Auffahrunfall

  • Auffahrunfall
     Anika90
      schrieb am Mittwoch, 29. April 2009
    Hallo zusammen,

    hatte gestern einen auffahrunfall. es war so. ich bin die autobahnabfahrt runter gefahren und dann geht es rechts auf 2 spuren weiter. die vor mir ist zum stehen gekommen ich folglich auch dann ist sie angefahren und auf einmal stand sie wieder. dieses konnte ich leider nicht erahnen und es machte BOOM. Leider bin ich schuld. Was ich ...e finde weil sowas dann jedes ... machen kann udn einfach bremsen. ist das rechtsgültig zu bremsen wenn auf beiden spuren kein einziges auto kommt udn man bvereits angefahren ist?

    naja egal laut polizei bin ich schuld. bis august 2009 bin ich noch in der probezeit.

    meine frage ist es was kann mir alles passieren? strafe?nachschulung? verlängerung der probezeit? usw.?
  • Thema
    Re: Auffahrunfall
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 29. April 2009
    Text
    Moin,

    du bist deswegen Schuld, weil du den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hast, oder du warst unaufmerksam, sonst wärst du noch rechtzeitig zum Stehen gekommen. Man darf im Straßenverkehr NIEMALS annehmen, was der Vorrausfahrende eventuell tut (in deinem Fall, dass er weiter beschleunigt). Das nennt man blindes Vertrauen zum vorausfahrenden.

    Es könnte sein, dass das Fahrzeug vor dir vielleicht abgewürgt wurde und somit abruppt zum stehen kam, aber das kann dir ebenso mal passieren.

    Du musst mit einem Bußgeld rechnen und damit (weil du noch in der Probezeit bist) eine verlängerung der Probezeit und du musst ein Aufbauseminar besuchen. Die Kosten dafür hast du selbst zu tragen.


    Also merke fürs nächste mal: Klebe nicht am Heck des vorrausfahrenden, auch nicht bei niedrigen Geschwindigkeiten oder beim Anfahren und vertraue niemals Blind darauf, dass das eintritt, was du vermutest. Im Straßenverkehr passieren ständig unvorhersehbare Dinge, darum gibt es den Sicherheitsabstand und der § 1 StVO sagt nicht umsonst "ständige vorsicht und gegenseitige Rücksicht"

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  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 29. April 2009
    Text
    Wurde dir kein Verwarnungsgeld von 35 Euro angeboten? O-o
    Ungewöhnlich, wenn man sich so im www umsieht....

    Oder hast du evtl. einen wichtigen Sachverhalt (vll abgefahrene Reifen oä) vergessen zu erwähnen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Anika90
      schrieb am Mittwoch, 29. April 2009
    Text
    >Wurde dir kein Verwarnungsgeld von 35 Euro angeboten? O-o
    >Ungewöhnlich, wenn man sich so im www umsieht....
    >
    >Oder hast du evtl. einen wichtigen Sachverhalt (vll abgefahrene Reifen oä) vergessen zu erwähnen?


    also er meinte was von 35 € aber er muss noch mal im katerlog gucken meinte er kp was jetzt kommt. kommt dann ein brief wegen den 35€? oder kommt echt noch nachschulung usw wie der oben meint?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 29. April 2009
    Text
    Wenn dir was von 35 Euronen in Haus kommt, weißt du wenigstens, dass -mit dem Bezahlen ;o)- der Drops gelutscht ist.
    Wenn nicht, ist immer noch Zeit fürs Sorgen machen.
    Nun lasse die Ohren mal nicht hängen und lerne aus dem was war.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Anika90
      schrieb am Mittwoch, 29. April 2009
    Text
    ja aber können die auch sagen das verwarnungsgeld haben sie ja vor ort nicht gezahlt also pech gehabt und muss dann mehr zahlen oder so??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 29. April 2009
    Text
    >ja aber können die auch sagen das verwarnungsgeld haben sie ja vor ort nicht gezahlt also pech gehabt und muss dann mehr zahlen oder so??

    Wenn dir tatsächlich ein Verwarnungsgeldangebot gemacht wurde, kannst du es sofort zahlen, oder wenn nicht möglich, wird dir ein Verwarngeldbescheid ins Haus kommen, wo du 1 Woche Zeit hast, das Verwarnungsgeld zu zahlen. Wenn du das nicht zahlst, wird aus der Verwarnung ein Bußgeld.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Anika90
      schrieb am Mittwoch, 29. April 2009
    Text
    also sind sie verpflichtet mir per Brief mitzuteilen dass ich die 35€ überweisen kann? weil wenn das doch mehr wird muss ich w...einlich zur nachschulung =(

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Mursik
      schrieb am Mittwoch, 29. April 2009
    Text
    Wenn du 35,- € bezahlen mußt, heißt das gleichzeitig, du mußt zur Nachschulung und die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Wenn du nicht bezahlen mußt, ist es eine mündliche Verwarnung und es hat keine weiteren Folgen.
    Bei uns in NRW ist es so, daß man das Verwarnungsgeld per ec-karte bezahlen kann, oder einen Einzahlungsschein direkt vom Polizisten bekommt. Die Polizei darf kein Bargeld mehr annehmen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 30. April 2009
    Text
    >Wenn du 35,- € bezahlen mußt, heißt das gleichzeitig, du mußt zur Nachschulung und die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Wenn du nicht bezahlen mußt, ist es eine mündliche Verwarnung und es hat keine weiteren Folgen.
    -------------------

    Wenn nicht mehr als 35 Euro abverlangt werden, ist das Vergehen nicht mit Punkten behaftet und es erfolgen KEINE Probezeitmaßnahmen.

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