Anzeige am Bahnübergang zu Unrecht!
Dingsbums
schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
Hi,
ich stand letzte Woche vor einem Bahnübergang mit geschlossenen Schranken (und Motor aus). Als der Zug vorbei war und die Schranken wieder nach oben gingen, habe ich den Motor gestartet und bin losgefahren. In der Fahrschule habe ich es auch so gelernt, dass man fahren darf, wenn die Schranken nach oben gehen und man daran vorbei passt, also dass nicht warten muss, bis sie ganz oben sind.
Hinter dem Bahnübergang kam plötzlich ein Polizeiauto, das mich angehalten hat und die Polizisten meinten, ich wäre bei rot losgefahren, aber das kann ja gar nicht stimmen! Ich habe später einen Bahnübergang genau beobachtet und extra mehrere Züge und Schließen und Öffnen der Schranken abgewartet. Das rote Licht geht definitiv aus, sobald sich die Schranken anfangen zu öffnen. Ich war mir übrigens schon vorher sicher, dass das so ist, habe aber vorsichtshalber trotzdem noch mal darauf geachtet! Ich kann also gar nicht bei rot gefahren sein, sonst hätte ich zwangsläufig gegen die Schranke fahren müssen!
Wie kann ich mich gegen die falsche Beschuldigung der Polizei wehren? Die können doch nicht einfach etwas behaupten, was schlicht unmöglich ist! Reicht es, wenn ich es abstreite und erkläre, wenn ich es schriftlich kriege oder welche Möglichkeiten habe ich? Ich bin noch in der Ausbildung und kann mir keinen Anwalt leisten.
ich stand letzte Woche vor einem Bahnübergang mit geschlossenen Schranken (und Motor aus). Als der Zug vorbei war und die Schranken wieder nach oben gingen, habe ich den Motor gestartet und bin losgefahren. In der Fahrschule habe ich es auch so gelernt, dass man fahren darf, wenn die Schranken nach oben gehen und man daran vorbei passt, also dass nicht warten muss, bis sie ganz oben sind.
Hinter dem Bahnübergang kam plötzlich ein Polizeiauto, das mich angehalten hat und die Polizisten meinten, ich wäre bei rot losgefahren, aber das kann ja gar nicht stimmen! Ich habe später einen Bahnübergang genau beobachtet und extra mehrere Züge und Schließen und Öffnen der Schranken abgewartet. Das rote Licht geht definitiv aus, sobald sich die Schranken anfangen zu öffnen. Ich war mir übrigens schon vorher sicher, dass das so ist, habe aber vorsichtshalber trotzdem noch mal darauf geachtet! Ich kann also gar nicht bei rot gefahren sein, sonst hätte ich zwangsläufig gegen die Schranke fahren müssen!
Wie kann ich mich gegen die falsche Beschuldigung der Polizei wehren? Die können doch nicht einfach etwas behaupten, was schlicht unmöglich ist! Reicht es, wenn ich es abstreite und erkläre, wenn ich es schriftlich kriege oder welche Möglichkeiten habe ich? Ich bin noch in der Ausbildung und kann mir keinen Anwalt leisten.