Auffahrunfall

  • Auffahrunfall
     Firedive
      schrieb am Freitag, 27. Februar 2009
    Hallo
    Ich muss zuerst sagen das ich schon ein aufbauseminar hatte und bin noch in der brobezeit...
    Ich hatte gestern ein auffahr unfall nach überhol versuch und zwar ist das so gewesen das mich ein anderer wagen nicht überholen lassen hatt und ich geschwindigkeitsbedingt an einer verkehrsinsel links vorbei fahren musste und bin dann in ein anderes auto was abbiegen wollte rein gefahren...
    alkohol und drogen waren nicht im spiel was kommt jetzt auf mich zu? was passiert mit meinem Führerschein ? danke schonmal für Antworten
  • Thema
    Re: Auffahrunfall
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 27. Februar 2009
    Text
    Hat der andere beschleunigt, als du im Überholen warst?
    Hast du seine Daten und hat auch die Polizei die aufgenommen? Gibt es Zeugen?

    So gaaaaanz einfach würde ich es nicht auf mir sitzen lassen, wenn ein Überholter auf einmal anfängt mit mir Katz und Maus zu spielen.
    Das ist mir kürzlich noch auf dem Krad passiert: Will ich an nem schluffend langsamen, aber dicken BMW vorbei. Kaum, dass ich auf Höhe des Fahrers war, beschleunigt der wie wild auf der breiten, Landstraße. Als ich schließlich aufgeben will, weil Gegenverkehr kommt, verzögert der Voll... gleichzeitig mit mir um mich nicht wieder einscheren zu lassen. Plötzlich bremst er extrem ab und ich kann doch noch (kapp!!) vor ihm rein.
    Verflixt, hätte ich sein Kennzeichen noch sicher im Kopf gehabt, ich hätte ihn angezeigt...

    Zum Glück kam es bei mir nicht zu einem Unfall.
    Aber ich bin mir noch nicht einmal sicher, wie hoch dein Verschulden an der Situation ist.

    Was sagt denn die Polizei? Was wird dir vorgeworfen?
    Danach fällt es uns deutlich leichter das Regelstrafmaß herauszusuchen.

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  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Loisel
      schrieb am Freitag, 27. Februar 2009
    Text
    Ohne jetzt weitere Details zu kennen, wirst Du nochmals verwarnt mit der Empfehlung an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
    Ansonsten das übliche Bußgeld (300,--€)+ die Bearbeitungsgebühren (23,50)+ 4 Flenspunkte und 1 Monat Fahrverbot.

    Nochmal, dies aus der Ferne ohne weitere Details zu kennen.

    Quelle: Bußgeldkatalog Abschnitt 1 Nr 16.1.2

    Grüße

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  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Firedive
      schrieb am Freitag, 27. Februar 2009
    Text
    Danke schonmal für die schnellen Antworten und mit bremsen ja hatt man mir auch schon gesagt aber im normalfall rechnet man ja nicht das die andere person ein rennen draus macht denn darauf war ich nun wirklich nicht aus ich konnte leider noch keine genauen angaben bei der polizei machen weil ich mit dem krankenwagen abgeholt worden bin also es ist auch ein personenschaden zustande gekommen dieser abbiegende hatt aber nicht geblinkt also eigentlich auch teilschuld oder so ähnlich mit einer skizze wäer es besser zu beschreiben es waren insgesamt 3 autos meins das mit dem "rennen" und das auto wo ich reingefahren bin... die personen aus dem wagen die mich nicht übholen ließen haben auch ausgesagt also daten müssten von diesen vorhanden sein...ich werde auf jedenfall eine anzeige gegen diese person einleiten ist ne ganz schön komplizierte sache beide autos haben auf jedenfall totalschaden =( ich hoffe ich konnte jetzt noch wichtige angaben machen und wünsche euch eine gute nacht...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Firedive
      schrieb am Freitag, 27. Februar 2009
    Text
    achso was ich vergaß es ist aufjedenfall Fahrlässige körperverletzung die mir vorgeworfen wird aber es ist nun noch nichts raus aus sichten der polizei ich habe meine freundin als zeugin die saß auf dem beifahrersitz wurde auch leicht verletzt am kopf (kratzer und beule) der andere fahrer hatte eine platzwunde am kopf und ich hab eine starke prellung am handgelenk vom lenkrad das müsste jetz glaub alles sein wenn noch irgendwelche fragen sein sollten gerne stellen... hoffe nur das ich mein führerschein nicht für immer abgeben muss oder ein ganzes jahr blech und geld lässt sich ersetzen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Auffahrunfall
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 27. Februar 2009
    Text
    Wie wäre es dann einfach mit abbremsen gewesen und dann rechts an der Insel vorbei?

    Ohne die Situation zu kennen ist da schwer was zu sagen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Loisel
      schrieb am Freitag, 27. Februar 2009
    Text
    Wolfgang,

    das wäre zu einfach gewesen !!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 27. Februar 2009
    Text
    Liebe Männer,
    wenn das so ein Töffel war, wie der, den ich neben mir hatte, hätte das beste Abbremsen nichts gebracht.
    Wenn der dich nicht auf die rechte Spur zurücklassen will, dann macht er das nicht. Echt :o((

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Loisel
      schrieb am Freitag, 27. Februar 2009
    Text
    Petra, Petra............
    dann hat er im Vorfeld doch was verkehrt gemacht,
    oder???

    Das weißt Du doch selbst am besten !!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 27. Februar 2009
    Text
    >Petra, Petra............
    >dann hat er im Vorfeld doch was verkehrt gemacht,
    >oder???
    >
    >Das weißt Du doch selbst am besten !!!
    -----------------------

    Muss die Antwort jetzt lauten:
    Er hat sich das falsche Fahrzeug mit dem falschen Fahrer zum Überholen ausgesucht? O_o
    Hey, der Kerl neben mir hat sich nen Joke daraus gemacht, mich auf dem Asphalt schliddern zu sehen. Das war Nötigung vom Allerfeinsten.
    Der hat die Situation doch schon durch sein provokantes Langsamfahren eingeleitet um dann zu zeigen was er unter der Haube hat.

    Seit dem Erlebnis bin ich vorsichtig mit der Äußerung, dass man ein Überholen steuern kann, so, wie es beliebt. Klar, es gibt ein Beschleunigen und ein Abbremsen um auf die rechte Spur zurück zu kommen. Do*f, wenn dein Nebenmann sich nen Sport daraus macht, beides zu verhindern.
    Was da ablief, war ne Straftat.
    Aber wer sagt, dass es beim TE anders war?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Loisel
      schrieb am Freitag, 27. Februar 2009
    Text
    >Aber wer sagt, dass es beim TE anders war?

    Die jugendliche schreibweise !!!

    Zu Deiner Geschichte: Wenn ich auf dem Mop sitze und ein Schleicher fährt vor mir her fährt, dann leg ich mir den so zurecht, dass er gar keine Zeit hat auch nur daran zu denken mir böses zu tun.
    Sicherlich ist das eine komplette Sauerei was Dir widerfahren ist, ich glaub' ich hätte Ihn aus dem Auto geholt.

    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Loisel
      schrieb am Freitag, 27. Februar 2009
    Text
    >>Aber wer sagt, dass es beim TE anders war?
    >
    >Die jugendliche schreibweise !!!
    >
    >Zu Deiner Geschichte: Wenn ich auf dem Mop sitze und ein Schleicher fährt vor mir her, dann leg ich mir den so zurecht, dass er gar keine Zeit hat auch nur daran zu denken mir böses zu tun.
    >Sicherlich ist das eine komplette Sauerei was Dir widerfahren ist, ich glaub' ich hätte Ihn aus dem Auto geholt.
    >
    >Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Firedive
      schrieb am Samstag, 28. Februar 2009
    Text
    meine angaben sind weiter oben seh ich grade also einfach nochmal hoch scrollen :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Firedive
      schrieb am Sonntag, 1. März 2009
    Text
    wenn ihr durch diese Angaeben doch noch andere meinungen habt meldet euch bitte vorallem erfahrungen wegen führerschein währen mir sehr lieb... bis dann

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 1. März 2009
    Text
    Wenn sie dich tatsächlich für "schuldig" halten (was derzeit zu befürchten ist), wäre für dich Straßenverkehrsgesetz § 2a Nr.2 des StVG (Fahrerlaubnis auf Probe) von Bedeutung

    (2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

    1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
    2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
    3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

    Dann liegt es an dir, es nicht zur Nr. 3 des Paragrafen kommen zu lassen.

    Nachlesen kannst du hier:
    http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvg.php?par=2a

    Noch steht die Ampel für deinen Führerschein also auf gelb und du kannst ihn behalten, WENN dir nicht ein Vergehen vorgeworfen wird, das auch für einen Nichtprobezeitler eine Strafe vorsieht, die die (zeitweilige) Abgabe des Führerscheines zur Folge hätte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 1. März 2009
    Text
    Zu deinem eigentlichen Vergehen:
    Wenn es dir so vorgeworfen wird wie ich es mir vorstelle, solltest du dich auf die letzte (bitterste) Strafe dieser Seite
    http://www.kfz.net/bussgeldkatalog/ueberholen/
    gefasst machen.

    Manchmal hoffe ich für Fragesteller, dass es nicht so wird, wie ich es glaube... ;o(

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