Anzahlung bei Crash-Kurs?

  • Anzahlung bei Crash-Kurs?
     Lucky Lady
      schrieb am Mittwoch, 4. März 2009
    Hallo an alle!!

    Ich möchte einen so genannten Crash-Kurs machen und soll nun eine Anzahlung von mindestens 400 € leisten.

    Ich bin mir da sehr unsicher, habe da noch nichts unterschrieben. Darf der Fahrlehrer eine Anzahlung in dieser Höhe fordern? Sollte heute eigentlich hin und Papierkram erledigen, aber der Fahrlehrer meinte, ich solle erst kommen, wenn ich die Anzahlung mitdabei habe.

    Was haltet ihr davon ? Ist das seriös? Fordert ein Fahrlehrer immer einen Vorschuss bei einem Crash-Kurs ???

    Gruß
    Lucky Lady
  • Thema
    Re: Anzahlung bei Crash-Kurs?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 4. März 2009
    Text
    >Was haltet ihr davon ? Ist das seriös? Fordert ein Fahrlehrer immer einen Vorschuss bei einem Crash-Kurs ???
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Ob ICH Crash-Kurse grundsätzlich seriös finde, tut hier nichts zur Sache ;o)

    Aber ich kann mir gut vorstellen, dass für diese Kurse ein ganz exaktes Timing (und eine Mindestteilnehmerzahl) vorausgesetzt werden muss.
    Und wie kann man Wankelmütige eher an einem "Nee, mache ich doch nicht..." hindern, als dass sie eine solche Entscheidung RICHTIG empfindlich trifft. In dem Fall mit Geld.
    Nur verständlich- aus Sicht des FL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anzahlung bei Crash-Kurs?
    Autor
      rine
      schrieb am Mittwoch, 4. März 2009
    Text
    klingt für mich auch nicht gut.........

    bei einer seriöesen fs findet der kurs statt, oder eben (im schlimmsten fall) nicht.

    die anzahlung finde ich auch recht hoch.
    normal ist es, wenn du die grundgebühr im vorraus, bei vertragsabschluss bezahlen musst..... aber sind das tatsächlich 400 eur? und einen vertrag hast du doch auch noch nicht abgeschlossen?

    überlege das alles noch mal gut, prüfe, informiere dich bei freunden/ bekannten, wo sie gute erfahrungen gemacht haben etc.....

    lg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anzahlung bei Crash-Kurs?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 4. März 2009
    Text
    >Ich möchte einen so genannten Crash-Kurs machen und soll nun eine Anzahlung von mindestens 400 € leisten.

    >Was haltet ihr davon ? Ist das seriös? Fordert ein Fahrlehrer immer einen Vorschuss bei einem Crash-Kurs ???


    ????
    Wenn Du eine Reise buchst, dann zahlst Du doch auch etwas an...
    Oder wenn Du eine Konzertkarte kaufst...

    Wo liegt also das Problem? Vor der Prüfung nach einer Woche musst Du ohnehin alles bezahlen, sonst wird es für Dich keine Prüfung geben.

    Solltest Du jedoch die Absicht gehegt haben, mal so auf die schnelle den Führerschein zu machen, ohne im Besitz der dazu nötigen finanziellen Mittel zu sein, dann verabschiede Dich mal von der Idee. Das wäre -strafrechtlich gesehen- Betrug.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anzahlung bei Crash-Kurs?
    Autor
      Lucky Lady
      schrieb am Donnerstag, 5. März 2009
    Text
    >>Ich möchte einen so genannten Crash-Kurs machen und soll nun eine Anzahlung von mindestens 400 € leisten.
    >
    >>Was haltet ihr davon ? Ist das seriös? Fordert ein Fahrlehrer immer einen Vorschuss bei einem Crash-Kurs ???
    >
    >
    >????
    >Wenn Du eine Reise buchst, dann zahlst Du doch auch etwas an...
    >Oder wenn Du eine Konzertkarte kaufst...
    >
    >Wo liegt also das Problem? Vor der Prüfung nach einer Woche musst Du ohnehin alles bezahlen, sonst wird es für Dich keine Prüfung geben.
    >
    >Solltest Du jedoch die Absicht gehegt haben, mal so auf die schnelle den Führerschein zu machen, ohne im Besitz der dazu nötigen finanziellen Mittel zu sein, dann verabschiede Dich mal von der Idee. Das wäre -strafrechtlich gesehen- Betrug.

    Mir ist schon klar, dass ich einen Vorschuss zahlen soll, aber es geht um die Größenordnung. Bislang hat er noch keine Leistung erbracht und ich soll da schon so viel Knete vorlegen.

    Über deinen "Vorwurf", dass ich die Absicht hegen wollte, auf die schnelle den FS zu machen, ohne die finanziellen Mittel aufbringen zu können und mir einen Betrug unterstellst, kann ich nur lachen.

    Selbstverständlich kann ich nur eine Leistung verlangen, wenn ich auch eine "Gegenleistung" erbringe.

    Ich habe mich in meinem Bekanntenkreis erkundigt, bislang musste keiner eine so hohe Summe vorstrecken, ohne das irgendwas geleistet wurde.... daher auch meine Zweifel.

    Du hast mich da total falsch verstanden...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anzahlung bei Crash-Kurs?
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 5. März 2009
    Text
    Hallo.
    Ich schätze, dass das von der Privatautonomie gedeckt sein könnte, oder?
    Naja, so leistest du vor, anders die Fahrschule. Es sind wohl deren vertragsbedingungen, denen du zustimmen kannst oder es auch lassen kannst. Deine Entscheidung.
    Im Übrigen, zu Not kannst dir das Geld ja auch wiederholen, falls die Schule nicht leisten sollte.
    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anzahlung bei Crash-Kurs?
    Autor
      Lucky Lady
      schrieb am Donnerstag, 5. März 2009
    Text
    >Hallo.
    >Ich schätze, dass das von der Privatautonomie gedeckt sein könnte, oder?
    >Naja, so leistest du vor, anders die Fahrschule. Es sind wohl deren vertragsbedingungen, denen du zustimmen kannst oder es auch lassen kannst. Deine Entscheidung.
    >Im Übrigen, zu Not kannst dir das Geld ja auch wiederholen, falls die Schule nicht leisten sollte.
    >Gruß

    Ja schon, aber was mache ich, wenn die Fahrschule konkurs anmeldet? Dann ist nämlich das Geld futsch. Das war mein erster Gedanke.

    Das Geld hab ich ja zusammen, aber der hohe Vorschuss schreckt etwas ab.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anzahlung bei Crash-Kurs?
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 5. März 2009
    Text
    >>Hallo.
    >>Ich schätze, dass das von der Privatautonomie gedeckt sein könnte, oder?
    >>Naja, so leistest du vor, anders die Fahrschule. Es sind wohl deren vertragsbedingungen, denen du zustimmen kannst oder es auch lassen kannst. Deine Entscheidung.
    >>Im Übrigen, zu Not kannst dir das Geld ja auch wiederholen, falls die Schule nicht leisten sollte.
    >>Gruß
    >
    >Ja schon, aber was mache ich, wenn die Fahrschule konkurs anmeldet? Dann ist nämlich das Geld futsch. Das war mein erster Gedanke.
    >
    >Das Geld hab ich ja zusammen, aber der hohe Vorschuss schreckt etwas ab.

    Ja, das stimmt zwar, aber dieses Risiko ist immer irgendwo gegeben. Gibts denn schon Anzeichen dafür?
    Und ansonsten seh einfach zu, dass du alles so schnell wie möglich durchziehst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anzahlung bei Crash-Kurs?
    Autor
      Nullpromille
      schrieb am Donnerstag, 5. März 2009
    Text
    >Hallo an alle!!
    >
    >Ich möchte einen so genannten Crash-Kurs machen und soll nun eine Anzahlung von mindestens 400 € leisten.



    Hallo Lucky Lady,

    weiter oben - ich glaube, es war @peg - wurde der Crash-Kurs nicht gerade himmelhoch jauchzend erwähnt.

    Obgleich ich weiß, dass es mich relativ wenig, bis garnichts angeht, gestatte ich mir trotzdem die Frage: Warum willst du denn überhaupt einen Crash-Kurs machen? Was versprichst du dir denn davon?

    Gruß
    N.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anzahlung bei Crash-Kurs?
    Autor
      Lucky Lady
      schrieb am Donnerstag, 5. März 2009
    Text
    >>Hallo an alle!!
    >>
    >>Ich möchte einen so genannten Crash-Kurs machen und soll nun eine Anzahlung von mindestens 400 € leisten.
    >
    >
    >
    >Hallo Lucky Lady,
    >
    >weiter oben - ich glaube, es war @peg - wurde der Crash-Kurs nicht gerade himmelhoch jauchzend erwähnt.
    >
    >Obgleich ich weiß, dass es mich relativ wenig, bis garnichts angeht, gestatte ich mir trotzdem die Frage: Warum willst du denn überhaupt einen Crash-Kurs machen? Was versprichst du dir denn davon?
    >
    >Gruß
    >N.
    >
    >

    Im letzten Jahr habe ich bereits versucht, meinen FS zu machen. Leider war letztes Jahr nicht mein Jahr (hatte eine schwere Krankheit und lag sehr lange im Krankenhaus. Des Weiteren wurde ich leider arbeitslos (kein Anspruch auf ALG)).

    Inzwischen habe ich eine neue Arbeitsstelle, arbeite aber nur in Spät- und Nachtschicht und kann somit tagsüber nicht zur Fahrschule gehen.

    Ich habe nun zwei Wochen Urlaub und möchte nun den Führerschein in der Zeit machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anzahlung bei Crash-Kurs?
    Autor
      Grinsekatze
      schrieb am Donnerstag, 5. März 2009
    Text
    >>>Hallo an alle!!
    >>>
    >>>Ich möchte einen so genannten Crash-Kurs machen und soll nun eine Anzahlung von mindestens 400 € leisten.
    >>
    >>
    >>
    >>Hallo Lucky Lady,
    >>
    >>weiter oben - ich glaube, es war @peg - wurde der Crash-Kurs nicht gerade himmelhoch jauchzend erwähnt.
    >>
    >>Obgleich ich weiß, dass es mich relativ wenig, bis garnichts angeht, gestatte ich mir trotzdem die Frage: Warum willst du denn überhaupt einen Crash-Kurs machen? Was versprichst du dir denn davon?
    >>
    >>Gruß
    >>N.
    >>
    >>
    >
    >Im letzten Jahr habe ich bereits versucht, meinen FS zu machen. Leider war letztes Jahr nicht mein Jahr (hatte eine schwere Krankheit und lag sehr lange im Krankenhaus. Des Weiteren wurde ich leider arbeitslos (kein Anspruch auf ALG)).
    >
    >Inzwischen habe ich eine neue Arbeitsstelle, arbeite aber nur in Spät- und Nachtschicht und kann somit tagsüber nicht zur Fahrschule gehen.
    >
    >Ich habe nun zwei Wochen Urlaub und möchte nun den Führerschein in der Zeit machen.


    Hi,
    ich verstehe die Problematik nicht so ganz, in unserem Gebiet bist du schon bei der Anmeldung mit Lehrmaterial knapp 400€ los und wenn man je nach Bundesland von 1300€ - 1700€ heutzutage für die Klasse B rechnen kann, ist doch deine Anzahlung eher gering als zu hoch.
    Ausserdem ist Führerschein auch Vertrauenssache die Fahrschule geht ja auch nicht davon aus das Du wieder AL wirst und dann nicht mehr zahlen kannst.

    LG

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  • Thema
    Re: Re: Re: Anzahlung bei Crash-Kurs?
    Autor
      Nullpromille
      schrieb am Freitag, 6. März 2009
    Text
    >>>Hallo an alle!!
    >>>
    >>>Ich möchte einen so genannten Crash-Kurs machen und soll nun eine Anzahlung von mindestens 400 € leisten.
    >>
    >>
    >>
    >>Hallo Lucky Lady,
    >>
    >>weiter oben - ich glaube, es war @peg - wurde der Crash-Kurs nicht gerade himmelhoch jauchzend erwähnt.
    >>
    >>Obgleich ich weiß, dass es mich relativ wenig, bis garnichts angeht, gestatte ich mir trotzdem die Frage: Warum willst du denn überhaupt einen Crash-Kurs machen? Was versprichst du dir denn davon?
    >>
    >>Gruß
    >>N.

    >
    >Ich habe nun zwei Wochen Urlaub und möchte nun den Führerschein in der Zeit machen.

    Wenn eine Fahrschule einen zweiwöchigen Crash-Kurs anbietet, dann muss sie mit einer verbindlichen Teilnehmerzahl rechnen können, denn sie muss einen, vielleicht auch zwei Fahrlehrer ganztags, oder zeitweise dafür abstellen.

    Außerdem muss zumindest die praktische Prüfung mit 2 bis 3 Wochen Vorlauf bei TÜV/Dekra festgeschrieben werden.

    Wenn sich dann die Teilnehmerzahl kurzfristig reduziert, kommt die Fahrschule in die "Preduille", denn die Prüfungsgebühren sind in jedem Fall fällig.

    Ich sehe deshalb eine Vorauszahlung von 400 € als absolut unterste Grenze an.

    Übrigens, wenn du die Befürchtung äußerst, dass die Fahrschule insolvent wird, dann frage ich mich ernsthaft, warum du dich dort überhaupt anmelden willst.

    Gruß
    N.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anzahlung bei Crash-Kurs?
    Autor
      mini44
      schrieb am Samstag, 7. März 2009
    Text
    Hallo Lucky Lady,

    ein sogenannter grash-kurs ist nicht so gut, viel besser lernt man das fahren in ruhe und in einer ruhigen atmosphäre, wo auch genug zeit für fragen ist; und vorkasse gibt es da normalerweise auch nicht, es ist eine grundgebühr bei farhschulbeginn zu zahlen, dann folgen die führerscheingebühren, danach die kosten für die fahrstunden, die man entweder vor jeder fahrstunde oder nach 4-5 stunden direkt im auto bezahlen kann, zum schluß folgen dann nur noch die prüfungsgebühren. viel erfolg

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