Aufbauseminar nach Paragr. 2a StVG

  • Aufbauseminar nach Paragr. 2a StVG
     Monika Banks
      schrieb am Dienstag, 1. April 2008
    Ich bin 2 Monate vor Ablauf meiner Probezeit in Deutschland "etwas" zu schnell gefahren (ausserhalb geschl. Ortschaft, 21-25 km/h, hinter mir draengelte einer, der aber vor der Blitze rausgefahren ist - Pech). Das war im Maerz 2007. Im Sommer 2007 bekam ich dann die Anordnung zum Aufbauseminar. Ich bin aber schon seit Mai 2007 in den USA und war nur 1x seit dem zu Besuch in Bonn im Dezember 2007. Habe dann eine Verlaengerung beantragt bei der Fuehrerscheinstelle (bin noch in Bonn gemeldet), da ich in den 2 Wochen das Seminar nicht machen konnte.

    Ich musste dann der Fuehrerscheinstelle eine Kopie der Versetzungspapiere meines Mannes zukommen lassen. Daraufhin wurde wurde mir dann keine Frist mehr gesetzt, sondern man sagte mir nur, ich solle mich dann melden, wenn ich wieder in Deutschland bin.

    Bin jetzt echt verunsichert: Wenn ich wieder zu Besuch nach Deutschland kommen sollte, muss ich wohl das Seminar machen. Denn wenn ich mich nicht melde, dann verliere ich meinen deutschen Fuehrerschein. Die Fuehrerscheinstelle sagte mir dann auch, dass der amerikanische Fuehrerschein dann nicht in Deutschland umgeschrieben werden kann, wenn ich den deutschen FS verliere und wieder komplett nach Deutschland kommen (ca. in 3 Jahren).

    Darf ich denn in Deutschland nun Auto fahren???? Verjaehrt so ein Vorfall????

    Ist das alles so richtig?

    Bitte um Antwort, ist mir sehr wichtig.
  • Thema
    Re: Aufbauseminar nach Paragr. 2a StVG
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 2. April 2008
    Text
    Hallo,

    such dir schon vor deinem nächsten Deutschland-Urlaub eine Fahrschule, bei der du das Aufbauseminar machen kannst. Wenn du da bist setzt du dich mit der Führerscheinstelle in Verbindung.
    Um das Seminar kommst du nicht herum, Verjährung gibt es da nicht. Auto fahren darfst du selbstverständlich, du hast ja einen gültigen Führerschein.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Aufbauseminar nach Paragr. 2a StVG
    Autor
      Monika Banks
      schrieb am Mittwoch, 2. April 2008
    Text
    @Kirsten: Habe mich bereits mit meinem damaligen Fahrlehrer in Verbindung gesetzt und warte auf Antwort. Mir wurde halt beim letzten Urlaub gesagt, dass das Seminar nicht innerhalb von 2 Wochen zu schaffen sei. Ich bleibe auch nicht laenger als 3 Wochen in Deutschland, ausserdem fliege ich spontan Last Minute. Hoffe, ich kann das Ganze trotzdem spontan erledigen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Aufbauseminar nach Paragr. 2a StVG
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 3. April 2008
    Text
    Hallo Monika,

    wenn das Aufbauseminar vorschriftsgemäß durchgeführt wird, dauert's mindestens 3 Wochen. Aber irgendwie musst du es auf die Reihe bekommen, denn deswegen den Führerschein zu verlieren, wäre noch dümmer. Ich würde mit der Suche nach einem Aufbauseminar auch nicht erst anfangen, wenn du in Deutschland bist, denn oft wird der Seminarbeginn verschoben, weil die Mindestteilnehmerzahl noch nicht erreicht ist oder das Seminar ist schon voll.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Aufbauseminar nach Paragr. 2a StVG
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 3. April 2008
    Text

    >
    >wenn das Aufbauseminar vorschriftsgemäß durchgeführt wird, dauert's mindestens 3 Wochen.

    ++++
    Wie kommst Du auf 3 Wochen????

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Aufbauseminar nach Paragr. 2a StVG
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 3. April 2008
    Text
    >>wenn das Aufbauseminar vorschriftsgemäß durchgeführt wird, dauert's mindestens 3 Wochen.
    >
    >Wie kommst Du auf 3 Wochen????

    Es sind 4 Sitzungen und 1 Beobachtungsfahrt. Zwischen der 3. und 4. Sitzung muss 1 Woche Pause sein. Theoretisch geht's also in 2 Wochen, davon war die Fahrschulüberwachung aber nicht begeistetert (mit der Begründung "ausreichend Zeit für Vor- und Nachbereitung der Sitzungen").

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Aufbauseminar nach Paragr. 2a StVG
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 3. April 2008
    Text
    davon war die Fahrschulüberwachung aber nicht begeistetert (mit der Begründung "ausreichend Zeit für Vor- und Nachbereitung der Sitzungen").
    +++

    tja, andere länder, andere sitten ;) hamburg hat mit zwei wochen keine probleme. ist schliesslich voll im rahmen der gesetzlichen vorgaben. da hat eine behörde dann auch nicht "nicht begeistert" zu sein, meine meinung.

    greetz

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