl die Verwaltungen einen Fehler gemacht haben ist auch nicht so ganz richtig, weil die Verwaltungsvorschrift eben nicht bindend ist, sondern mehr ein "Angebot zur Vorgehensweise".

    Ansonsten würde ich die ganze StVO anzweifeln müssen, Schilder usw. stehen teilweise völlig überflüssig in der Gegend rum weil die Situation selbsterklärend ist.
    Guck dir Ausschilderungen bei Baustellen an...größter Murcks wird hingestellt.

    Wenn es so ist wie Du sagst, verstehe ich nicht, warum die entsprechenden Stellen nicht kontrollieren, wenn Schilder aufgestellt werden.
    Fahrzeuge der Straßenkontrollen machen das sicher nicht...!

    Und noch was: Wenn mehrere Fahrlehrer die gleichen Aussagen machen, könnte es sein, das die tatsächlich doch recht haben sollten?
    Komisch doch das Du der einzige bist, der hier so in dieser Sache so fest davon überzeugt ist.

    Fragt sich tatsächlich wer hier Oberlehrer ist oder?
    Ich muß mir das hier echt nicht antun, das ist mir echt zu dumm mich mit Leuten auseinanderzusetzen
    die das alles mit mit Löffeln gefressen haben und der Weisheit letzen Schluß immer parat haben.

    Du bringst sogar noch Schiller bei, das er die Glocke gar nicht geschrieben hat, was???

    Viel Spaß noch mein Lieber.
    Und zick nicht immer so rum, das machen Männer doch angeblich nicht :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 25. April 2005
    Text
    Hi,

    >Ach fühlt sich der Herr auf den Schlips getreten?

    Nö, fühlt er sich nicht.
    Ich gebe nur meinen Wissensstand wieder, der aber durchaus lernfähig und veränderbar ist.

    >Dann denk mal an die Geschichte mit dem Warnblinker auf der Autobahn am Stauende!
    >Das war mal verboten und wurde dennoch praktiziert, weil es SINN hatte.(Von dir sicher auch oder?)
    >Mittlerweile hat es sogar der Gesetzgeber eingesehen und VORGESCHRIEBEN.
    >Hat zwar 20 Jahre gebraucht.....

    Ja, trotzdem war es in der Zeit verboten. Punkt. Und ich werde meinen Fahrschülern die Sachen so beibringen, wie es erstmal im Gesetzestext steht.

    Dass ich dazu auch weitere Infos weitergebe, was im Regelfall in der Praxis dann von vielen gemacht wird.

    Oder bringst du deinen Leuten bei, wenn auf ner freien Strecke ein 30er Schild steht, aber es beim besten Willen keinen Grund dafür gibt: Ach, das wird wohl einer vergessen haben, du siehst ja, hier ist keinerlei Grund oder ne Gefahgr erkennbar, also gib Gas.

    Mach mal an besagter Stelle eine Prüfungsfahrt.
    Und laß den Fahrschüler nach der Kreuzung dann mit 100 statt 70 weiterfahren.

    Welches Ergebnis wird dir der Prüfer dann wohl mitteilen.

    Wir haben hier am Prüfort (wie an fast allen mir bekannten Prüforten) mehrere solcher Fälle.

    Da hat man sich mal mit den Prüfern hingesetzt und besprochen, welches Verhalten dort tolleriert wird.

    >Deine Ausführung das hier wohl die Verwaltungen einen Fehler gemacht haben ist auch nicht so ganz richtig, weil die Verwaltungsvorschrift eben nicht bindend ist, sondern mehr ein "Angebot zur Vorgehensweise".
    >

    Das ist als Autofahrer aber für mich uninteressant, ob die Behörde dort einen Fehler gemacht hat oder nicht. Ich hab mich an die Beschilderung zu halten.

    >Ansonsten würde ich die ganze StVO anzweifeln müssen, Schilder usw. stehen teilweise völlig überflüssig in der Gegend rum weil die Situation selbsterklärend ist.
    >Guck dir Ausschilderungen bei Baustellen an...größter Murcks wird hingestellt.
    >
    Geb ich dir zu 1000% sogar recht.

    >Wenn es so ist wie Du sagst, verstehe ich nicht, warum die entsprechenden Stellen nicht kontrollieren, wenn Schilder aufgestellt werden.
    >Fahrzeuge der Straßenkontrollen machen das sicher nicht...!
    >

    Hast du schonmal versuche, der zuständigen Straßenverkehrsbehörde sowas zu melden?

    Ich ja.

    Üblich Antwort: wir prüfen das! Passieren tut aber nix.

    >Und noch was: Wenn mehrere Fahrlehrer die gleichen Aussagen machen, könnte es sein, das die tatsächlich doch recht haben sollten?
    >Komisch doch das Du der einzige bist, der hier so in dieser Sache so fest davon überzeugt ist.
    >
    Ich bin nicht fest davon überzeugt, ich gebe dir lediglich, wie oben schon gesagt, meinen Wissensstand wieder.

    Zeig mir, wo was anderes steht, dann mach ich da mit!

    >Fragt sich tatsächlich wer hier Oberlehrer ist oder?

    Dies laß ich jetzt mal einfach unkommentiert stehen.

    Und bisher hat sich, zumindest nicht für mich erkennbar, ein anderer FL hier drüber ausgelassen.

    >Du bringst sogar noch Schiller bei, das er die Glocke gar nicht geschrieben hat, was???
    >
    Wenn man keine Argumente mehr hat, teilt man Tiefschläge aus oder wie?

    >Viel Spaß noch mein Lieber.
    >Und zick nicht immer so rum, das machen Männer doch angeblich nicht :-)

    Dieses Kompliment geb ich doch gerne zurück.

    Gruß
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      MichaelRoooden
      schrieb am Montag, 25. April 2005
    Text
    Hi Wolfgang

    Heute habe ich wieder eine lustige Beschilderung gefunden die dir sicher auch Spaß machen würde:


    Beschleunigungsstreifen, kurz vor der Einmündung zur Autobahn das Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung, rechts".

    Das dies Schild hier völlig unsinnig ist ist doch wohl nicht mehr zu diskutieren,oder?
    Läßt Du deinen Fahrschüler jetzt nach Rechts blinken????

    Im übrigen haben sich schon andere Fahrlehrer dazu ausgelassen, denn in der Anfrage stand etwas davon drin, das der Fahrlehrer ihm das so beigebracht hat.

    Wir müssen uns doch hier nicht gegenseitig vors Knie treten.
    Das finde ich ziemlich albern.

    Was ich so an den Fahrlehrern hasse ist der blöde Spruch:
    "Wo steht das?" Andererseits aber dann glauben das sie alles wissen.
    Das finde ich eben nicht okay.

    Hey, wir sind nun mal keine Juristen - und selbst bei denen ist das doch so, das zwei Juristen zu ein und der selben Sache drei Meinungen haben.

    Einen lieben Gruß

    Michael

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      adhome
      schrieb am Montag, 26. Januar 2009
    Text
    Toll....
    Google gibt mir diesen Thread wieder und die Herrschaften haben nichts besseres zu tun als zu streiten.

    Tausende von Kreuzungen in Deutschland wo das Geschwindigkeitsschild fehlt. Million von Menschen die ein Halbwissen haben oder glauben ein Vollwissen zu haben.

    Aber wo ist die Gewissheit?

    Übrigens ist bei uns eine Falschbeschilderung zu beobachten, dass man eine Straße in eine Richtung mit 20Km/h befahren darf und in der anderen Richtung mit 100.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      das DING
      schrieb am Samstag, 13. Juni 2009
    Text
    Man darf auf einer Bundesstraße mit 50km/h Geschwindigkeitsbegrenzung, (Vorfahrtsstraße) nach einer Kreuzung 100 km/h fahren wenn die Ortschaft vor der Kreuzung endet und nach der Kreuzung keine Geschwindigkeitsbegrenzung beschildert ist.

    Der FL meiner Freundin behauptet auch es sei nicht so.

    Unter anderem gibt er an man müsste auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Gegenverkehrseite beachten. Da diese nur 50km/h beträgt dürfte man max auch nur 50 km/h fahren obwohl bis zum Ortseingang (1 km) keine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt sind.

    Ich habe noch NIE gehört das man sich u.a. an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Gegenverkehrs zu orientieren hat!!!

    Gibt es dazu auch eine Meinung von EUCH??? Würde mich mal interessieren??
    Habe um die Restsumme des Führerscheins (450 EUR) gewettet das es nicht so ist... müsste ich wohl gewonnen haben oder??

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  • Thema
    Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Danny001
      schrieb am Montag, 15. Juni 2009
    Text
    Ich will mich nicht in den Streit einmischen, ich habe auch kein aktuelles Gerichtsurteil darüber, ich halte mich an das was mein FL mir damals sagte und was ich nachgelesen habe: Die Geschwindigkeit zählt für mich als Autofahrer so lange, bis sie durch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben, ergänzt, oder geändert wird. Außer, ich verlasse die Straße (abbiegen)

    Natürlich MUSS die zuständige Straßenverkehrsbehörde dafür sorgen, dass nach jeder Kreuzung / Einmündung Das VZ Höchstgeschwindigkeit wiederholt wird, gleiches gillt z. B. für das VZ Vorfahrtstraße (besonders Außerorts)

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  • Thema
    Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Fahrschuellllller
      schrieb am Montag, 15. Juni 2009
    Text
    So, damit ich auch noch meinen Senf dazu gebe: Ich habs so gelernt:
    Wenn ne Verkehrseinschränkung wie überholverbot oder Geschwindigkeitsbegrenzung da ist, gilt diese bis zur nächsten Kreuzung, sofern das Zeichen nicht wiederholt wird!

    Genauso wenn irgendwo ne Baustelle ist, dann ist da ja max. 30 km/h und am Ende der Paustelle hab ich auch noch nie ein Schild gesehen wo die Geschwinidigkeitsbegrenzung wieder aufhebt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    >So, damit ich auch noch meinen Senf dazu gebe: Ich habs so gelernt:
    >Wenn ne Verkehrseinschränkung wie überholverbot oder Geschwindigkeitsbegrenzung da ist, gilt diese bis zur nächsten Kreuzung, sofern das Zeichen nicht wiederholt wird!
    >
    >Genauso wenn irgendwo ne Baustelle ist, dann ist da ja max. 30 km/h und am Ende der Paustelle hab ich auch noch nie ein Schild gesehen wo die Geschwinidigkeitsbegrenzung wieder aufhebt.

    Und genauso ist es auch richtig! Egal ob Kreuzung oder Einmündung: nach passieren gilt die alte Geschwindigkeit wieder, sofern die Beschränkung nicht wiederholt wird. So bilden wir (ca. 28 Kollegen) das aus und kein Prüfer hat bis dato was gesagt. Nebenbei: wir schulen auch Polizisten für unser Bundesland im Auftrag desselben!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    >Und genauso ist es auch richtig! Egal ob Kreuzung oder Einmündung:
    >nach passieren gilt die alte Geschwindigkeit wieder, sofern die
    >Beschränkung nicht wiederholt wird. So bilden wir (ca. 28 Kollegen)
    >das aus und kein Prüfer hat bis dato was gesagt. Nebenbei: wir
    >schulen auch Polizisten für unser Bundesland im Auftrag desselben!


    http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

    Viel interessanter ist aber die Frage, was aus dem Streckenverbot wird, wenn man über die Kreuzung oder Einmündung geradeaus weiterfährt.
    In der Verwaltungsvorschrift der StVO wird verlangt, dass in solchen Fällen das Schild wiederholt wird. Was ja auch logisch ist, denn einbiegende Fahrer könnten das Zeichen ja sonst nicht sehen.

    Aber jetzt kommt der Hammer: Fehlt diese Wiederholung - aus welchen Gründen auch immer - so darf der Kraftfahrer eben nicht daraus schließen, dass das Streckenverbot gleich aufgehoben sei (das trifft nur für Halt- und Parkverbote zu)

    Wichtig:
    Kreuzungen heben Streckenverbote nicht auf!
    u.a. Oberlandesgericht Hamm (VerkMitt 1996 Nr. 23 und Az. 2 Ss OWi 524/01)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text

    >http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php
    >
    >Viel interessanter ist aber die Frage, was aus dem Streckenverbot wird, wenn man über die Kreuzung oder Einmündung geradeaus weiterfährt.
    >In der Verwaltungsvorschrift der StVO wird verlangt, dass in solchen Fällen das Schild wiederholt wird. Was ja auch logisch ist, denn einbiegende Fahrer könnten das Zeichen ja sonst nicht sehen.
    >
    >Aber jetzt kommt der Hammer: Fehlt diese Wiederholung - aus welchen Gründen auch immer - so darf der Kraftfahrer eben nicht daraus schließen, dass das Streckenverbot gleich aufgehoben sei (das trifft nur für Halt- und Parkverbote zu)
    >
    >Wichtig:
    >Kreuzungen heben Streckenverbote nicht auf!
    >u.a. Oberlandesgericht Hamm (VerkMitt 1996 Nr. 23 und Az. 2 Ss OWi 524/01)
    >
    >
    Da hast Du Recht. So steht´s im Urteil, aber: wir unterscheiden ganz klar nach Verkehrsrichtig und Verkehrsvernünftig. Und wenn die Kommunen und Städt zu blöde sind den Schilderwald mal kräftig zu lichten und sich nur auf die wesentliche Beschilderung konzentrieren würde, würde es uns besser gehen. Ausserdem wirst Du so gaaaaaanz schnell zu einer "Behinderung", die unsere Bolidenfraktion nur zu gern für wilde Überholmanöver nutzt!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Schoki
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    Ich habe es auf der Fahrlehrerschule so gelernt wie Wolfgang es gesagt hat. Die "zulässige Höchstgeschwindigkeit" ist ein Streckenverbot. Ist die Strecke denn an der Kreuzung oder Einmündung zu Ende?

    Wenn ich kurz nachdenke gibt es bei uns eine Situation; es ist außerorts 70 erlaubt, nach einer Einmündung wäre ja dann 100 aber warum fährt da niemand 100? Habe noch nie jemanden gesehen, der schneller gefahren ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      kampino
      schrieb am Donnerstag, 18. Juni 2009
    Text
    Aaaaalso rein rechtlich gesehen hat Wolfgang recht. Ein Streckenverbot wird nicht durch eine Kreuzung aufgehoben.
    So wird es im Übrigen auch an verschiedenen Fahrlehrerschulen (München und Düsseldorf) ausgebildet. Im Übrigen wird auch das Blinken an dem angesprochenen Schild an der Autobahnauffahrt dort so gelehrt. Also ist das so falsch nicht....

    Zugegebenermaßen sind beide Regelungen ziemlich unsinnig und werden von mir so auch nicht ausgebildet. Bei mir wird nicht geblinkt und nach der Kreuzung wird wieder schneller gefahren. Und genau so sehen das auch unsere Prüfer und beschweren sich sogar wenn der Schüler weiter nach der Kreuzung langsam fährt.

    Schlußendlich ist es dann wohl eine Einzelfallentscheidung der Gerichte wenns mal ganz hart kommen sollte....

    und wieder ein Klecks Senf mehr im Forum

    Tag schön !!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Donnerstag, 18. Juni 2009
    Text
    >Aaaaalso rein rechtlich gesehen hat Wolfgang recht. Ein Streckenverbot wird nicht durch eine Kreuzung aufgehoben.
    >So wird es im Übrigen auch an verschiedenen Fahrlehrerschulen (München und Düsseldorf) ausgebildet. Im Übrigen wird auch das Blinken an dem angesprochenen Schild an der Autobahnauffahrt dort so gelehrt. Also ist das so falsch nicht....
    >
    >Zugegebenermaßen sind beide Regelungen ziemlich unsinnig und werden von mir so auch nicht ausgebildet. Bei mir wird nicht geblinkt und nach der Kreuzung wird wieder schneller gefahren. Und genau so sehen das auch unsere Prüfer und beschweren sich sogar wenn der Schüler weiter nach der Kreuzung langsam fährt.
    >
    >Schlußendlich ist es dann wohl eine Einzelfallentscheidung der Gerichte wenns mal ganz hart kommen sollte....
    >
    >und wieder ein Klecks Senf mehr im Forum
    >
    >Tag schön !!!!
    >

    @kampino: das hätte man schöner gar nicht ausdrücken können... *applaudier*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 18. Juni 2009
    Text
    Ich persönlich finde, dass deutsche Fahrlehrer die Fahrschüler so ausbilden sollten, wie es das Gesetz vorsieht und nicht anders, nur weil eine Beschilderung, oder ein § unsinnig ist.

    Zum Thema Baustelle und Geschwindigkeit: In so einer Situation gibt es eine VZ-Kombination aus dem VZ Baustelle und dem VZ Höchstgeschwindigkeit. Ist die Baustelle (oder eine andere Gefahrenstelle wie z. B. eine scharfe Kurve) passiert, so gillt die letzte gezeigte zulässige Höchstgeschwindigkeit. So und nicht anders. Die VwV StVO besagt, dass ein VZ nach einer Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden muss. Manchmal kommt es vor, dass die Behörde zu doof war und dies vergessen hat. Das entbindet aber nicht der Pflicht des Fahrzeugführers, sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu halten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Fahrschuellllller
      schrieb am Donnerstag, 18. Juni 2009
    Text
    aber wenn z.B. vor einer baustelle das 30er schild steht, und danach kein ende 30, aber die baustelle zu ende ist, darf man wieder die normale geschwindigkeit fahren oder? besagt dass, das liebe gesetzt auch so?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Danny001
      schrieb am Freitag, 19. Juni 2009
    Text
    >aber wenn z.B. vor einer baustelle das 30er schild steht, und danach kein ende 30, aber die baustelle zu ende ist, darf man wieder die normale geschwindigkeit fahren oder? besagt dass, das liebe gesetzt auch so?

    In diesem Fall hat die Behörde, oder die Leute von der Baustelle einen Fehler bei der Aufstellung der VZs gemacht. Trotzdem ist die 30 km/h gemäß der StVO bis zur Aufhebung gültig. Wenn du nach der Baustelle die Geschwindigkeit wieder erhöhst begehst du in diesem Moment eine Ordnungswidrigkeit, wenn man 100%ig genau nach Recht und Gesetz geht.
    Du und ich wissen, dass es ein Irrtum bei der Aufstellung war und wenn du nach der Baustelle wieder beschleunigst, dann wird dir keiner ein Bußgeld zukommen lassen, das ist klar. Aber ich schreibe meine Antworten wie man sich laut StVO im Verkehr verhalten muss.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      spacken
      schrieb am Montag, 22. Juni 2009
    Text
    >>aber wenn z.B. vor einer baustelle das 30er schild steht, und danach kein ende 30, aber die baustelle zu ende ist, darf man wieder die normale geschwindigkeit fahren oder? besagt dass, das liebe gesetzt auch so?
    >
    >In diesem Fall hat die Behörde, oder die Leute von der Baustelle einen Fehler bei der Aufstellung der VZs gemacht. Trotzdem ist die 30 km/h gemäß der StVO bis zur Aufhebung gültig. Wenn du nach der Baustelle die Geschwindigkeit wieder erhöhst begehst du in diesem Moment eine Ordnungswidrigkeit, wenn man 100%ig genau nach Recht und Gesetz geht.
    >Du und ich wissen, dass es ein Irrtum bei der Aufstellung war und wenn du nach der Baustelle wieder beschleunigst, dann wird dir keiner ein Bußgeld zukommen lassen, das ist klar. Aber ich schreibe meine Antworten wie man sich laut StVO im Verkehr verhalten muss.


    Genau diesen Fall hatte ich vorletzte Woche in meiner praktischen Fahrpruefung. Ich habe nach der Baustelle wieder auf Mitte 40 beschleunigt (Situation) und der Pruefer hatte nichts zu meckern.
    Ich schließe daraus, dass das vollkommen legitim war...

    Und zu den Kreuzungen sollte man meiner Meinung nach entscheiden was in diesem Falle sinnvoller waere: 70 oder 100. Je nach Straßeneigentschaften.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Genormter
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    Leute!!!! hier wird viel über den heißen Brei geredet!! Streckenverbot gilt, da es Gesetz ist...wird man erwischt, liegt es im Ermessen des Richters, ob er dem Erwischten glaubt, dass er das Schild nicht kannte..Ortsansässige können da bei verbissenen Richtern den Kürzeren ziehen, wie Urteile gezeigt haben...hängt also wieder mal alles von der ÜBERZEUGUNGSKRAFT im Streitfall ab.

    ...und das Gesetze in DEU untereinander widersprüchlich sein können, dürfte ja mittlerweile jeder (Fahrlehrer) auch mitbekommen haben...interessant ist übrigens auch, inwiefern sich Fahrlehrer untereinander widersprechen,also denkt mal drüber nach Leute.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Genormter
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    >Genau diesen Fall hatte ich vorletzte Woche in meiner praktischen Fahrpruefung. Ich habe nach der Baustelle wieder auf Mitte 40 beschleunigt (Situation) und der Pruefer hatte nichts zu meckern.
    >Ich schließe daraus, dass das vollkommen legitim war...

    ...legitim ist, was im Gesetz steht und nicht, was der Fahrlehrer für ne (Eigen-) Interpretation draus schließt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    >>Genau diesen Fall hatte ich vorletzte Woche in meiner praktischen Fahrpruefung. Ich habe nach der Baustelle wieder auf Mitte 40 beschleunigt (Situation) und der Pruefer hatte nichts zu meckern.
    >>Ich schließe daraus, dass das vollkommen legitim war...
    >
    >...legitim ist, was im Gesetz steht und nicht, was der Fahrlehrer für ne (Eigen-) Interpretation draus schließt

    +++

    Du meinst in dem Fall wohl eher, was der Prüfling daraus interpretiert...?!

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Wawa
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    Dieses Thema verwirrt mich immer wieder.

    Situation letztens in einer Fahrstunde:
    Wir hatten eine Überlandfahrt durch den Taunus. Wir hatten (auf einer geraden, übersichtlichen Straße) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70km/h. Es kam eine Einmündung und ich fuhr, weil ich es hier so gelesen habe, meine 70km/h weiter. Nach einer kurzen Zeit kam von meinem FL: "Ist das Auto kaputt oder warum schleichen wir hier mit 70 rum?" Also hab ich auf 100km/h beschleunigt.

    Andere Situation:
    Wir haben hier eine Landstrasse die in eine Kraftfahrstrasse übergeht (und später in eine Autobahn). So weit, so gut. Versteh ich auch. Aber wenn man nun andersrum fährt (Von der Kraftfahrstrasse in Richtung Landstrasse) gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70km/h (scheint hier beliebt zu sein *g*), normalfall wäre Richtgeschwindigkeit 130km/h, kurz nach dem Schild kommt eine Auffahrt. Und ich fuhr 70km/h. Kommentar von meinem FL: "Warum fährst Du immernoch 70km/h?"
    Ich: "Weil keine Aufhebung kam"
    FL: "Ach, dann dürfen, die, die hier grad auffahren 130 fahren und Du darfst nur 70? Gib Gas!"

    Joa. Jetzt bin ich vollkommen verwirrt. Mein FL sagt mir ich soll nach einer Kreuzung, Auffahrt etc. wieder die allgemeine Höchst- bzw Richtgeschwindigkeit fahren und die FL hier sagen immer man soll auf eine Aufhebung der Streckenverbote warten... Ich habe in nichtmal 2 Wochen Prüfung und irgendwie macht mir das jetzt echt Angst, das ich deswegen durchfalle. (Und nein, meinem FL kann man nicht widersprechen xD)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Andy Weber
      schrieb am Mittwoch, 23. September 2009
    Text
    >>In diesem Fall hat die Behörde, oder die Leute von der Baustelle einen Fehler bei der Aufstellung der VZs gemacht.

    Die Behörde hat da keinen Fehler gemacht. Sie hätte einen Fehler gemacht, wenn sie nach der Baustelle extra ein "Ende 30"-Schild aufgestellt hätte, weil das völlig unnötig wäre.



    >>Aber ich schreibe meine Antworten wie man sich laut StVO im Verkehr verhalten muss.

    Nein, du schreibst deine Antworten in Unkenntnis der StVO.

    "Das Ende eines Streckenverbotes ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht."

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 24. September 2009
    Text
    >>>In diesem Fall hat die Behörde, oder die Leute von der Baustelle einen Fehler bei der Aufstellung der VZs gemacht.
    >
    >Die Behörde hat da keinen Fehler gemacht. Sie hätte einen Fehler gemacht, wenn sie nach der Baustelle extra ein "Ende 30"-Schild aufgestellt hätte, weil das völlig unnötig wäre.
    >
    >
    >
    >>>Aber ich schreibe meine Antworten wie man sich laut StVO im Verkehr verhalten muss.
    >
    >Nein, du schreibst deine Antworten in Unkenntnis der StVO.
    >
    >"Das Ende eines Streckenverbotes ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht."


    Habe ich irgendetwas von einer Kombination aus dem VZ 123 "Baustelle" und dem VZ 274 "Zulässige Höchstgewscheindigkeit" geschrieben? Ich glaube nicht.
    Die Geschwindigkeit in einer Baustelle hebt sich nur dann automatisch auf, wenn die beiden von mir genannten VZs zusammen angebracht sind. Kommt z. B. erst 274 und dann 123 so wird die Geschwindigkeit NICHT nach der Baustelle aufgehoben.

    Viele VZs stehen VOR einer Baustelle, aber nur das VZ im Zusammenhang mit einem Gefahrenzeichen wird am Ende der angegebenen Gefahr aufgehoben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Andy Weber
      schrieb am Mittwoch, 23. September 2009
    Text
    >>Mein FL sagt mir ich soll nach einer Kreuzung, Auffahrt etc. wieder die allgemeine Höchst- bzw Richtgeschwindigkeit fahren und die FL hier sagen immer man soll auf eine Aufhebung der Streckenverbote warten...

    Frag deinen Fahrlehrer nochmal ganz gezielt danach, wie es ist, wenn nach einer Kreuzung das Schild *nicht* wiederholt wird. Es könnte ja sein, dass du es in den bisherigen Fällen nur übersehen hast, dass eine Aufhebung war. Steht tatsächlich keine Aufhebung, dann hat dein Fahrlehrer nicht recht. Kreuzungen beenden das Tempolimit nicht (abbiegen auf eine andere Straße aber schon).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Wawa
      schrieb am Mittwoch, 23. September 2009
    Text
    >>>Mein FL sagt mir ich soll nach einer Kreuzung, Auffahrt etc. wieder die allgemeine Höchst- bzw Richtgeschwindigkeit fahren und die FL hier sagen immer man soll auf eine Aufhebung der Streckenverbote warten...
    >
    >Frag deinen Fahrlehrer nochmal ganz gezielt danach, wie es ist, wenn nach einer Kreuzung das Schild *nicht* wiederholt wird. Es könnte ja sein, dass du es in den bisherigen Fällen nur übersehen hast, dass eine Aufhebung war. Steht tatsächlich keine Aufhebung, dann hat dein Fahrlehrer nicht recht. Kreuzungen beenden das Tempolimit nicht (abbiegen auf eine andere Straße aber schon).

    Ich habe ja damals gesagt, dass die Kreuzung die Geschwindigkeit nicht aufhebt, und auch das ich es hier gelesen habe. Er meinte das es aber so ist und es ja sonst unfair wäre, wenn die anderen, die in diese Strasse einbiegen 100km/h fahren dürfen und wir nur 70km/h. Dann sind wir ein Verkehrshindernis. Und anscheind sehen auch unsere Prüfer das so, denn es ist deswegen noch niemand durchgefallen... (Die FS hat allgemein eine sehr gute Quote.)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      grünstreifen
      schrieb am Mittwoch, 28. Juli 2010
    Text
    Hallo zusammen,
    ich muss mal meinen Senf dazu geben.
    Warum wurde die alte eindeutige Regelung (Streckenverbot wird an Kreuzungen aufgehoben) wohl abgeschafft?
    Kann man mit mehr Unsicherheit im Straßenverkehr auch mehr Geld vom Verkehrsteilnehmer abschöpfen?
    Meine Meinung ist "JA".
    Aus diesem Grund sind alle Diskussionen zu diesem Thema zwecklos der Autofahrer hat doch sowiso keine Chanse. Hier geht es doch längst nicht mehr um Verkehrssicherheit, hier zählt doch nur noch das Geld für´s ....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 28. Juli 2010
    Text
    >Warum wurde die alte eindeutige Regelung (Streckenverbot wird an Kreuzungen aufgehoben) wohl abgeschafft?

    Gute Frage. Besonders gut, weil es die "alte eindeutige Regelung" noch nie gab.

    Stammtischgeschwätz!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufhebung der Geschwindigkeit
    Autor
      Dani11080
      schrieb am Samstag, 11. September 2010
    Text
    Bei den Streckenverboten handelt es sich im wesentlichen um Überholverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen.

    Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Aufhebungszeichen aufgehoben wird.

    Ist ein Streckenverbot jedoch mit einem Gefahrenzeichen (z. B. "Baustelle") verbunden, dann endet es, sobald die entsprechende Gefahrenstelle vorüber ist, auch ohne ausdrückliches Aufhebungszeichen.

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