Auffahrunfall

  • Auffahrunfall
     XaVion
      schrieb am Freitag, 20. Juni 2008
    hallo,

    Ich hatte gerstern einen auffahrunfall!
    Es lief so ab. Ich bin innerorts mit den erlaubten 50km/h gefahren. Dann war ich eine sekunde lang abgelenkt und bemkerte nicht das die autos vor mir schon bremsten, da bin ich auch schon einem berlingo hinten drauf und der wiederum auf ein Ford Ka.
    Beiden personen geht es gut nur die Frau im Ford Ka hatte ein leichtes Schleudertrauma.
    Die Polizei hat vorort personalien aufgenommen und nach der Versicherung gefragt.

    Was kann aber auf mich, bezüglich meines Führerscheinsm, zukommen? Ich bin zuzeit noch in der Probezeit.

    Freue mich über jede Antwort, danke!
  • Thema
    Re: Auffahrunfall
    Autor
      XaVion
      schrieb am Freitag, 20. Juni 2008
    Text
    Ich bin dem berlingo aber nicht mit 50km/h drauf, ich habe vorher ein vollbremse gemacht, aber der schwung war zu stark und deswegen bin ich hinten drauf geknallt mit einer geschätzen geschwindigkeit von 20-30 km/h

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 20. Juni 2008
    Text
    Unfall verursacht

    damit kommt ein Bußgeld auf dich zu, ergo NAchschulung mit allem drum und dran.

    Deinen Führerschein darfst du behalten.

    Verlängerung Probezeit auf 4 JAhre

    Gruß
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      XaVion
      schrieb am Freitag, 20. Juni 2008
    Text
    >Unfall verursacht
    >
    >damit kommt ein Bußgeld auf dich zu, ergo NAchschulung mit allem drum und dran.
    >
    >Deinen Führerschein darfst du behalten.
    >
    >Verlängerung Probezeit auf 4 JAhre
    >
    >Gruß
    >Wolfe

    was genau meinst du mit allen drum und dran? einfach ein besuch beim aufbauseminar? ich habe mir hier einen anderen fall durchgelesen und da wurde gesagt das es nicht ein A oder B fall wäre, somit nur bußgeld ausgestellt werden würde.

    Zitat des betrags von damals:

    Hallo,
    Zu deiner Frage mit dem Unfall.
    In der Regel sieht es so aus das die Polizei dir ein Verwarnungsgeld von 35€ ausspricht weil in deinem Fall ein Verstoß des §4 STVO vorliegt.
    (Fahrlässiges Abstandhalten gegenüber dem Vorrausfahrendem Fahrzeug).
    Die Polizei hat aber auch die Möglichkeit eine Verwarnung auszusprechen ohne ein Verwarnungsgeld.
    Das ist dann wohl bei dir passiert.
    Bei einem Unfall gibt es immer einen Schuldigen (außer bei einigen unabwendbaren Ereignissen.)
    Laut Ordnungwidrigkeitengesetz verstößt man bei einem Unfall immer gegen die STVO.Deshalb Verwarnungsgeld oder Bußgeld.
    Da du keinen A oder B Verstoß begangen hast , wirst du auch kein Aufbauseminar besuchen müssen.
    Wo du aber mit rechnen mußt ist eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung laut §823 BGB Verschuldungshaftung.
    Da aber die Srafverfolgung auf Grund der Höhe des Schmerzensgeldes sehr gering ist , wird dieses Strafverfahren laut Staatsanwaltschaft wohl eingestellt werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Auffahrunfall
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 20. Juni 2008
    Text
    Hängt von der Bußgeldhöhe ab.

    Wenn nur 35€ dann kommt nix weiter nach, wenn drüber, dann Aufbauseminar mit Verlängerung der Probezeit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Auffahrunfall
    Autor
      Schatzilein
      schrieb am Freitag, 20. Juni 2008
    Text
    >Hängt von der Bußgeldhöhe ab.
    >
    >Wenn nur 35€ dann kommt nix weiter nach, wenn drüber, dann Aufbauseminar mit Verlängerung der Probezeit.
    >
    >hallo Wolfle

    wollt mal fragen wie so ein aufbauseminar eigentlich aussieht und wie lange sowas denn dauert? muss man da auch irgend eine prüfung am ende ablegen oder sowas?
    z.b ne theoretische ?

    gruß und danke im voraus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 20. Juni 2008
    Text
    Hat nix mit normaler Theo zu tun.

    4 Abende
    1 Fahrt (normal in 3er Gruppen)

    vollständige Anwesenheit verpflichtend, wer zu spät kommt oder nicht erscheint, Kurs verfallen, kann evtl auf begründeten Antrag nen anderen machen.

    Keine Prüfung, kein Test, nichtmal Mitarbeit wäre notwendig. Reine Anwesenheit wäre ausreichend (aber im eigenen Interesse doof, weil wenn schon da sollte man auch für sich was mitnehmen).

    Und bisher hat noch fast jeder am Ende gemeint, sollte eigentlich Pflicht für alle werden nach 6-12mon Führerscheinbesitz!

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Schatzilein
      schrieb am Freitag, 20. Juni 2008
    Text
    >Hat nix mit normaler Theo zu tun.
    >
    >4 Abende
    >1 Fahrt (normal in 3er Gruppen)
    >
    >vollständige Anwesenheit verpflichtend, wer zu spät kommt oder nicht erscheint, Kurs verfallen, kann evtl auf begründeten Antrag nen anderen machen.
    >
    >Keine Prüfung, kein Test, nichtmal Mitarbeit wäre notwendig. Reine Anwesenheit wäre ausreichend (aber im eigenen Interesse doof, weil wenn schon da sollte man auch für sich was mitnehmen).
    >
    >Und bisher hat noch fast jeder am Ende gemeint, sollte eigentlich Pflicht für alle werden nach 6-12mon Führerscheinbesitz!
    >
    >Grüßle
    >Wolfe


    aha danke das ist sehr informativ. Hört sich alles sehr chillig an, wenn ich das mal so nennen darf, ist aber dennoch sehr kostspielig. Ja da haste recht in manchen Situationen die ich so noch nie mit der Fa hatte, wünschte ich mir auch meinen Fl neben mir zu haben, der anweisungen geben könnte......Naja aber da muss ich so oder so alleine durch,naja ich hoffe dass niemals in so eine NA muss naja, nochmals danke für die Info

    gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 21. Juni 2008
    Text
    Chillig kann es sein, wenn du dich auf die faule HAut legst.

    Aber so ein Kurs kann auch sauspannend sein, wenn alle mitziehen.

    Die Kosten hast du dir selber zuzuschreiben, wenn dir so ein Kurs angeordnet wird :-)
    Niemand wird gezwungen, Verkehrsregeln zu übertreten, gell.

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Auffahrunfall
    Autor
      XaVion
      schrieb am Dienstag, 24. Juni 2008
    Text
    >Hängt von der Bußgeldhöhe ab.
    >
    >Wenn nur 35€ dann kommt nix weiter nach, wenn drüber, dann Aufbauseminar mit Verlängerung der Probezeit.
    >
    >

    hey wolfe,

    können die mir dieses bussgeld auch per post schicken? oder stellen die das nur an ort und stelle aus? freue mich über eine antwort

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Sophia2000
      schrieb am Dienstag, 24. Juni 2008
    Text
    http://www.dvr.de/site.aspx?url=html/sonst/148_20.htm#3

    Hier kannst du sehen , was bei einem Aufbauseminar gemacht wird.Ich glaube wirklich , dass es sehr viel Spaß machen kann und man sehr viel lernen kann .Wäre gerne mal bei so einem Aufbauseminar dabei .
    liebe Grüße
    Sophia

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 24. Juni 2008
    Text
    .Wäre gerne mal bei so einem Aufbauseminar dabei .
    >liebe Grüße
    >Sophia

    .....................

    Ich könnte dir nen Tipp verraten, der dir zu einer Einladung dorthin verhilft *lach*
    Ganz kostenfrei ist`s aber nicht und Mut musst du auch beweisen. *zwinker*

    Die meisten Eingeladenen sitzen allerdings durch "Zufall" da ;o)) Denn zufällig hat der Polizist was gesehen.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Sophia2000
      schrieb am Dienstag, 24. Juni 2008
    Text
    Nee ich bin ja froh, dass mir bis jetzt kein Aufbauseminar angeordnet wurde aber ich wäre trotzdem gerne mal dabei :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      XaVion
      schrieb am Dienstag, 24. Juni 2008
    Text
    >Nee ich bin ja froh, dass mir bis jetzt kein Aufbauseminar angeordnet wurde aber ich wäre trotzdem gerne mal dabei :-)

    also du kannst gerne mit mir tauschen! falls ich dahin muss sind das 400 € verschwendetes geld die ich lieber in die reparatur in den wagen meines vaters stecken würde!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Sophia2000
      schrieb am Dienstag, 24. Juni 2008
    Text
    nee tauschen möchte ich nicht mit dir , aber ich denke , dass es bestimmt interessant wird .

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 24. Juni 2008
    Text
    Grins,

    das Bussgeld schicken die dir sicher nicht :-)

    Aber den Anhörungsbogen vor dessen ZAhlung.

    Wenn du vor Ort schon bezahlt hast ist eh alles gegessen, weil dann nix mehr kommt.

    Nur wer vor Ort nix zahlt, bekommt ne Anhörung geschickt und danach den Busssgeldbescheid

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      XaVion
      schrieb am Dienstag, 24. Juni 2008
    Text
    und was heisst das genau? ich kriege einen bogen wo was bezüglich des unfalls drauf steht und das wars? oder was soll ein anhörungsbogen genau sein?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 25. Juni 2008
    Text
    >und was heisst das genau? ich kriege einen bogen wo was bezüglich des unfalls drauf steht und das wars? oder was soll ein anhörungsbogen genau sein?

    .........................

    Wie wäre es denn mal mit "Selbergooglen"?
    Zum Beispiel hier:

    http://www.ra-hartmann.de/start.html?03-aktuell/2003-05_anhoerungsbogen.html

    Wenn du danach Fragen hast: Immer wieder gern ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      XaVion
      schrieb am Mittwoch, 25. Juni 2008
    Text
    ok danke für die hilfe!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall
    Autor
      Berliner Pflanze
      schrieb am Mittwoch, 25. Juni 2008
    Text
    Hallo Ihr Lieben,
    nur mal ne allgemeine Frage: Falls ich selber einen Auffahrunfall
    verursache, gibts da auch ne Anordnung zur Nachschulung und Bussgeld ?
    Liebe Grüße von BP

    Auf den Beitrag antworten


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