Auffahrunfall Probezeit

  • Auffahrunfall Probezeit
     Gebert
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Hallo alle zusammen, ich benötige eure Hilfe.
    Hatte letze Woche einen Auffahrunfall, der Sachverhalt ist folgender: Eine Fahrzeugkolone mit 5 Personen fährt durch die Ortschaft, ich war der letzte. Irgendwann bremst der erste ab, um abzubiegen, alle anderen schaffen es anzuhalten, ich Döspadell war unaufmerksam, ich kann es mir gar nicht erklären, habe sie zwar gesehen, es aber nicht wirklich realisiert. Ich trete auf die Eisen, schaffe es aber nicht mehr und fahre meinem Vordermann auf, der dem da vor und der dann den anderen wieder auffährt. Fahrer Nr. 1 ist bis dahin schon abgebogen und bekommt von alle dem nichts mit.

    Kurz zu Klärung: Sicherheitsabstand war in Ordnung und Geschwindigkeit war auch ca. 50 KM/h.

    Polizei wurde gerufen, personalien wurden aufgenommen, alle Fahrer geben an, dass ihnen nichts passiert ist. Ca. nach einer halben Stunde kommt die Mutter von Fahrer Nr. 1 und redet mit ihm, dann geht sie zur Polizei und fragt wie es mit Schmerzensgeld etc aussieht, diese sagt, dass niemand verletzt sei. Daraufhin gibt der Vorderfahrer an, er habe Rückenschmerzen, was die Polizei genervt zur Kenntnis nimmt. Polizei hat mir diese 35 Euro Strafe angeboten, zieht es aber im Zusammenhang mit den Rückenschmerzen zurück und sagt, dass ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung auf mich zukommt.

    Heute erhielt ich den Schriftlichen Äußerungsbogen in denen Tabellenförmig steht:

    Ihnen wird vorgeworfen:

    Fahrlässige Körperverletzung... (Versuch) Nein
    Straßenverkehrsordnung (ungenügend Sicherheitsabstand) ... (Versuch) Nein

    Es gibt zum Unfall und zu den Vorwürfen selber keine Bemerkung mehr.

    Kann mir jemand verraten, ob ich jetzt mit Nachprüfung rechnen muss (Probezeit, im 2. Jahr befinde ich mich)

    Danke
  • Thema
    Re: Auffahrunfall Probezeit
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text

    >
    >Kann mir jemand verraten, ob ich jetzt mit Nachprüfung rechnen muss (Probezeit, im 2. Jahr befinde ich mich)
    -----------------------------------------------------------------
    Eine "Nachprüfung" gibt es nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall Probezeit
    Autor
      Gebert
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text
    >
    >>
    >>Kann mir jemand verraten, ob ich jetzt mit Nachprüfung rechnen muss (Probezeit, im 2. Jahr befinde ich mich)
    >-----------------------------------------------------------------
    >Eine "Nachprüfung" gibt es nicht.
    >
    Stimmt, ich meinte Nachschulung oder Führerscheinsentzug.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Auffahrunfall Probezeit
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text
    Hallo,

    ein Unfall in der Probezeit, der von der Polizei aufgenommen wird, führt normalerweise zu Nachschulung und Probezeitverlängerung.
    Ich würde mit dem Anhörungsbogen zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen, bevor ich ihn zurückschicke.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall Probezeit
    Autor
      BenniMSdl
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text
    führt eigentlich jeder unfall zur nachschulung und verlängerung? bin zwar noch nie in so eine situation reingeraten, aber was ist, wenn mir jetzt einer die vorfahrt nimmt und mir voll reinfährt oder so ähnlich. das wäre ja dann noch richtig ärgerlich, wenn man wegen sowas eine verlängerung bekommt. ich weiß, es ist eine dumme frage und kann mir die antwort schon denken, wollte aber nochmal sicher gehen ;)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall Probezeit
    Autor
      naschkatze06
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text
    Also mein Bruder hatte auch letztes Jahr'nen Unfall auf der Autobahn. Er bekam desswegen keine Nachschulung und keine Probezeitverlängerung aber da er noch Fahranfänger war gab man ihm halt die meiste Schuld, wesswegen man ihm den Führerschein wegnahm. Den bekam er allerdings nach ein paar Wochen ohne Angaben eines Grundes zurück!

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  • Thema
    Re: Auffahrunfall Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text
    >Heute erhielt ich den Schriftlichen Äußerungsbogen in denen Tabellenförmig steht:
    >
    >Ihnen wird vorgeworfen:
    >
    >Fahrlässige Körperverletzung... (Versuch) Nein
    >Straßenverkehrsordnung (ungenügend Sicherheitsabstand) ... (Versuch) Nein

    Daraus werde ich nicht schlau. Dir wird nichts vorgeworfen? Oder worauf bezieht sich dieses "Nein"?

    Und wer ist der Absender? Polizei oder Staatsanwaltschaft?

    Momentan würde ich nichts unternehmen. Keine Aussage machen (werder schriftlich noch mündlich) und abwarten, was passiet. Die Polizei muss die fahrlässige KV verfolgen - was die Staatsanwaltschaft damit macht, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Womöglich wird das Verfahren ja eingestellt.

    Bist du mit den Auflagen zur Einstellung oder mit einem Strafbefehl nicht einverstanden, kannst du immer noch einen Anwalt beauftragen.

    Wird das Verfahren eingestellt (egal ob mit oder ohne Auflagen), kommt vermutlich im Anschluss Post von der Bußgeldstelle - der Unfall wird dann als Ordnungswidrigkeit geahndet. Hier ist es wichtig, dass gegen dich kein Bußgeldbescheid über mehr als 35 € ergeht. Zu geringer Abstand wäre in Ordnung, Unaufmerksamkeit (korrekt heißt das "Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt") auch - beides kostet 35 € - nicht angepasste Geschwindigkeit nicht. Letzteres führt nämlich zu Probezeitfolgen.

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