Auffahrunfall

  • Auffahrunfall
     CalloSR
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Hallo zusammen,

    ich habe heute nachmittag einen Auffahrunfall verursacht. Stand bei rot an der Ampel, habe irgendwie gepennt, bin bei grün losgefahren und hab dabei meinen Vordermann angetitscht. Freelander gegen Golf. Der Golf hatte am Kofferraum eine Delle und die Stoßstange ist an der rechten Seite verbeult und stand raus. Der Fahrer beklagte such über Schmerzen im Rücken.

    Wir haben die Polizei gerufen. Diese nimmt eine Unfallanzeige auf. Der Unfallbeteiligt wid zum Arzt gehen und danach wird dann entschieden, ob ich eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekomme.

    Womit habe ich jetzt zu rechnen? Habe irgendwie Angst dass ich nen Haufen zahlen muss. Bin kein Schwerverdiener. Habe Jahre auf dieses Auto gespart. Kann mir jemand nen Tipp geben. Wenn ich einen Anhörungsbogen bekomme, muss ich diesen ausfüllen? Oder eher gesagt mich dazu äußern und besser garnichts sagen und abwarten. An meinem Auto ist nur die Nummernschildhalterung kaputt.

    Schon einmal vielen Dank für eventuelle Antworten.
  • Thema
    Re: Auffahrunfall
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    >Der Unfallbeteiligt wid zum Arzt gehen und danach wird dann entschieden, ob ich eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekomme.

    Sollte sich der Gegner am Unfallort gegenüber der Polizei schon über Schmerzen beklagt haben, wird die Polizei wahrscheinlich schon eine entprechende Anzeige gefertigt haben. Andernfalls folgt das, sobald sich der Fahrer mit dem Untersuchungsergebnis meldet.

    Ist aber kein Grund zur Panik: Die Polizei muss das zur Anzeige bringen (Offizialdelikt), es wird aber sehr wahrscheinlich eingestellt, solange der Gegner nichts anderes beantragt.

    >Womit habe ich jetzt zu rechnen?

    Mit der KV also wie gesagt eher nicht. Hat dir die Polizei vor Ort ein Verwarngeldangebot gemacht oder einen Bußgeldbescheid angekündigt? Ich würde auf ein Verwarngeld von 35 € tippen, wenn du der Polizei den Unfall so geschildert hast wie oben (Unaufmerksamkeit).

    Dann natürlich mit einer Hochstufung in der Versicherung. Wenn der Schaden (Sach- und Personen-) gering ist, kann es sich lohnen, ihn von der Versicherung "zurückzukaufen" also aus eigener Tasche zu bezahlen. Ob sich das lohnt, kannst du bei deiner Versicherung nachfragen.

    >Wenn ich einen Anhörungsbogen bekomme, muss ich diesen ausfüllen?

    Nein, die Polizei hat deine Personalien schon aufgenommen, mehr MUSST du nicht sagen. Ob es vielleicht SINNVOLL wäre, hängt vom genauen Vorwurf und von den bisherigen Aussagen ab. Ich persönlich würde mich dazu nicht weiter äußern.

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  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      carhol*
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    bei einem unfall mit körperverletzten wir die polizei keine 35 € anbieten.
    geh zum blumenladen, kauf ein paar blumen, damit zu deinem unfallgegner und sich entschuldigen. es kommt nämlich darauf an, was der staatsanwalt daraus macht. je"reuemütiger" du bist, desto "gnädiger" wird er sein.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 8. August 2009
    Text
    >bei einem unfall mit körperverletzten wir die polizei keine 35 € anbieten.

    Nach der Schilderung ist die Unfallursache "Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt". Wie sollte das bitte sonst geahndet werden? Die KV wird natürlich auch verfolgt - falls es überhaupt eine ist. Der Unfallgegner schien sich da nicht so sicher zu sein...

    >geh zum blumenladen, kauf ein paar blumen, damit zu deinem unfallgegner und sich entschuldigen.
    >es kommt nämlich darauf an, was der staatsanwalt daraus macht. je"reuemütiger" du bist, desto "gnädiger" wird er sein.

    Von der Blumenaktion bekommt der Staatsanwalt mit höchster Wahrscheinlichkeit nichts mit. Sinnvoll ist sie trotzdem, nicht zuletzt um den Gegner davon abzubringen Strafantrag zu stellen. Das wäre auch das einzige Szenario, in dem die KV nicht umgehend eingestellt wird. Die Schuld ist doch recht gering und es liegt absolut kein öffentliches Interesse vor. Damit wird kein Staatsanwalt seinen Schreibtisch belasten wollen.

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