Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!

  • Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
     Dingsbums
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Hi,

    ich stand letzte Woche vor einem Bahnübergang mit geschlossenen Schranken (und Motor aus). Als der Zug vorbei war und die Schranken wieder nach oben gingen, habe ich den Motor gestartet und bin losgefahren. In der Fahrschule habe ich es auch so gelernt, dass man fahren darf, wenn die Schranken nach oben gehen und man daran vorbei passt, also dass nicht warten muss, bis sie ganz oben sind.

    Hinter dem Bahnübergang kam plötzlich ein Polizeiauto, das mich angehalten hat und die Polizisten meinten, ich wäre bei rot losgefahren, aber das kann ja gar nicht stimmen! Ich habe später einen Bahnübergang genau beobachtet und extra mehrere Züge und Schließen und Öffnen der Schranken abgewartet. Das rote Licht geht definitiv aus, sobald sich die Schranken anfangen zu öffnen. Ich war mir übrigens schon vorher sicher, dass das so ist, habe aber vorsichtshalber trotzdem noch mal darauf geachtet! Ich kann also gar nicht bei rot gefahren sein, sonst hätte ich zwangsläufig gegen die Schranke fahren müssen!

    Wie kann ich mich gegen die falsche Beschuldigung der Polizei wehren? Die können doch nicht einfach etwas behaupten, was schlicht unmöglich ist! Reicht es, wenn ich es abstreite und erkläre, wenn ich es schriftlich kriege oder welche Möglichkeiten habe ich? Ich bin noch in der Ausbildung und kann mir keinen Anwalt leisten.
  • Thema
    Re: Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
    Autor
      Jaina
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    Huhu, da hat dir die Fahrschule aber was falsch beigebracht. Du musst warten, bis das rote Licht aus und die Schranken oben sind. Steht imho auch so in der Theorie.

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >Huhu, da hat dir die Fahrschule aber was falsch beigebracht. Du musst warten, bis das rote Licht aus und die Schranken oben sind. Steht imho auch so in der Theorie.
    >
    >LG

    @jaina
    da hat dir dein schullehrer aber was falsch beigebracht. du musst auch immer den ganzen text lesen.

    @te
    im anhörungsbogen erläutern das das rote licht ausgeschaltet ist wenn die schränke anfängt sich zu heben. zur beweissicherung den vorgang mit dem handy filmen.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    In der Fahrschule habe ich es auch so gelernt, dass man fahren darf, wenn die Schranken nach oben gehen und man daran vorbei passt, also dass nicht warten muss, bis sie ganz oben sind.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Das habe ich anders gelernt.
    Ausschlaggebend war immer das Erlöschen des Rotlichtes.


    > Ich habe später einen Bahnübergang genau beobachtet und extra mehrere Züge und Schließen und Öffnen der Schranken abgewartet. Das rote Licht geht definitiv aus, sobald sich die Schranken anfangen zu öffnen.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Hast du EINE -oder DIE- Schrankenanlage beobachtet? Nur von der Seite, in der du sie passiert hast, oder auch der, von der die Beamten standen?
    Schranken- und Rotlichtdefekte an Bahnübergängen sind (gerade bei uns?) in der letzten Zeit nicht selten.

    Hier findest eine FS-Frage zu der Situation, die aber mE auch ausschließt, dass das Rotlicht erlöscht, bevor die Schranke nach dem Öffnen wieder oben angelangt ist.

    Wenn du an diesem Bahnübergang belegen könntest (zB durch einen Videoclip), dass es dir -wegen der Schaltung Schranke/Ampel- technisch gar nicht möglich gewesen sein könnte, die Schranke zu unterfahren und gleichzeitig ein Rotlichtverstoß zu begehen, würde ich einen Anwalt einschalten.

    ICH habe keinen Hinweis darauf gefunden, dass sich eine Schranke wieder in der (absolut) Senkrechten befinden muss, bevor die Schienen passiert werden dürfen - natürlich vorausgesetzt, dass das Rotlicht erloschen ist.
    Aber vielleicht hat jemand Anderes je mehr Glück bei der Suche und postet den entsprechenden Link.
    Dafür schon jetzt meinen herzlichen Dank.

    Bitte beachten: Es geht hier nicht um prüfungsgerechtes Verhalten, sondern um einen (evtl.) Verstoß gegen die StVO.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    Upps, da habe ich vergessen, den Link einzufügen:
    Hier
    http://www.verkehrsquiz.ch/quiz/index.php?site=archiv
    findest eine FS-Frage zu der Situation, die aber mE auch ausschließt, dass das Rotlicht erlöscht, bevor die Schranke nach dem Öffnen wieder oben angelangt ist.

    ... und im Ganzen war ich auch noch langsamer als sonhol :o(
    Wenigstens sind wir uns aber im Wesentlichen einig. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
    Autor
      myself
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    Ich hab nur das hier in einem anderen Forum gefunden:

    Die Begründung liefert der Wortlaut des § 19 Abs. 2 StVO. Bei sich öffnenden Schranken und fehlenden anderen Grundlagen für eine Haltepflicht (kein Rotlicht, kein Bahnbediensteter, der Halt gebietet etc.) gibt es kein Haltgebot und somit keine Verpflichtung die Endposition der Schranken abzuwarten.

    ...is wohl auch nicht das richtige...hmm

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
    Autor
      JannyFL
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >Ich hab nur das hier in einem anderen Forum gefunden:
    >
    >Die Begründung liefert der Wortlaut des § 19 Abs. 2 StVO. Bei sich öffnenden Schranken und fehlenden anderen Grundlagen für eine Haltepflicht (kein Rotlicht, kein Bahnbediensteter, der Halt gebietet etc.) gibt es kein Haltgebot und somit keine Verpflichtung die Endposition der Schranken abzuwarten.
    >
    >...is wohl auch nicht das richtige...hmm

    Bahnübergänge werden so geschaltet das beim öffnen der Schranken das Rote Blinklicht erlischt.Somit ist auch das überqueren des Bahnübergangs Rechtmäßig.Hast du schon einen Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde bekommen???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text

    >Bahnübergänge werden so geschaltet das beim öffnen der Schranken das Rote Blinklicht erlischt.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Ist es (bei euch) GRUNDSÄTZLICH so?
    Ich weiß definitiv von einigen Ampeln (allerdings an Staßenbahnschienen), wo das Rotlicht erst bei der senkrechten Ausgangsposition der Schranke erlischt.
    Deshalb mein Hinweis, DIE Schrankenanlage genauer anzugucken, um die es in dem Fall geht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
    Autor
      JannyFL
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >Deshalb mein Hinweis, DIE Schrankenanlage genauer anzugucken, um die es in dem Fall geht.

    Das sehe ich genau so denn eine gesetzliche Grundlage für das Fahren bei öffnenden Schranken gibt es nicht.Somit auch kein Verstoß.
    Nur wenn die Polizei ein Rotlicht-Verstoß vorwirft dann kann es nur sein das an diesem besagten BÜ das Rotlicht wahrscheinlich etwas zeitverzögert erlischt.
    Aber das sind Dinge worüber ich mich wieder aufregen könnte.Es gibt wichtigere Dinge wo die Herren mal genauer hinschauen sollten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >Hier
    >http://www.verkehrsquiz.ch/quiz/index.php?site=archiv
    >findest eine FS-Frage zu der Situation, die aber mE auch ausschließt, dass das Rotlicht erlöscht, bevor die Schranke nach dem Öffnen wieder oben angelangt ist.

    Das mag in der Schweiz so sein ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
    Autor
      Dingsbums
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >http://www.verkehrsquiz.ch/quiz/index.php?site=archiv

    Es kann ja sein, dass in der Schweiz das rote Licht erst erlischt, wenn die Schranke wieder komplett geöffnet ist. Ampelschaltungen sind ja in einigen Ländern z.T. auch etwas anders etwa mit grünem Blinklicht oder grün+gelb zusammen; gut möglich, dass es bei Bahnübergängen auch Unterschiede gibt, aber es war ja in Deutschland.

    Ich habe nicht genau den Bahnübergang beobachtet an dem mich die Polizei angehalten hat, da dieser über 200 km weit weg ist und ich dort nicht noch mal vorbeigekommen bin, sondern ich habe ein paar andere Bahnübergänge (sowohl mit Halb- als auch mit Vollschranken) in meiner Nähe genau "begutachtet", aber das muss in Deutschland ja überall gleich sein und ich bin mir sicher, dass ich es auch noch nie anders gesehen habe.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text

    >Ich habe nicht genau den Bahnübergang beobachtet an dem mich die Polizei angehalten hat, da dieser über 200 km weit weg ist
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Gibt es nicht die Möglichkeit bei dem dort zuständigen Stellwerk mal nachzufragen, wie dort die Schaltung Schranke-Ampel geschaltet ist?

    ich will unseren Ordnungshütern ja mal nichts unterstellen .....
    aber gerade solche "besonderen Situationen" könnten den ein oder anderen Beamten schon einmal locken, genau dort Posten zu beziehen.

    Eine einheitliche Regelung, wann das Rotlicht erlischt, scheint es ja (wenigstens zwischen DB und Straßenbahn) nicht zu geben.
    Vielleicht also sogar grundsätzlich nicht. :-O
    Deshalb wirst du dich wohl nur auf diese Situation dort berufen können. :o(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    Haben sich die Schranken eigentlich sofort wieder geschlossen nachdem du durchgefahren bist und kam dann noch ein Zug? Das ist noch die einzige Konstellation, in der ich mir ein erneutes Rotlicht (nachdem du es beobachtet hast) erklären könnte.

    Gegen den Vorwurf würde ich mich in jedem Fall wehren. Falls Verkehrs-Rechtsschutz vorhanden ist auf jeden Fall mit Anwalt, aber auch ohne Versicherung sollte man darüber ernsthaft nachdenken. Der Regelsatz ist schon saftig (240 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, in der Probezeit zusätzich Anordnung eines ASF (ca. 300-500 €) und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre) und so kann sich der Anwalt schnell lohnen.

    Neben der Frage, ob es überhaupt noch rot war, kann man evtl. auch über die Frage, ob die Polizisten überhaupt eine ausreichende Sicht auf dein Fahrzeug hatten, um deine Position zu beurteilen, etwas erreichen.

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  • Thema
    Re: Re: Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    bei der drohenden strafe würde ich sofort die 2x200 km fahren und ein video drehen.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten


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