Aufbauseminar

  • Aufbauseminar
     Vanya
      schrieb am Sonntag, 15. August 2021
    Guten Abend,

    ich habe Ende letzten Jahres beim ausparken unbemerkt ein anderes Auto erwischt und zur Arbeit gefahren. Am selben Abend hab ich mein Auto gegenüber vom Unfallort wieder abgestellt. Langer Rede Kurzer Sinn, mir wurde Unfallflucht unterstellt. Nach rechtlicher Beratung und um Geld zu sparen, hatte ich mich endschieden meinen Widerspruch zurückzunehmen. Mir wurde die Fahrerlaubnis für 4 Monate entzogen.

    Nun habe ich vor etwa 6 Wochen Post vom Landratsamt bekommen, bei dem mir ein Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger auferlegt wurde. Im Schreiben steht keine Fristsetzung bis wann ich diesen absolvieren muss. Alle Fahrschulen die ich angerufen habe meinten, dass es eine Fristsetzung hätte geben müssen.

    Anfang dieser Woche habe ich von der Staatsanwaltschaft meinen Eingezogenen Führerschein zurückbekommen. In dem dazugehörigen Schreiben steht, dass ich noch bis zum 19.08. 24 Uhr kein KfZ führen darf. Von einem Seminar wird nichts erwähnt.

    Am 17.08. würde jedoch mein Seminar beginnen.

    Meine Frage wäre jetzt, ob ich das Seminar überhaupt noch brauche, weil ich meinen Schein schon habe und das Fahrverbot die Tage endet?
    Im Internet habe ich über sehr viele verschiedene Regelungen und Sachverhalte gelesen.
    Bei manchen stand, dass sobald man den Schein hat, keine Seminare nötig sind, andere berichteten über ungültige Schreiben ohne Fristsetzung.

    Gruß

  • Thema
    Re: Aufbauseminar
    Autor
      Dean
      schrieb am Sonntag, 15. August 2021
    Text
    Mir wurde die Fahrerlaubnis für 4 Monate entzogen.
    >
    >Nun habe ich vor etwa 6 Wochen Post vom Landratsamt bekommen, bei dem mir ein Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger auferlegt wurde. Im Schreiben steht keine Fristsetzung bis wann ich diesen absolvieren muss. Alle Fahrschulen die ich angerufen habe meinten, dass es eine Fristsetzung hätte geben müssen.
    >
    >Anfang dieser Woche habe ich von der Staatsanwaltschaft meinen Eingezogenen Führerschein zurückbekommen. In dem dazugehörigen Schreiben steht, dass ich noch bis zum 19.08. 24 Uhr kein KfZ führen darf. Von einem Seminar wird nichts erwähnt.
    >

    >
    >Meine Frage wäre jetzt, ob ich das Seminar überhaupt noch brauche, weil ich meinen Schein schon habe und das Fahrverbot die Tage endet?


    In deinem Posting stimmt was nicht. Du hattest einen Entzug der Fahrerlaubnis, da gibt es nicht einfach den Führerschein wieder. Der muss neu beantragt werden, die Staatsanwaltschaft kann ihn gar nicht zuschicken das er vernichtet wurde,
    Lies das Schreiben vom SVA nochmal genau. Du wärst der Erste der keine Frist hätte. Gehst du nicht zum Seminar ist die Fahrerlaubnis wieder weg. Steht auch in jedem 2. Fragebogen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Aufbauseminar
    Autor
      Vanya
      schrieb am Montag, 16. August 2021
    Text
    > Mir wurde die Fahrerlaubnis für 4 Monate entzogen.
    >>
    >>Nun habe ich vor etwa 6 Wochen Post vom Landratsamt bekommen, bei dem mir ein Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger auferlegt wurde. Im Schreiben steht keine Fristsetzung bis wann ich diesen absolvieren muss. Alle Fahrschulen die ich angerufen habe meinten, dass es eine Fristsetzung hätte geben müssen.
    >>
    >>Anfang dieser Woche habe ich von der Staatsanwaltschaft meinen Eingezogenen Führerschein zurückbekommen. In dem dazugehörigen Schreiben steht, dass ich noch bis zum 19.08. 24 Uhr kein KfZ führen darf. Von einem Seminar wird nichts erwähnt.
    >>
    >
    >>
    >>Meine Frage wäre jetzt, ob ich das Seminar überhaupt noch brauche, weil ich meinen Schein schon habe und das Fahrverbot die Tage endet?
    >
    >
    >In deinem Posting stimmt was nicht. Du hattest einen Entzug der Fahrerlaubnis, da gibt es nicht einfach den Führerschein wieder. Der muss neu beantragt werden, die Staatsanwaltschaft kann ihn gar nicht zuschicken das er vernichtet wurde,
    >Lies das Schreiben vom SVA nochmal genau. Du wärst der Erste der keine Frist hätte. Gehst du nicht zum Seminar ist die Fahrerlaubnis wieder weg. Steht auch in jedem 2. Fragebogen

    Und das ist es ja.
    1. Ich habe bereits meine Brüder drüber lesen lassen. Keine Frist. Ich hatte das LRA angerufen und denen unter anderem Bescheid gegeben, dass mir keine Frist mitgeteilt wurde. Darauf hat die Dame am Telefon jedoch keinen Bezug genommen geschweige denn einen Termin nennen können.
    2. Führerschein kam wie bereits gesagt, per Einschreiben wieder zurück an meine Adresse. Ist kein neuer, da dieser Gebrauchsspuren hat. Ich habe auch nichts neu beantragt. Ich hatte diesen nach dem "Urteil" an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken müssen. Danach kam eine Empfangsbestätigung mit Beginn des 4 monatigen Fahrverbots.
    3. Ich habe die Frage gestellt, weil ich in der Stunde in der ich recherchiert habe, alles mögliche gelesen habe. Unter anderen, dass wenn man das Seminar nicht macht, die Fahrerlaubnis wieder eingezogen würde.

    Jedoch weiß ich nun mal nicht was die offizielle Gesetzgebung diesbezüglich sagt und somit am Ende gilt, weil jeder was anderes schreibt.

    Gruß und danke für deine Antwort

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  • Thema
    Re: Re: Re: Aufbauseminar
    Autor
      Vanya
      schrieb am Montag, 16. August 2021
    Text
    Ich sehe gerade, dass ich den Begriff "Entzug der Fahrerlaubnis" falsch benutzt habe. Es handelte sich um ein 4 monatiges Fahrverbot.
    Für mich haben beide Begriffe das selbe bedeutet.

    Was jetzt aber wieder nicht zusammen passt, ist dass auf selbiger Seite steht: "Ein Fahrverbot kann nur mindestens für einen Monat und höchstens für 3 Monate verhängt werden."
    Bei mir waren es aber 4. Und davon Rede ich, dass überall etwas anderes steht und es nur zur Hälfte mit meinem Fall übereinstimmt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Aufbauseminar
    Autor
      Dean
      schrieb am Montag, 16. August 2021
    Text
    Dann mach das Seminar, schick die Bescheinigung (wenn es nicht die Fahrschule macht) zum SVA und Gut ist es.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Aufbauseminar
    Autor
      katrin55
      schrieb am Montag, 16. August 2021
    Text
    >Dann mach das Seminar, schick die Bescheinigung (wenn es nicht die Fahrschule macht) zum SVA und Gut ist es. mach auf jeden fall das seminar du bist auch noch in der probezeit und du musst das seminar machen das steht fest. sonst kann es sein das der fühererschein ganz weg ist .lg katrin 55

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