Anwohnerparkzone
Hallo, ich hoffe, ich bin hier halbwegs richtig?!? Ich habe kürzlich in einer Strasse geparkt, die als Anwohnerzone (eingeschränktes Halteverbot, frei mit Anwohnerparkausweis) ausgewiesen war.
Als Auswärtiger habe ich mein Auto abgestellt und die nahe Einmündung von der Hauptstraße nach entsprechenden Parkregelungen abgesucht. Dort war keinerlei Beschilderung. Diese Einfahrt hatte ich allerdings auch nicht benutzt, sie war aufgrund einer Baustelle kurzfristig mit einer Sperrbake versehen worden. Da ich dort keine Parkbeschränkung beschildert fand habe ich mein Auto abgestellt. Erst bei der Rückkehr habe ich von einer anderen Einmündung in die Straße die Beschilderung feststellen können.
Muß ich bei einer kurzfristigen, Baustellenbedingten Sperrung einer Einmündung davon ausgehen, dass auch andere Beschilderungen nicht vollständig sind? Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal!
Stephan Wöbbeking