Aufbauseminar Geld zurück

  • Aufbauseminar Geld zurück
     Emanuel
      schrieb am Montag, 16. Mai 2005
    Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Muss ein Aufbauseminar machen, war auch schon in der ersten Sitzung und habe dann allerdings die Fahrprobe nicht wahrnehmen können. Das hat mich 300€ gekostet. Ich hätte nun gerne das restliche Geld für die nicht in anspruch genommenen Sitzungen zurück. Doch die Fahrschule sagt sie müssen nix zurückerstatten. Das kann doch nicht sein, dass die Geld behalten dürfen für Leistungen die ich nicht in Anspruch genommen habe. Gibt es da keine Rechtliche Grundlage? Darf die Fahrschule das ganze Geld behalten, obwohl ich nur einmal da war?
    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Gruss Emanuel

  • Thema
    Re: Aufbauseminar Geld zurück
    Autor
      ABC
      schrieb am Dienstag, 17. Mai 2005
    Text
    hi,
    ich mein ich weiß es zwar nicht, aber ich nehme mal stark an, dass du da ech haben wirst! du hast dir ja einen platz reserviert und wenn du dann später merkst dass du das zeitlich nicht hinbekommst, ist das wohl deine sache...
    das ist ja überall woanders genauso! wenn ich mir eine wakeboard-jahreskarte (ca.550€) kaufe, dann aber aus zeitgründen nur einmal hingehe, kann ich auch kein geld zurückverlangen.

    und hier hast du dir auch quasi ein "ticket" zur teilnahme gekauft, ob du das dann einlöst denke ich ist dein problem!

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  • Thema
    Re: Aufbauseminar Geld zurück
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Dienstag, 17. Mai 2005
    Text
    >Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Muss ein Aufbauseminar machen, war auch schon in der ersten Sitzung und habe dann allerdings die Fahrprobe nicht wahrnehmen können. Das hat mich 300€ gekostet. Ich hätte nun gerne das restliche Geld für die nicht in anspruch genommenen Sitzungen zurück. Doch die Fahrschule sagt sie müssen nix zurückerstatten. Das kann doch nicht sein, dass die Geld behalten dürfen für Leistungen die ich nicht in Anspruch genommen habe. Gibt es da keine Rechtliche Grundlage? Darf die Fahrschule das ganze Geld behalten, obwohl ich nur einmal da war?
    >Vielen Dank für Eure Antworten.
    >Gruss Emanuel


    Die Teilnahme an ALLEN Terminen ist Pflicht. Die Fahrschule muss bei Nichtbesuchen der Kurse nichts zurückerstatten, da es sich um einen reservierten Platz in einem Kurs handelt und keine Kinovorführungen sind, die Einzelpreise haben.

    Gruß Chris (FL)

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  • Thema
    Re: Aufbauseminar Geld zurück
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 17. Mai 2005
    Text
    Hi,

    wozu unterschreibt ihr eigentlich Verträge!

    Da steht das ganz klar geregelt drin.

    Wenn du aus eigenem Verschulden an einem Kursteil nicht teilnimmst, ist trotzdem die komplette Kursgebühr fällig.

    Nur wenn du nicht schuldhaft einen Kursteil versäumt hast 8Krankheit zB, dann hast du ja aber eine Krankmeldung), kannst du anteilig evtl einen Teil zurückfordern!

    Ansonsten: Goldene Zitrone gewonnen!

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Aufbauseminar Geld zurück
    Autor
      beetle
      schrieb am Sonntag, 25. Januar 2009
    Text
    >wie sieht es aus wenn die fahrschule aufgrund zu geringer teilnehmerzahl den aufbaukurs nicht innerhalb der angegebenen frist machen kann??
    bekomme ich denn das geld zurück....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Aufbauseminar Geld zurück
    Autor
      meister eder
      schrieb am Sonntag, 25. Januar 2009
    Text
    >>wie sieht es aus wenn die fahrschule aufgrund zu geringer teilnehmerzahl den aufbaukurs nicht innerhalb der angegebenen frist machen kann??
    >bekomme ich denn das geld zurück....

    Wenn der Kurs nicht durchgeführt wird, bekommst du dein Geld zurück!!!!

    Welche Frist? die dir das Straßenverkehramt vorgegeben hat....

    Auf den Beitrag antworten


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