Auffahrunfall und seine Folgen

  • Auffahrunfall und seine Folgen
     idefix181818
      schrieb am Mittwoch, 13. Juni 2007
    Hallo alle zusammen,

    Ich hatte gestern einen Auffahrunfall, ich bin schuld, war eine sekunde nicht aufmeksam und da ist es auch schon passiert. BUMM! Sicherheitsabstand war mehr als doppelt vorhanden, ich Nudel musste aber pennen! Die Autos vor mir hatten auch schon ne Notbremsung hingeblättert, weil der erste in der Kolonnie voll in die Eisen gegangen ist. Und ich , die letzte in der Kolonie hab es nicht mehr gebacken bekommen.

    Was kommt jetzt auf mich zu? Der Mann , dem ich hinten rein bin, hat sich jetzt herausgestellt, hat ein Schleuderdrauma!

    Mal abgesehen von meinem Auto, das einen wirtschaftlichen Total-Schaden hat, welches ich als teures Lehrgeld zu den "Akten" lege, da ich keine Kasko habe, meinte die Polizei, es gibt Punkte und ne saftige Geldstrafe sowie eventuell ne nachschulung!?

    Wei jemand, was da auf mich zu kommt? Hat jemand selbst schon die Erfahrung machen müssen!?
  • Thema
    Re: Auffahrunfall und seine Folgen
    Autor
      Jana88
      schrieb am Donnerstag, 14. Juni 2007
    Text


    Hallo idefix181818,

    ich denke, da wollte dir die Polizei nur Angst einjagen. Auf einen Auffahrunfall wie er von dir geschildert wurde gibt es meines Wissens nur eine Verwarnung in Höhe von 35€, keine Punkte und somit auch keine Konsequenzen für deine Probezeit.
    Wegen dem Personenschaden kann eine Klage wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt werden, die aber, in der Regel, vom Staatsanwalt wieder eingestellt wird.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass du nicht mit mehr zu rechnen hast, aber es wird sich sicherlich noch jemand melden, der mehr darüber weiß ;-).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Auffahrunfall und seine Folgen
    Autor
      FL Jan
      schrieb am Donnerstag, 14. Juni 2007
    Text
    >Hallo alle zusammen,
    >
    >Ich hatte gestern einen Auffahrunfall, ich bin schuld, war eine sekunde nicht aufmeksam und da ist es auch schon passiert. BUMM! Sicherheitsabstand war mehr als doppelt vorhanden, ich Nudel musste aber pennen! Die Autos vor mir hatten auch schon ne Notbremsung hingeblättert, weil der erste in der Kolonnie voll in die Eisen gegangen ist. Und ich , die letzte in der Kolonie hab es nicht mehr gebacken bekommen.
    >
    >Was kommt jetzt auf mich zu? Der Mann , dem ich hinten rein bin, hat sich jetzt herausgestellt, hat ein Schleuderdrauma!
    >
    >Mal abgesehen von meinem Auto, das einen wirtschaftlichen Total-Schaden hat, welches ich als teures Lehrgeld zu den "Akten" lege, da ich keine Kasko habe, meinte die Polizei, es gibt Punkte und ne saftige Geldstrafe sowie eventuell ne nachschulung!?
    >
    >Wei jemand, was da auf mich zu kommt? Hat jemand selbst schon die Erfahrung machen müssen!?

    Hallo,
    Wichtiger Hinweis: Im Gegensatz zu rechtskräftigen Bußgeldbescheiden haben Verwarnungen bis 35 Euro keine weiteren rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe. Ein solches "Knöllchen" führt nicht zur Teilnahmeverpflichtung an einem Aufbauseminar, zur Verlängerung der Probezeit oder anderer Maßnahmen !!
    Schmerzensgeld steht dem Unfallopfer aber zu.
    Aus der Gefärdungshaftung oder Verschuldungshaftung!
    Schleudertrauma liegt im Schnitt bei ca. 200Euro.
    Netten Gruß
    Jan

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall und seine Folgen
    Autor
      carhol
      schrieb am Donnerstag, 14. Juni 2007
    Text
    das gibt eine anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung. strafe wird vom gericht festgesetzt, wird aber über 40€ liegen und damit 4 jahre probezeit und aufbauseminar.
    wenn es anders wäre hätte die polizei an ort und stelle verwarnung für 35 € ausgesprochen. das hat der scheriff also ernst gemeint.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall und seine Folgen
    Autor
      Jana88
      schrieb am Freitag, 15. Juni 2007
    Text
    >das gibt eine anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung. strafe wird vom gericht festgesetzt, wird aber über 40€ liegen und damit 4 jahre probezeit und aufbauseminar.
    >wenn es anders wäre hätte die polizei an ort und stelle verwarnung für 35 € ausgesprochen. das hat der scheriff also ernst gemeint.


    Aber warum denn? Was unterscheidet diesen Auffahrunfall von denen, die mit einer Verwarnung sanktioniert werden? Gibt es da Richtlinien oder entscheidet die Polizei nach Gutdünken?
    Immerhin sind die Folgen für einen Probezeitler enorm verglichen mit den 35 € Verwarnung und wenn der Unfall tatsächlich so stattgefunden hat wie der TE berichtete, dann kann ich auch keine "besondere Schwere der Schuld" erkennen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall und seine Folgen
    Autor
      Marv
      schrieb am Freitag, 15. Juni 2007
    Text
    Anzeige gibts nur, wenn der Verletzte eine stellt.
    Bei einem einfachen Schleudertrauma scheint die Öffentlichkeit sicher kein großes Interesse an einer Strafverfolgung zu haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Auffahrunfall und seine Folgen
    Autor
      FL Jan
      schrieb am Freitag, 15. Juni 2007
    Text
    >Hallo alle zusammen,
    >
    >Ich hatte gestern einen Auffahrunfall, ich bin schuld, war eine sekunde nicht aufmeksam und da ist es auch schon passiert. BUMM! Sicherheitsabstand war mehr als doppelt vorhanden, ich Nudel musste aber pennen! Die Autos vor mir hatten auch schon ne Notbremsung hingeblättert, weil der erste in der Kolonnie voll in die Eisen gegangen ist. Und ich , die letzte in der Kolonie hab es nicht mehr gebacken bekommen.
    >
    >Was kommt jetzt auf mich zu? Der Mann , dem ich hinten rein bin, hat sich jetzt herausgestellt, hat ein Schleuderdrauma!
    >
    >Mal abgesehen von meinem Auto, das einen wirtschaftlichen Total-Schaden hat, welches ich als teures Lehrgeld zu den "Akten" lege, da ich keine Kasko habe, meinte die Polizei, es gibt Punkte und ne saftige Geldstrafe sowie eventuell ne nachschulung!?
    >
    >Wei jemand, was da auf mich zu kommt? Hat jemand selbst schon die Erfahrung machen müssen!?

    Hallo,
    Zu deiner Frage mit dem Unfall.
    In der Regel sieht es so aus das die Polizei dir ein Verwarnungsgeld von 35€ ausspricht weil in deinem Fall ein Verstoß des §4 STVO vorliegt.
    (Fahrlässiges Abstandhalten gegenüber dem Vorrausfahrendem Fahrzeug).
    Die Polizei hat aber auch die Möglichkeit eine Verwarnung auszusprechen ohne ein Verwarnungsgeld.
    Das ist dann wohl bei dir passiert.
    Bei einem Unfall gibt es immer einen Schuldigen (außer bei einigen unabwendbaren Ereignissen.)
    Laut Ordnungwidrigkeitengesetz verstößt man bei einem Unfall immer gegen die STVO.Deshalb Verwarnungsgeld oder Bußgeld.
    Da du keinen A oder B Verstoß begangen hast , wirst du auch kein Aufbauseminar besuchen müssen.
    Wo du aber mit rechnen mußt ist eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung laut §823 BGB Verschuldungshaftung.
    Da aber die Srafverfolgung auf Grund der Höhe des Schmerzensgeldes sehr gering ist , wird dieses Strafverfahren laut Staatsanwaltschaft wohl eingestellt werden.
    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall und seine Folgen
    Autor
      Bettina
      schrieb am Samstag, 16. Juni 2007
    Text
    @idefix:

    Kann mich da Jan nur anschließen! Wenn es sich bei dem Unfall nicht um eine Geschwindigkeit von über 80 km/h gehandelt hat, sollte Dir nicht allzu viel passieren!
    Wenn dazu nicht Deine Reifen völlig abgefahren waren oder ähnliches, war es keine grob fahrlässige Körperverletzung. Demnach greift die Verschuldenshaftung ein.
    Mach Dir mal keine so großen Sorgen!

    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall und seine Folgen
    Autor
      XaVion
      schrieb am Dienstag, 24. Juni 2008
    Text
    hey idefix,

    was ist daraus geworden? hast du ein bussgeld von 35€ bekommen oder musstest du zur nachschulung?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall und seine Folgen
    Autor
      Mexx
      schrieb am Donnerstag, 17. Juni 2010
    Text
    >hey idefix,
    >
    >was ist daraus geworden? hast du ein bussgeld von 35€ bekommen oder musstest du zur nachschulung?


    hallo,
    ich hatte heute einen auffahrunfall. wie ich gelesen habe bekommt man da jetzt keinen großen ärger, wie z.b. gefängnis oder so ähnliches
    die unfallgegnerin hatte irgendwas am rücken (keine große sache, hab ich mir gedacht)
    doch heute abend rief mich die polizei an und meinte die hätte was am rücken und hätte ne strafanzeige am hals wenn die frau darauf besteht (hab es so verstanden).
    was ich mich aber noch mehr interresiet ist der brief der zu mir kommen soll, soll ich ihn ausfüllen und sagen das das meine schuld war oder soll ich lieber einen anwalt einschalten und diesen brief mit ihm ausfüllen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall und seine Folgen
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 17. Juni 2010
    Text
    Mein dringender Rat an dich:

    Schreib deinen Beitrag doch einfach in
    www.verkehrsportal.de

    Dort findest du ua Polizisten und Rechtsanwälte, die dir bei deinem Problem sicher ganz schnell und kompetent weiter helfen.
    Das Ganze ich natürlich kostenfrei - nur registrieren musst du dich, wie hier auch.

    Aber vor allem kannst du immer jede Frage, die dir dazu noch einfällt hinterher setzen und kannst sicher sein, bald wieder einen hilfreichen Geist neben dir zu wissen, ohne, dass du evtl. lange auf einen Termin bei deinem Anwalt warten müsstest.

    Viel Spaß, wir laufen uns im Nachbarforum bestimmt mal über den Weg.
    Und halte die Ohren steif. Nichts wird so heiß gegessen, wie gekocht. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Auffahrunfall und seine Folgen
    Autor
      *Fahrschülerin*
      schrieb am Donnerstag, 17. Juni 2010
    Text
    Ich hatte auch schon einen Auffahrunfall und musste an die Polizei 35 € zahlen, damit war die Sache dann erledigt...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall und seine Folgen
    Autor
      Mexx
      schrieb am Donnerstag, 17. Juni 2010
    Text
    >Ich hatte auch schon einen Auffahrunfall und musste an die Polizei 35 € zahlen, damit war die Sache dann erledigt...


    ich ruf die frau morgen an und entschuldige mich, frag wie es ihr geht, hoffe die frau wird keine anzeige machen wollen
    danke für die infos

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall und seine Folgen
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 17. Juni 2010
    Text
    >ich ruf die frau morgen an und entschuldige mich, frag wie es ihr geht, hoffe die frau wird keine anzeige machen wollen

    Das ist eine sehr gute Idee. Die Polizei muss die Sache trotzdem verfolgen (fahrlässige Körperverletzung [das wird dir vorgeworfen] ist ein Offizialdelikt, die Polizei MUSS ermitteln), falls die Frau aber kein Interesse an einer Verfolgung hat, wird die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich das Verfahren einstellen, ggf. gegen Auflagen. Übrigens: Frauen mögen Blumen :)

    Gegenüber der Polizei würde ich mich nicht äußern - du kannst ohnehin nichts wirklich entlastendes vorbringen. Wenn du mit den Auflagen der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden bist, kannst du immernoch einen Anwalt beauftragen (der freut sich dann, wenn du bis dahin keine Aussage gemacht hast!). Im Moment würde das nur Kosten verursachen.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo