A-schein

  • A-schein
     myself
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    Hy,

    hab da mal ganz dringend eine Frage:

    Wenn ich jetzt meinen A-Schein demnächst irgendwann bestehen würde, darf ich dann eigentlich bis ich endlich Geburtstag habe, solange eine 125er fahren?

    Also bis ich dann am Geburtstag habe, kann ich die Zeit doch mit nem "kleinen" motorrad überbrücken, oder? Weil wenn ich den A-schein doch habe, ist ne 125er doch mit einbeschlossen...

    Bitte um schnelle Antworten.

    Danke
  • Thema
    Re: A-schein
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    Text

    Weil wenn ich den A-schein doch habe, ist ne 125er doch mit einbeschlossen...
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Bevor dir die FE nicht übergeben wurde, hast du NICHTS. Auch kein "klitzekleines" Stückchen!
    Nicht einmal ein Mofa dürftest du fahren, wenn du nicht dafür die Prüfbescheinigung, oder eine andere FE hättest, die das einschließt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A-schein
    Autor
      Myself
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    Text
    >Bevor dir die FE nicht übergeben wurde, hast du NICHTS.

    hmm, aber wenn ich doch die Prüfung erfolgreich abgeschlossen habe, dürfte ich doch eigentlich schon mit einer 125er fahren, die man ja eigentlich schon mit 16 jahren fahren dürfte, oder?

    Denn dann ist doch das Alter gegeben und die Prüfung wurde auch erfolgreich abgeschlossen, meine ich.

    Vllt. bekommt man ja so ne Prüfbescheinigung, die als "nachweis" dient...
    oder denke ich da falsch?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: A-schein
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    Text

    >denke ich da falsch?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Ja

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: A-schein
    Autor
      myself
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    Text
    hää, aber wieso dass denn?

    Ich hab doch das Alter, die Prüfbescheinigung... was wollen die mehr?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: A-schein
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    Text

    >Ich hab doch das Alter, die Prüfbescheinigung... was wollen die mehr?


    Eine FAHRERLAUBNIS - und mit der kannst du NOCH NICHT dienen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: A-schein
    Autor
      myself
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    Text

    >Eine FAHRERLAUBNIS - und mit der kannst du NOCH NICHT dienen.
    >

    ja aber mal angenommen, ich würde meine Prüfung für die Klasse A demnächst schaffen.
    Dann dürfte ich doch mittlerweile schon die 125er fahren, da man die ja schon mit 16 fahren darf. Die Prüfung hätte ich ja insgesamt bestanden, sodass ich eigentlich nur noch warten muss, bis ich endlich 18 werde, damit ich Motorrad fahren kann, also die größeren.

    Aber bis dahin kann ich doch ne 125er fahren, wäre doch sehr praktisch. Verstehe nicht, warum das nicht gehen sollte, wenn eigentlich alle vorraussetzungen erfüllt sind...?!?!?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: A-schein
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    Text
    >Aber bis dahin kann ich doch ne 125er fahren, wäre doch sehr praktisch. Verstehe nicht, warum das nicht gehen sollte, wenn eigentlich alle vorraussetzungen erfüllt sind...?!?!?

    Es sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Da du es nicht glauben willst, hier die Begründung.

    Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis sind in § 2 Abs. 2 StVG beschrieben:

    "Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber

    1. seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des Artikels 9 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) im Inland hat,
    2. das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
    3. zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
    4. zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
    5. die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
    6. die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann und
    7. keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt."

    Diese Voraussetzungen erfüllst du weder für Klasse A (2.) noch für Klasse A1 (4., 5.). Daher ist dir noch keine dieser Klassen erteilt worden.

    Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit: A1 wird von A eingeschlossen. Dazu aus dem § 6 Abs. 3 FeV:

    "Außerdem berechtigen
    1. Fahrerlaubnisse der Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1 und M, [...]"

    Klasse A hast du aber noch nicht (s.o.) und erst durch die Erteilung von A bekommst du Klasse A1 "geschenkt".

    Ob du das sinnvoll findest, ist ein anderes Thema. Es ist jedenfalls so.

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