Antrag für BF17 wann einreichen?

  • Antrag für BF17 wann einreichen?
     Rhodos
      schrieb am Montag, 6. Juli 2009
    Hallo zusammen!

    Wann muss ich den "Antrag auf Teilnahme am Modell Begleitetes Fahren ab 17" mit den Angaben zu den Begleitpersonen bei meiner örtlichen Fahrerlaubnisbehörde einreichen? Während meiner Ausbildungszeit oder erst, wenn ich die praktische Prüfung bestanden habe? Wie lange dauert die Bearbeitung ca.?

    LG
  • Thema
    Re: Antrag für BF17 wann einreichen?
    Autor
      naschkatze06
      schrieb am Montag, 6. Juli 2009
    Text
    >Hallo zusammen!
    >
    >Wann muss ich den "Antrag auf Teilnahme am Modell Begleitetes Fahren ab 17" mit den Angaben zu den Begleitpersonen bei meiner örtlichen Fahrerlaubnisbehörde einreichen? Während meiner Ausbildungszeit oder erst, wenn ich die praktische Prüfung bestanden habe? Wie lange dauert die Bearbeitung ca.?
    >
    >LG

    Hey, ähm... am besten gleich nachdem du dich angemeldet hast! Kannst nämlich erst Theorieprüfung machen wenn der ganze Papierkram erledigt ist und das kann sehr unterschiedlich sein aber kannst mit einigen Wochen rechnen.
    'Ne Freundin von mir konnte wegen dem mit mir zusammen keine Theoprüfung machen da sie es zu spät eingereicht hat!
    Und jenachdem wie viele Begleitpersonen du haben willst dauerts auch nochmal.

    LG Naschkatze

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  • Thema
    Re: Re: Antrag für BF17 wann einreichen?
    Autor
      Rhodos
      schrieb am Montag, 6. Juli 2009
    Text
    >>Hallo zusammen!
    >>
    >>Wann muss ich den "Antrag auf Teilnahme am Modell Begleitetes Fahren ab 17" mit den Angaben zu den Begleitpersonen bei meiner örtlichen Fahrerlaubnisbehörde einreichen? Während meiner Ausbildungszeit oder erst, wenn ich die praktische Prüfung bestanden habe? Wie lange dauert die Bearbeitung ca.?
    >>
    >>LG
    >
    >Hey, ähm... am besten gleich nachdem du dich angemeldet hast! Kannst nämlich erst Theorieprüfung machen wenn der ganze Papierkram erledigt ist und das kann sehr unterschiedlich sein aber kannst mit einigen Wochen rechnen.
    >'Ne Freundin von mir konnte wegen dem mit mir zusammen keine Theoprüfung machen da sie es zu spät eingereicht hat!
    >Und jenachdem wie viele Begleitpersonen du haben willst dauerts auch nochmal.
    >
    >LG Naschkatze

    Ich habe am Donnerstag meine theoretische Prüfung und mir wurde seitens des TÜV Nord und meiner Fahrschule grünes Licht gegeben. Ich habe nämlich vor ca. 7 Wochen den Antrag auf eine Fahrerlaubnis eingereicht und vor 2 Wochen die positive Nachricht bekommen, dass ich mit meinen Prüfungen anfangen kann. Außerdem wurde mir damals der separate Antrag für BF17 mitgegeben.

    Gruß

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  • Thema
    Re: Re: Re: Antrag für BF17 wann einreichen?
    Autor
      naschkatze06
      schrieb am Montag, 6. Juli 2009
    Text
    >>>Hallo zusammen!
    >>>
    >>>Wann muss ich den "Antrag auf Teilnahme am Modell Begleitetes Fahren ab 17" mit den Angaben zu den Begleitpersonen bei meiner örtlichen Fahrerlaubnisbehörde einreichen? Während meiner Ausbildungszeit oder erst, wenn ich die praktische Prüfung bestanden habe? Wie lange dauert die Bearbeitung ca.?
    >>>
    >>>LG
    >>
    >>Hey, ähm... am besten gleich nachdem du dich angemeldet hast! Kannst nämlich erst Theorieprüfung machen wenn der ganze Papierkram erledigt ist und das kann sehr unterschiedlich sein aber kannst mit einigen Wochen rechnen.
    >>'Ne Freundin von mir konnte wegen dem mit mir zusammen keine Theoprüfung machen da sie es zu spät eingereicht hat!
    >>Und jenachdem wie viele Begleitpersonen du haben willst dauerts auch nochmal.
    >>
    >>LG Naschkatze
    >
    >Ich habe am Donnerstag meine theoretische Prüfung und mir wurde seitens des TÜV Nord und meiner Fahrschule grünes Licht gegeben. Ich habe nämlich vor ca. 7 Wochen den Antrag auf eine Fahrerlaubnis eingereicht und vor 2 Wochen die positive Nachricht bekommen, dass ich mit meinen Prüfungen anfangen kann. Außerdem wurde mir damals der separate Antrag für BF17 mitgegeben.
    >
    >Gruß

    Achso, na dann ists doch geklärt oder nicht? =) Wenn du ja schon kurz vor der Theoprüfung stehst müsste doch eigentlich alles geregelt sein.
    Viel Glück für die Prüfung ;)

    LG Naschkatze

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