Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...

  • Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
     streetbob
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Hallo,

    Vor ca. 3 Monaten habe ich mit dem "A" direkt angefangen. Da ich die Ausbildung schnell durchführen wollte habe ich ziemlich kopflos sofort 1000 Euro anbezahlt. Leider habe ich nie einen Vertrag gesehen. Nachdem es nun einige Zwischenfälle gegeben hatte. (gehe ich evtl. später genauer drauf ein) habe ich entschieden die Fahrschule zu wechseln. Theorie habe ich bereits vor einiger Zeit bestanden und bisher gerade mal 1 ! Fahrstunde gehabt. Das ist mit ein Grund für meinen Wechsel. Mein Fahrlehrer vertröstet mich nun schon seit Wochen....verschiebt immer wieder den Termin....ruft nicht zurück usw.
    Jetzt habe ich ein wenig Sorge um meine Anzahlung. Wie stehen die Chancen meine Anzahlung wieder zurückzubekommen (zumindest den Anteil wofür es noch keine Leistung gab.)

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht....?
  • Thema
    Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Ohne Vertrag jemandem 1000€ überweisen. Magst du meine Bankverbindung haben? :)
    Also wenn du Pech hast, dann siehst du das Geld nie wieder.

    Chris (Fl)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      streetbob
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Ohne Vertrag jemandem 1000€ überweisen. Magst du meine Bankverbindung haben? :)
    >Also wenn du Pech hast, dann siehst du das Geld nie wieder.
    >
    >Chris (Fl)

    >Ohne Vertrag jemandem 1000€ überweisen. Magst du meine Bankverbindung haben? :)
    >Also wenn du Pech hast, dann siehst du das Geld nie wieder.
    >
    >Chris (Fl)


    In der Tat ist das recht kopflos gewesen. Allerdings habe ich ja den Überweisungsbeleg und ein Nachweis liegt ja bereits beim TÜV über meine bestandene Theorieprüfung bei der entsprechenden Fahrschule vor.

    Ehrlich gesagt kommt einem ja nicht sofort die Idee, dass eine Fahrschule, die mit "öffentlichem Publikumsverkehr" ständig zu tun hat, mal eben 1000 Euro unterschlägt. Einen schlechten Ruf kann sich doch heute kaum ein Unternehmer leisten. Und als Betrieb muss eine Fahrschule vermutlich auch alle ein- und Ausgaben dem Finanzamt gegenüber dokumentieren, denke ich mir.

    Wie hoch sind eigentlich die Kosten ungefähr für:
    -Theorie Grundausbildung
    -Th. Prüfung
    -1 Fahrstunde Motorrad
    ungefähr....?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >
    >Wie hoch sind eigentlich die Kosten ungefähr für:
    >-Theorie Grundausbildung
    >-Th. Prüfung
    >-1 Fahrstunde Motorrad
    >ungefähr....?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    ganz rund ca. 300 Euro.
    Aber wirklich nur ungefähr.
    Könnten auch noch 50 mehr sein.
    Wer hat die Gebühr beim TÜV bezahlt für die Theorieprüfung ?
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >In der Tat ist das recht kopflos gewesen. Allerdings habe ich ja den Überweisungsbeleg und ein Nachweis liegt ja bereits beim TÜV über meine bestandene Theorieprüfung bei der entsprechenden Fahrschule vor.
    >
    >Ehrlich gesagt kommt einem ja nicht sofort die Idee, dass eine Fahrschule, die mit "öffentlichem Publikumsverkehr" ständig zu tun hat, mal eben 1000 Euro unterschlägt. Einen schlechten Ruf kann sich doch heute kaum ein Unternehmer leisten. Und als Betrieb muss eine Fahrschule vermutlich auch alle ein- und Ausgaben dem Finanzamt gegenüber dokumentieren, denke ich mir.

    - Der Überweisungsbeleg ist wertlos, höchtens der Kontoauszug taugt etwas.
    - Der TÜV hat keine Aufzeichnungen über dein Geld. Die Unterlagen beim TÜV bewirken nur, dass die bisherige Ausbildung nicht umsonst war.
    - Die Buchhaltung ist nicht öffentlich - auch nicht in einer Fahrschule.
    - Die Nummer mit dem schlechten Ruf funktioniert nur umgekehrt: Einer Fahrschule mit einem guten Ruf kann man auch mehr vertrauen. Jemandem aber Geld anzuvertrauen mit der Einstellung "Der wird schon nichts böses damit machen - ist schließlich auf seinen Ruf angewiesen" ist schon arg mutig.
    - Das FA hilft dir auch nicht.

    Was machst du, wenn die Fahrschule pleite ist? Oder sich der Inhaber mit allem verfügbaren Geld ins Ausland absetzt? Oder ...


    Bei einem Vorschuss (egal für welche Leistung) muss immer der Verstand einsetzen. Dass die Fahrschule ihre Forderungen absichern möchte ist klar, aber dafür sind doch keine 1000 € nötig. Das hätte dir auch auffallen müssen.


    >Wie hoch sind eigentlich die Kosten ungefähr für:
    >-Theorie Grundausbildung
    >-Th. Prüfung
    >-1 Fahrstunde Motorrad
    >ungefähr....?

    Das kann dir niemand sagen. Neben den regionalen Preisunterschieden kommt es vor allem auf die Kalkulation der Fahrschule an, also z.B. ob die Fahrschule einen sehr niedrigen Grundbetrag anbietet.

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  • Thema
    Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Hallo,

    selbstverständlich hast du Anspruch auf Rückzahlung des noch nicht verbrauchten Betrages. In der Fahrschule müssen eine Preisliste und die allgemeinen Geschäftsbedingungen aushängen. Anhand derer kannst du leicht ausrechnen, wie viel Geld du bekommen musst. Und das forderst du dann (schriftlich, mit Fristsetzung) von der Fahrschule zurück.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Die Fahrlehrer sind nicht alles Ganoven.
    Natürlich bekommst Du Dein Geld zurück.
    Du kommst eh nicht umhin noch einmal in die Fahrschule zu gehen.
    Dort schaust Du auf die Preistafel (muß gut sichtbar aushängen) und rechnest Dir selbst aus welche Kosten entstanden sind.
    Auf bestimmte Preise kannst Du nicht bestehen, da Du keinen Vertrag hast. Nimm Deinen neuen Fahlehrer eventuell mit (es sei denn die beiden sind gut befreundet). Aber der kennt sich besser aus.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Fresh|Frozen
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Hey
    Aber wenn du die theoretische Prüfung schon gemacht hast dann musstest du doch in die schule zu dem theoretischen Unterricht.
    Hast du da keinen Vertrag unterschrieben? Also ich musste einen Unterschreiben dass ich überhaupt in den Theorieunterricht konnte.
    Oder kann man auch zur tP wenn man nicht bei einer Fahrschule angemeldet ist? Bzw. keinen Vertrag unterschriebn hat?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text

    >Oder kann man auch zur tP wenn man nicht bei einer Fahrschule angemeldet ist? Bzw. keinen Vertrag unterschriebn hat?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Eigentlich nicht !
    Aber was ich hier in diesem Forum schon alles gelesen habe.......
    Was manche Fahrlehrer für Ganoven sind...........
    Wie unfähig manche Fahrlehrer sind...............
    Wie bescheuert manche Fahrschüler sind...........
    Wieviele sich nicht an Gesetze halten............
    Dann glaube ich, ist alles möglich !
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Ehrlich gesagt kommt einem ja nicht sofort die Idee, dass eine Fahrschule (...) mal eben 1000 Euro unterschlägt.
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Wenn ich es recht gelesen habe, hast du bislang keine Anstalten gemacht, den Differenzbetrag überhaupt zurückzufordern.
    Von daher wäre ich mit solchen Äußerungen deinerseits recht vorsichtig.

    Unterschrift(en) wirst du auf jeden Fall geleistet haben. Denn eine kommt ja eh schon aufs Kärtchen, das in Berlin gedruckt wird.

    Kann es nicht sein, dass da auch eine auf den Ausbildungsvertrag (der auch die Preise beinhaltet) gegeben wurde? Du den als solchen aber nicht erkannt hast?
    Deshalb evtl. entsorgt hast (oder die 2. Ausfertigung nicht erhalten)?

    Wer hat die Papiere zum Amt gebracht?


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      streetbob
      schrieb am Freitag, 13. August 2010
    Text
    Es war in der Tat so:

    - Es gab keinen Vertrag keine Unterschrift gar nix. auch nicht während oder nach dem theoretischen Unterricht. Noch nicht einmal die eine einzige Fahrstunde die ich hatte musste ich quittieren (was mich ebenfalls gewundert hatte)

    - Sorry, nicht Überweisungsbeleg sondern Kontoauszug habe ich vorliegen.

    - Die Papiere musste ich selber zur Führerscheinstelle bringen

    - Weder Preisliste noch Geschäftsbedingungen hat man mir gezeigt.

    - Lt. Fahrlehrer wären meine "Papiere" ende Juli noch nicht da gewesen. Als ich bei der Führerscheinstelle anrief, sagte man mir, dass bereits am 15.07. die Prüfungsfreigabe erteilt wurde. Glücklicherweise habe ich die Th. Prüfung inzwischen hinter mir.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Fresh|Frozen
      schrieb am Freitag, 13. August 2010
    Text
    Mensch, da hät ich meinen Führerschein ja auch in Eigenarbeit machen könne..

    Wieso hast du dich denn nicht gerührt? Ich glaub da wär mir dass Eisen zu heiß gewesen, 1.000 € dann einfach zu überweisen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 13. August 2010
    Text
    >- Die Papiere musste ich selber zur Führerscheinstelle bringen
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Deshalb fragte ich: Denn dort habe ich den Ausbildungsvertrag vorlegen müssen, der mir nach Sichtung wieder ausgehändigt wurde. *grübel*
    Das war übrigens nicht nur bei meinem so, sondern auch bei den zwei Anträgen die ich für meinen Sohn -und etliche, die ich für Fahrschüler- abgab.
    Allerdings fuhr ich dafür nicht zur Führerscheinstelle, sondern ins Rathaus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 13. August 2010
    Text
    >>- Die Papiere musste ich selber zur Führerscheinstelle bringen
    >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    >
    >Deshalb fragte ich: Denn dort habe ich den Ausbildungsvertrag vorlegen müssen, der mir nach Sichtung wieder ausgehändigt wurde. *grübel*

    Eine sinnvolle Maßnahme, die aber nicht überall so praktiziert wird. Hier vor Ort gibt man sich z.B. mit dem Firmenstempel der Fahrschule im Antragsformular zufrieden.


    Für den Ausbildungvertrag gilt übrigens grundsätzlich Formfreiheit, d.h. der Vertrag kann auch mündlich oder durch konkludentes Handeln zustande kommen. Das hat aber für beide Seiten so erhebliche Nachteile, dass daran niemand ein Interesse haben kann.

    Mal sehen, was die Fahrschule sagt. Noch habe ich nirgends gelesen, dass sie die Zahlung verweigern würde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      streetbob
      schrieb am Dienstag, 5. Oktober 2010
    Text

    "Mal sehen, was die Fahrschule sagt. Noch habe ich nirgends gelesen, dass sie die Zahlung verweigern würde."

    Dann ist es vielleicht das erste mal ! :-(

    Auch wenn es schon lange her ist, wollte ich trotzdem die Info los werden, dass selbst nach unzähligen Mails und persönlichen Gesprächen mein damaliger Fahrlehrer mir die Auszahlung meines Gelbetrags weiterhin verweigert. Inzwischen habe ich die Schnauze voll und habe den Rechtsweg eingeleitet.
    Ich überlege ernsthaft die Fahrschule hier öffentlich anzugeben. Auch zum Schutz anderer, welche eine Fahrausbildung antreten.

    Meinen Führerschein habe ich übrigens kurz nach dem Fahrschulwechsel problemlos bekommen und fahre auch seither (gottseidank unfallfrei) mit meinem Motorrad.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Fahrschool
      schrieb am Dienstag, 5. Oktober 2010
    Text
    Streetbob,

    bring Dich nicht in eine schlechtere Lage, als Du ohnehin schon bist. Ich würde Dir dringend raten, zunächst mal keine Namen zu nennen.
    Das kann ziemlich nach hinten losgehen.

    Aber mal was anderes: Was hat der Inhaber denn gesagt, warum er verweigert. Ich denke mal, dass er mehr als "nein" gesagt haben wird.
    Vielleicht ist er auch so abgebrannt, dass er es einfach nicht hat. Ein Großteil der Fahrschulen rettet sich von Monat zu Monat. Da wird schnell alles Geld was reinkommt direkt für Rechnungen verbraten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 5. Oktober 2010
    Text
    Zuerst:
    HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ZUM A-KÄRTCHEN, Streetbob
    und schön, dass du dich gemeldet hast!

    Einen Namen zu veröffentlichen (so begründet es auch sein mag) ist in diesem Forum nicht gestattet.
    Es hätte in deinem Fall für dich sicher eher Nach-, als Vorteile.

    Deinen Ärger kann ich aber verstehen und wünsche dir mega viel Erfolg bei deinem Rechtsstreit.
    Vielleicht brauchst du am Ende ja nicht mal mehr vor der FS zu warnen ......

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      streetbob
      schrieb am Mittwoch, 6. Oktober 2010
    Text
    Mit "verweigert" habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Es ist so, dass er mich ständig vertröstet. Letzte Woche noch traf ich ihn beim Bäcker, er versprach mir hochheilig sich "darum zu kümmern", wollte mich am folgenden Tag anrufen (was natürlich nicht geschehen ist) Am Freitag bin ich dann direkt zu ihm hingefahren. Er behauptete, er habe das Geld inzwischen überwiesen und es sollte spätestens Montag auf meinem Konto sein.
    Natürlich ist bis heute nichts eingegangen. Eine glatte Lüge also. Ich frage mich warum jemand so etwas nötig hat....? Und bei einem 7er BMW und einem dutzend Motorräder in der Garage hat er das ganz sicher nicht nötig.

    Der Ruf dieser Fahrschule wird sich durch diesen Fall ganz sicher nicht positiv auswirken !

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Mittwoch, 6. Oktober 2010
    Text
    Und bei einem 7er BMW und einem dutzend Motorräder in der Garage hat er das ganz sicher nicht nötig.
    >

    Vielleicht gehören die Fahrzeuge auch der Bank? Darüber mal nachgedacht? Selten ist der gesamte Fuhrpark einer Fahrschule auch Eigentum. Meist wird geleast oder finanziert.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Mittwoch, 6. Oktober 2010
    Text
    > Und bei einem 7er BMW und einem dutzend Motorräder in der Garage hat er das ganz sicher nicht nötig.
    >>
    >
    >Vielleicht gehören die Fahrzeuge auch der Bank? Darüber mal nachgedacht? Selten ist der gesamte Fuhrpark einer Fahrschule auch Eigentum. Meist wird geleast oder finanziert.
    >
    >Chris (FL)

    edit:

    Und geht nicht immer alle davon aus, dass sich Fahrlehrer ne goldene Nase verdienen! ;)

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Fahrschool
      schrieb am Mittwoch, 6. Oktober 2010
    Text
    Christ hat da völlig Recht.

    So unangenehm und unstrittig die Angelegenheit für Streetbob auch ist - es ist immerhin sein gutes Recht, das Restgeld zu bekommen -, so sehr muss er verstehen, wie die Lage vermutlich aussieht.
    Ich glaube nicht, dass der Inhaber aus blanker Habgier auf Zeit spielt. Ich meine, der ist ja auch nicht blöd und weiss, dass als nächstes rechtliche Schritte kommen. Er scheint es einfach nicht zu haben und vermutlich bist Du nur einer von vielen, die in der Schlange stehen. Da wären Vermieter, die Leasing-Raten, Löhne - damit Geld fließt, müssen sich die Räder drehen, also wird er versuchen, auch diese am drehen zu halten.
    Da kannst Du Dir vorstellen, wo als erstes das Geld hinfließt. Ob das Dir gegenüber fair ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Aber was meinst Du, was der Betrieb einer Fahrschule monatlich kostet.
    Von aussen sieht das immer toll aus: Ui, der hat aber viele Autos und vielleicht sogar mehrere Filialen. Was unter der Haube brummt (buchstäblich), sieht so schnell keiner von aussen, der schöne Schein muss ja gewahrt sein, denn wer wird sich schon bei einem Pleitegeier zur Ausbildung anmelden...
    ....hier bei uns hatten wir in letzter Zeit so einen Vogel.
    Der liebe Konkurrent. Hat mehrere Filialen, hat irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten in Gang gesetzt, um den Schülern eine Flatrate anbieten zu können (was eigentlich verboten ist) und was war die Konsequenz: An einem Tag haben 5 Fahrlehrer und die Bürokraft das Handtuch geschmissen. Bums!
    Kam uns ganz Recht, seit dem ist unsere Bude voller dennje. Wie das wohl sein kann.... ;-)) :D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Fresh|Frozen
      schrieb am Mittwoch, 6. Oktober 2010
    Text
    Ja und? Wenn ich mich verzettele (keine glanzleistung vom TE!) und es jemandem überweise und keine Leistung bekommen will ich es zurück. Wenn ich ausversehen meinem Bäcker 1.000 € überweise und er sagt dass er zur Zeit wenig Geld hat ist das keine Entschuldigung. Ich kann nicht einfach das Geld behalten weil ich sag "ja, sorry hab zur Zeit keine Knete". Es ist immernoch das Problem des Unternehmens, nicht meines. Das würd ich auch nicht akzeptieren. Es ist nicht richtig so wie es der Auto gemacht hat, aber es dann nicht zurück zu bekommen find ich richtig ...e. Also setz dich durch!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >Ich kann nicht einfach das Geld behalten weil ich sag "ja, sorry hab zur Zeit keine Knete".

    Hast du hier einen einzigen Beitrag gelesen, der das Verhalten der Fahrschule in Schutz nimmt oder rechtfertigt. Falls ja: Lies ihn nochmal! Ich bin sicher, dass du ihn nicht richtig verstanden hast.


    >Es ist immernoch das Problem des Unternehmens, nicht meines.

    Hier irrst du dich. Die Fahrschule macht es zu deinem Problem. Hast du schon einmal versucht, von einem Unternehmen kurz vor (oder sogar nach) der Pleite Geld zu bekommen - egal wie berechtigt deine Forderung war?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    Natürlich hat der TE das Recht auf sein Geld. Ich wollte nur mal wieder dem Vorurteil entgegen wirken, dass FL in Geld schwimmen.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Fresh|Frozen
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >>Ich kann nicht einfach das Geld behalten weil ich sag "ja, sorry hab zur Zeit keine Knete".
    >
    >Hast du hier einen einzigen Beitrag gelesen, der das Verhalten der Fahrschule in Schutz nimmt oder rechtfertigt. Falls ja: Lies ihn nochmal! Ich bin sicher, dass du ihn nicht richtig verstanden hast.
    _______________________________________
    "Aber was meinst Du, was der Betrieb einer Fahrschule monatlich kostet.
    Von aussen sieht das immer toll aus: Ui, der hat aber viele Autos und vielleicht sogar mehrere Filialen. Was unter der Haube brummt (buchstäblich), sieht so schnell keiner von aussen, der schöne Schein muss ja gewahrt sein, denn wer wird sich schon bei einem Pleitegeier zur Ausbildung anmelden..."
    Doch, also ich find schon!
    >


    >>Es ist immernoch das Problem des Unternehmens, nicht meines.
    >
    >Hier irrst du dich. Die Fahrschule macht es zu deinem Problem. Hast du schon einmal versucht, von einem Unternehmen kurz vor (oder sogar nach) der Pleite Geld zu bekommen - egal wie berechtigt deine Forderung war?
    _____________________________________
    Klar, hab ich mit 17 alles schon gemacht. Sicher dass die schule kurz vor der pleite steht? manche schläppen sich so jahre lang durch!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >"Aber was meinst Du, was der Betrieb einer Fahrschule monatlich kostet.
    >Von aussen sieht das immer toll aus: Ui, der hat aber viele Autos und vielleicht sogar mehrere Filialen. Was unter der Haube brummt (buchstäblich), sieht so schnell keiner von aussen, der schöne Schein muss ja gewahrt sein, denn wer wird sich schon bei einem Pleitegeier zur Ausbildung anmelden..."
    >Doch, also ich find schon!

    Würde das isoliert so stehen, würde ich es auch so sehen. Aber zwei Sätze davor steht, wie das mit "was ... so monatlich kostet" zu verstehen ist:

    "Da wären Vermieter, die Leasing-Raten, Löhne - damit Geld fließt, müssen sich die Räder drehen, also wird er versuchen, auch diese am drehen zu halten.

    Da kannst Du Dir vorstellen, wo als erstes das Geld hinfließt."

    Das beschreibt die Lage sehr genau. Ein Unternehmen, dem das Geld ausgeht, wird mit den knappen Mitteln zuerst versuchen, den Geschäftsbetrieb am laufen zu halten und Einzelforderungen bei Gläubigern, die den Geschäftsbetrieb nicht lahmlegen können (und dazu gehören Bank, Personal und Vermieter ganz sicher NICHT), erst dann zu bedienen, wenn es absolut nicht mehr anders geht.

    Das ist keine Rechtfertigung - die kann es gar nicht geben - folgt aber einer gewissen Logik. Der wichtigste Satz kommt aber erst:

    "Ich meine, der [Inhaber] ist ja auch nicht blöd und weiss, dass als nächstes rechtliche Schritte kommen."

    Eine nicht ausgeglichene, aber völlig unstrittige Forderung, ist ein sehr starkes Indiz dafür, dass sowieso zwischen wenig und nichts zu holen ist.


    >>Hast du schon einmal versucht, von einem Unternehmen kurz vor (oder sogar nach) der Pleite Geld zu bekommen - egal wie berechtigt deine Forderung war?
    >_____________________________________
    >Klar, hab ich mit 17 alles schon gemacht.

    Und, wie ist das ausgegangen?


    >Sicher dass die schule kurz vor der pleite steht? manche schläppen sich so jahre lang durch!

    "Kurz vor" meinte ich nicht unbedingt zeitlich, sondern eher bezogen auf die (knapper werdende) Liquidität. Alte Weisheit: Einem nackten Mann kannst du nicht in die Tasche greifen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    Alte Weisheit: Einem nackten Mann kannst du nicht in die Tasche greifen.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Der nackte Mann hätte sich aber besser nicht die Socke angezogen, die ihm nicht zusteht.
    So kommt nun ein Angezogener, zieht sie ihm wieder aus und knipst ihm gleichzeitig noch einen Zehnagel kürzer:
    >>Inzwischen habe ich die Schnauze voll und habe den Rechtsweg eingeleitet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung geleistet, jedoch keine Leistung...
    Autor
      Fahrschool
      schrieb am Freitag, 8. Oktober 2010
    Text
    Sieh es mal so: Hättest Du die Fahrschule nicht gewechselt, hättest Du davon vielleicht nie etwas gemerkt. Dann hätte er Dich durch die Ausbildung jongliert und Du hättest hinterher gesagt: "Supi, hab jetzt den Lappen".
    Der Fahrschulwechsel samt Rückforderung ist so mit eine der größten Finanzbomben, die eine Fahrschule treffen kann.

    Und übrigens, der Spruch:

    >Alte Weisheit: Einem nackten Mann kannst du nicht in die Tasche greifen.

    stimmt schon. Wenn der Insolvenz anmeldet, kannst Du lange warten. Rechtliche Schritte sind mitunter nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.
    Verstehe mich nicht falsch: Ich wünsche Dir das Beste und hoffe, dass Du Dein Geld bekommst. Hier geht es jedoch nicht um eine moralische Bewertung, sondern um eine Deutung des Verhaltens aus der Sicht eines Insiders.

    Auf den Beitrag antworten


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