Auffahrunfall Folgen?

  • Auffahrunfall Folgen?
     xXMarcXx
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Hallo zusammen,
    ich hab da mal eine frage.. und zwar hab ich erst am 26.2.2010 meinen führerschein bestanden. Und schon am 23.3.10 ist mir ein auffahrunfall passiert welche folgen drohen mir jetzt?
    Es ist folgendes passiert:
    Ich fuhr mit meinem auto durch die stadt auf einer ganz normalen straße mit 50 Km/h, aber dann passierte es ich fuhr der frau vor mir auf, da ich nicht richtig auf den verkehr geachtet habe, habe ich nicht gesehen das die ampel rot war und die autos vor mir standen und somit fuhr ich der frau mit 50 sachen in ihren stehenden pkw. Wir haben die polizei gerufen da es ein firmenwagen(der Frau) war und wir es so nicht klären konnten, die frau erlitt ein schleudertrauma was sie der polizei auch angab. ABer sie wolle keine anzeige gegen mich stellen. DIe frau sagte zur polizei das mich ja eine geldstrafe von 35€ erwarten werden darauf verneinte dies der polizist und sagste das noch verwaltungsgebühren dazu kommen, soweit ich weiß bis 35€ passiert mir nix mit der probezeit und aufbauseminar aber da die verwaltungkosten dazu kommen weiß ich nicht was mir jetzt droht könnt ihr mir vielleicht weiter helfen?
    ich habe heute von der staatsanwaltschaft einen brief bekommen, dort stand drin das gegen mich ein ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wurde und dies an das regierungspräsidum nach kassel geht und ich von denen weiteres höre.
    Aber mir gehts jetzt erstmal darum was mir mit der probezeit und dem aufbauseminar passiert?
    Danke im vorraus. :)
  • Thema
    Re: Auffahrunfall Folgen?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    Hallo,

    meines Wissens bekommst du jetzt leider das volle Programm: Punkte, Geldstrafe, Aufbauseminar und Probezeitverlängerung. Ich würde mich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen, denn ein Verfahren wegen Körperverletzung ist nicht lustig.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall Folgen?
    Autor
      BenniMSdl
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    ja, so wird es wohl leider kommen. also beim nächsten mal besser aufpassen ;-) dir wird ja noch eine chance gegeben, also nutze sie.

    aber wegen der ermittlung wegen körperverletzung würde ich mir nicht so viele gedanken machen. das ist ein standard-vorgang. ist meinem vater vor ein paar jahren auch passiert, ohne das dabei irgendetwas rausgekommen ist. außerdem kann man in diesem staat leute ins koma prügeln, ohne das dabei eine empfindliche strafe bei rauskommt. das ist schon eine "tolle" sache hier....

    aber du hast es ja nicht vorsätzlich gemacht, also mach dir da mal keine gedanken.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall Folgen?
    Autor
      xXMarcXx
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    okay dann schonmal danke :(
    naja hab ich ja super hinbekommen
    naja ändern kann ich es nicht mehr ich lass mich mal überraschen was dann von kassel kommt und die strafen :(
    dann noch das ganze programm.. naja habs verdient hätte aufpassen müssen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Auffahrunfall Folgen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    Ich sehe das etwas optimistischer als meine Vorschreiber.

    >Aber mir gehts jetzt erstmal darum was mir mit der probezeit und dem aufbauseminar passiert?

    Nein, geht es dir nicht, du willst dich jetzt zuerst für die fahrlässige KV interessieren :) Immerhin ist das eine Straftat - und die Probezeitfolgen hängen auch damit zusammen.

    Deine Unfallgegnerin ist verletzt worden, die Polizei muss hier ermitteln und die Sache an die Staatsanwaltschaft abgeben. Das ist soweit also nicht bedenklich.

    Gut ist, dass die Verletzte offensichtlich an der Strafverfolgung nicht interessiert ist - sonst hätte man hier mit einer Entschuldigung, Blumen und Pralinen etwas "nachhelfen" können. Das erhöht nämlich die Chancen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren (möglicherweise gegen Auflagen) einstellt ganz erheblich. Damit wäre die Straftat dann schonmal erledigt.

    Sollte es aber zu einer Verurteilung oder einem Strafbefehl kommen, sind damit auch 5 Punkte und die Anordnung zur Teilnahme an einem ASF verbunden.

    Du bekommst als nächstes vermutlich einen Anhörungsbogen, womöglich auch eine Vorladung. Wirklich entlastende Angaben zur Sache kannst du ohnehin nicht machen, also würde ich hier gar keine Angaben machen. Sofern du ein Formular bekommst, kann man hier oft ankreuzen, dass man mit einer Einstellung gegen Auflagen einverstanden ist. Das kannst du ankreuzen - es ist kein Anerkenntnis der Schuld.

    Wenn es zu einer Einstellung kommt, wird sich die Bußgeldstelle vermutlich melden. Dann kommen die 35 € (ggf. + 23,50 € Gebühren) ins Spiel. Ein ASF droht dann nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall Folgen?
    Autor
      xXMarcXx
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    okay danke
    ich hab ja 2 tage nach dem unfall bei der frau noch angerufen und mich nochmals entschuldigt und gefragt wie es ihr geht wenn sie das angeben wird dann wir die strafanzeige bestimmt eingestellt..
    Ich hoffe nicht das dieser unfall zu hoch gelegt wird. Und mir alles droht das ich evtl. mit glück davon komme.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall Folgen?
    Autor
      Marv
      schrieb am Dienstag, 11. Mai 2010
    Text
    >okay danke
    >ich hab ja 2 tage nach dem unfall bei der frau noch angerufen und mich nochmals entschuldigt und gefragt wie es ihr geht wenn sie das angeben wird dann wir die strafanzeige bestimmt eingestellt..

    Soviel wie die Staatsanwaltschaft zu tun hat und wenn der Dame nicht mehr passiert ist, wird das Vfahren deswegen wohl eher "beiseite geschoben" als wegen deiner Entschuldigung. Sowas könnte eher strafmildernd wirken, wenn du es ernst meinst. Sonst wäre sowas in gewisser Weise ja ein Freibrief. Gut bei deinem Fahrlässigkeitsdelikt ist das natürlich anders als bei Vorsatz.
    Hat die Frau dann nun doch Anzeige gegen dich erstattet? Ich glaube kaum, dass das öffentliche Interesse bei einem kleinen Auffahrunfall so groß ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall Folgen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 11. Mai 2010
    Text
    >Hat die Frau dann nun doch Anzeige gegen dich erstattet? Ich glaube kaum, dass das öffentliche Interesse bei einem kleinen Auffahrunfall so groß ist.

    Das sehe ich auch so. Wenn ich den Eröffnungsbeitrag aber richtig verstehe, liegt der Staatsanwaltschaft nur die Ermittlungsakte der Polizei vor, entschieden ist noch gar nichts. Die Einstellung kommt dann noch - irgendwann ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall Folgen?
    Autor
      xXMarcXx
      schrieb am Freitag, 14. Mai 2010
    Text
    Nein die Frau hat keine Anzeige erstattet. So wie ich gehört hab wird meistens das ermittlungsverfahren wieder eingestellt.
    Ich habe jetzt auch post bekommen vor kurzem mit einer verwarnung von 35 euro.
    Jetzt steht noch das ermittlungsverfahren offen, aber denk ma da passiert nix.
    Hab ehrlich gesagt schon mit der Probezeit verlängerung und dem aufbauseminar aber kam zum glück doch nicht so.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall Folgen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 14. Mai 2010
    Text
    >Ich habe jetzt auch post bekommen vor kurzem mit einer verwarnung von 35 euro.

    Und noch keine Mitteilung bekommen, dass die fahrlässige KV eingestellt wurde? Das ist jetzt etwas seltsam - andererseits ist das wieder ein Grund, die möglichen Konsequenzen optimistischer zu sehen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall Folgen?
    Autor
      xXMarcXx
      schrieb am Samstag, 15. Mai 2010
    Text
    >Und noch keine Mitteilung bekommen, dass die fahrlässige KV eingestellt wurde?

    Nein habe ich noch nicht erhalten nur einmal post wo drin steht das ich mit 35 euro vermahnt wurde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall Folgen?
    Autor
      Morrigan
      schrieb am Samstag, 15. Mai 2010
    Text
    dann müsstest du Glück haben. Meinem Bruder ist ähnliches passiert und der hat wegen fahrlässiger Körperverletzung 5 Pkt + eine satte Geldstrafe über 200 € bekommen und der hat NIE ein schreiben, wegen lausigen 35 € bekommen, sondern direkt alles zusammen.

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