Hallo, kann man an einem Aufbauseminar Fahranfänger teilnehmen, obwohl der Führerschein noch entzogen ist? trin
Thema
Re: Aufbauseminar Fahranfänger
Autor
sonhol*
schrieb am Donnerstag, 9. Dezember 2010
Text
>Hallo, >kann man an einem Aufbauseminar Fahranfänger teilnehmen, obwohl der Führerschein noch entzogen ist? >trin
an ein aufbauseminar kann man nur auf anordnung des sva teilnehmen. das heißt man kann schon teilnehmen, es hat aber keine rechtliche wirkung und ist raus geschmissenes geld weil es bei anordnung wiederholt werden muss.
>kann man an einem Aufbauseminar Fahranfänger teilnehmen, obwohl der Führerschein noch entzogen ist?
Ja, in den meisten Fällen wirst du ihn anders nach einem Entzug gar nicht bekommen. Nur Fahrverbot darfst du zumindest zum Zeitpunkt der Fahrprobe keines haben.
>an ein aufbauseminar kann man nur auf anordnung des sva teilnehmen. >das heißt man kann schon teilnehmen, es hat aber keine rechtliche wirkung und ist raus geschmissenes geld weil es bei anordnung wiederholt werden muss.
Das ASF kann nur gegen den Inhaber einer FE angeordnet werden (§ 2a Abs. 2 StVG). Ist die FE dagegen entzogen worden, muss er es "ohne Anordnung" absolvieren (natürlich wird er irgendwann einen Zettel bekommen, auf dem steht "mach erst ein ASF ...", aber eben keine Anordnung), bevor er eine neue FE bekommen kann (§ 2a Abs. 5 StVG). Das gilt übrigens auch bei einem widerrufenen BF17.
In diesen Fällen (keine Anordnung) sollte man ganz besonders darauf achten, ob ein Aufbauseminar oder ein BESONDERES Aufbauseminar (Alkohol- und BTM-Verstöße) gefordert wird.
>Der Führerschein ist wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung noch entzogen.
Von einem Entzug der Fahrerlaubnis spricht man, wenn die Karte eingezogen und vernichtet wird und nach Ablauf von i.d.R. frühestens 6 Monaten (falls keine längere Sperrfrist verhängt wird) eine neue Fahrerlaubnis mit neuem Führerschein neu erteilt wird.
Ein Fahrverbot ist dagegen nur das Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen. Du gibst deinen Führerschein ab und bekommst ihn am Ende des FV wieder. Ein Fahrverbot dauert höchstens 3 Monate.
Also, was hast du: Entzug der FE oder Fahrverbot? Ich glaube im Moment eher an das Fahrverbot ...
>Der Fristablauf für das Aufbauseminar droht.
Das Seminar selbst darfst du auch während eines Fahrverbots absolvieren, die Fahrprobe zwischen erster und zweiter Sitzung aber nicht. Wenn du die Frist nicht halten kannst, solltest du dich um eine Verlängerung bemühen, und zwar am besten sofort. Dabei solltest du erklären, warum du das ASF aktuell nicht absolvieren kannst. Die Chancen für eine Verlängerung der Frist sehe ich in deinem Fall sehr gut - das FV ist eben schon ein zwingender Grund. Gut wäre auch, wenn du schon einen Platz in einem Seminar nachweisen könntest und somit schon ein klares Abschlussdatum feststeht.