Anlieger frei

  • Anlieger frei
     Kitty
      schrieb am Mittwoch, 10. August 2005
    Hallihallo,
    hab da mal ne Frage und zwar, wenn vor ner Straße ein "Durchfahrt verboten"-Schild mit dem Zusatz "Anlieger frei" steht, wie genau definiert man einen Anlieger?
    Also wenn ich da jetzt beispielsweise durchfahre, um ne Freundin abzuholen, die da auf nem Geburtstag is, ist das erlaubt?
    Vielen Dank schon mal
    Kitty
  • Thema
    Re: Anlieger frei
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 10. August 2005
    Text
    >Hallihallo,
    >hab da mal ne Frage und zwar, wenn vor ner Straße ein "Durchfahrt verboten"-Schild mit dem Zusatz "Anlieger frei" steht, wie genau definiert man einen Anlieger?
    >Also wenn ich da jetzt beispielsweise durchfahre, um ne Freundin abzuholen, die da auf nem Geburtstag is, ist das erlaubt?
    >Vielen Dank schon mal
    >Kitty

    Ja, das ist erlaubt! Du hast ja schliesslich ein Anliegen. Sobald Du also irgendwas in der Straße zu erlediegen hast, bist Du ein Anlieger!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Donnerstag, 11. August 2005
    Text
    >Ja, das ist erlaubt! Du hast ja schliesslich ein Anliegen. Sobald Du also irgendwas in der Straße zu erlediegen hast, bist Du ein Anlieger!

    Das "Anliegen" kommt nicht von dem Wort "der Anlieger"! Deine Antwort ist schlicht falsch! Eine Anliegerstraße darf nur befahren werden, wenn man dort wohnt, oder jemanden besucht, der dort wohnt. Alles andere ist verboten! Als nicht "Ich habe ein Anliegen dort Zigaretten zu ziehen, schon darf ich durch!"

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 11. August 2005
    Text

    >Das "Anliegen" kommt nicht von dem Wort "der Anlieger"!

    Nee, schon klar. Ist vom Sinn her, das selbe, wie der Anrainer...

    Deine Antwort ist schlicht falsch!

    Aber praxisgerecht!

    Eine Anliegerstraße darf nur befahren werden, wenn man dort wohnt, oder jemanden besucht, der dort wohnt.

    Diese Aussage ist allerdings auch nicht zu 100% korrekt, da bei mir gegenüber im ALDI wirklich keiner wohnt und ich dort auch wirklich niemanden besuchen möchte.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 11. August 2005
    Text
    >
    >>Das "Anliegen" kommt nicht von dem Wort "der Anlieger"!
    >
    >Nee, schon klar. Ist vom Sinn her, das selbe, wie der Anrainer...
    >
    > Deine Antwort ist schlicht falsch!
    >
    >Aber praxisgerecht!
    >
    > Eine Anliegerstraße darf nur befahren werden, wenn man dort wohnt, oder jemanden besucht, der dort wohnt.
    >
    >Diese Aussage ist allerdings auch nicht zu 100% korrekt, da bei mir gegenüber im ALDI wirklich keiner wohnt und ich dort auch wirklich niemanden besuchen möchte.....
    >
    >
    aber einkaufen!
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 11. August 2005
    Text
    >aber einkaufen!
    >Hans Fl.

    ECHT? Is nich wahr, oder? ;-)
    Was soll uns dieser Einwand sagen?

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 12. August 2005
    Text
    >>aber einkaufen!
    >>Hans Fl.
    >
    >ECHT? Is nich wahr, oder? ;-)
    >Was soll uns dieser Einwand sagen?
    >
    >greetz
    Wenn ich in diese Straße einfahre um einkaufen zu gehen, habe ich ein Anliegen!
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 12. August 2005
    Text

    >Wenn ich in diese Straße einfahre um einkaufen zu gehen, habe ich ein Anliegen!
    >Hans Fl.

    Siehste wohl! Das hab ich auch vorger so ähnlich deutlich gemacht, vielleicht nicht ganz aber fast....
    Darauf hin, hat man (Chris) mir ja widersprochen....
    Also Chris, dann erklär uns das mit jemanden besuchen oder da wohnen noch mal...... ;-)

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      JaneDo
      schrieb am Montag, 29. August 2005
    Text
    Jeder, der ein Anliegen hat, kann so ne Straße, die mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" gekennzeichnet ist, befahren !
    Meine FLs sagten oft in der Theorie "sei es nur zum Blümchen pflücken. hauptsache du kannst, wenn dich n polizist fragt was d gemacht hast, die Blümchen vorzeigen".
    Bei Anliegern dreht es sich also nicht um "Bewohner". Sondern es geht darum, daß "jeder der ein Anliegen hat" die Straße befahren darf.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      Muffy
      schrieb am Montag, 29. August 2005
    Text
    >Jeder, der ein Anliegen hat, kann so ne Straße, die mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" gekennzeichnet ist, befahren !
    >Meine FLs sagten oft in der Theorie "sei es nur zum Blümchen pflücken. hauptsache du kannst, wenn dich n polizist fragt was d gemacht hast, die Blümchen vorzeigen".
    >Bei Anliegern dreht es sich also nicht um "Bewohner". Sondern es geht darum, daß "jeder der ein Anliegen hat" die Straße befahren darf.


    Und genau das ist falsch!
    Wie Chris schon richtig bemerkt hat, bedeutet "Anlieger"= Anwohner.
    Trotzdem darf ich, wenn ich etwas in der Straße zu erledigen habe, in diese hineinfahren. Ob ich jemanden besuchen, in einem Geschäft dieser Straße einkaufen, einen Brief weinwerfen, jemanden abholen oder besuchen möchte, spielt keine Rolle.

    So sieht es die Rechtsprechung!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 30. August 2005
    Text
    Hi,

    mal gegoogelt und Urteile mit Definitionen gesucht:

    Anlieger:

    sind Personen, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt (BayObLG VRS 33,457).

    Anwohner:

    Bei der Beantragung von Parkausnahmegenehmigungen sind Anwohner nur diejenigen Personen, die in dem in Betracht kommenden Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich gemeldet sind. Beispielsweise ist ein Anwalt, der in einer anwohnerberechtigten Straße seine Kanzlei hat, aber nicht dort wohnt, kein Anwohner im Sinne § 45 (1b) Satz 1 Nr. 2 StVO (BVerwG VM 95, 27). Zusatzzeichen mit "Anwohner ..." sind im fließenden Verkehr wie "Anlieger..." zu bewerten (BayObLG VRS 60, 152).

    Danach ist es erlaubt, in eine so gekennzeichnete Straße einzufahren, wenn, wie Kitty im ersten Beitrag fragt, ich jemanden dort abholen möchte. Völlig legal und ohne Streß.

    Gruß
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      Muffy
      schrieb am Dienstag, 30. August 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >mal gegoogelt und Urteile mit Definitionen gesucht:
    >
    >Anlieger:
    >
    >sind Personen, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt (BayObLG VRS 33,457).
    >
    >Anwohner:
    >
    >Bei der Beantragung von Parkausnahmegenehmigungen sind Anwohner nur diejenigen Personen, die in dem in Betracht kommenden Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich gemeldet sind. Beispielsweise ist ein Anwalt, der in einer anwohnerberechtigten Straße seine Kanzlei hat, aber nicht dort wohnt, kein Anwohner im Sinne § 45 (1b) Satz 1 Nr. 2 StVO (BVerwG VM 95, 27). Zusatzzeichen mit "Anwohner ..." sind im fließenden Verkehr wie "Anlieger..." zu bewerten (BayObLG VRS 60, 152).
    >
    >Danach ist es erlaubt, in eine so gekennzeichnete Straße einzufahren, wenn, wie Kitty im ersten Beitrag fragt, ich jemanden dort abholen möchte. Völlig legal und ohne Streß.
    >
    >Gruß
    >Wolfe


    Hi Wolfgang,

    Das hab ich gestern auch noch gefunden.
    Da scheint es unterschiedliche Auffassungen zu geben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      Muffy
      schrieb am Dienstag, 30. August 2005
    Text
    Hab da auch noch was gefunden:

    http://www.fahrtipps.de/frage/anlieger.php

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      icemann
      schrieb am Samstag, 3. September 2005
    Text
    Ich fahre sogar in die Straße rein wenn ich drehen möchte und keine bessere möglichkeit gibt.Das mache ich auch ohne schlechtes Gewissen in der Prüfung.Es ist richtig das jeder der ein anliegen hat dort hereinfahren darf ob das Wort "Anliger" was mit anlegen,anliegen oder sonstiges zu tun hat ist egal.
    MFG icemann

    PS:Anlieger dürfen ohne Anliegen dort anlegen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      Muffy
      schrieb am Samstag, 3. September 2005
    Text
    >Ich fahre sogar in die Straße rein wenn ich drehen möchte und keine bessere möglichkeit gibt.Das mache ich auch ohne schlechtes Gewissen in der Prüfung.Es ist richtig das jeder der ein anliegen hat dort hereinfahren darf ob das Wort "Anliger" was mit anlegen,anliegen oder sonstiges zu tun hat ist egal.
    >MFG icemann
    >
    Das wäre wiederum nicht erlaubt, und in der Prüfung zwar nicht sofort durchgefallen, aber die "halbe Miete"

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      Riff
      schrieb am Samstag, 3. September 2005
    Text
    Soweit mir bekannt ist, darf man in jedem Fall in eine solche Straße einfahren, außer wenn man nur einen Weg abkürzen möchte. Das ist verboten.

    Wie sich das nun verhält, wenn man nun in diese Straße einfährt mit der Absicht auf einem etwaig vorhanden Wendeplatz zu drehen, das weiß ich nicht. Würde aber mal vermuten, dass es auch eine Ausnahme ist, dass man nicht einfahren darf.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      icemann
      schrieb am Samstag, 3. September 2005
    Text

    >Das wäre wiederum nicht erlaubt, und in der Prüfung zwar nicht sofort durchgefallen, aber die "halbe Miete"

    Ich habe den Segen meines Fahrlehrers.Angenommen du fährst auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaft der Prüfer sagt "such mal nen geeigneten Platz zum wenden" (solte dir bekannt vorkommen). Du natürlich fährst die nächste rechts oder links.Schwup 5 Meter hinter dem abbiegen steht das schöne Schild würdes du dann Rückwerts wieder auf die Straße zurückfahren nur weil du da nicht reinfahren darfst ? Das machst du nur einmal,in der Stadt kommst du nicht in die Situaton dort hast du bessere möglichkeiten zum wenden

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 4. September 2005
    Text
    >
    >>Das wäre wiederum nicht erlaubt, und in der Prüfung zwar nicht sofort durchgefallen, aber die "halbe Miete"
    >
    >Ich habe den Segen meines Fahrlehrers.Angenommen du fährst auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaft der Prüfer sagt "such mal nen geeigneten Platz zum wenden" (solte dir bekannt vorkommen). Du natürlich fährst die nächste rechts oder links.Schwup 5 Meter hinter dem abbiegen steht das schöne Schild würdes du dann Rückwerts wieder auf die Straße zurückfahren nur weil du da nicht reinfahren darfst ? Das machst du nur einmal,in der Stadt kommst du nicht in die Situaton dort hast du bessere möglichkeiten zum wenden


    Mit der Aussage wäre ich sehr vorsichtig!
    Stichwort "vorausschauendes Fahren". Dann seh ich das Schild rechtzeitig und fahr erst gar nicht rein.
    Wie schon gesagt, laut Prüfungsrichtlinie 50% Richtung Nichtbestehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      icemann
      schrieb am Sonntag, 4. September 2005
    Text
    >>Ich habe den Segen meines Fahrlehrers.Angenommen du fährst auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaft der Prüfer sagt "such mal nen geeigneten Platz zum wenden" (solte dir bekannt vorkommen). Du natürlich fährst die nächste rechts oder links.Schwup 5 Meter hinter dem abbiegen steht das schöne Schild würdes du dann Rückwerts wieder auf die Straße zurückfahren nur weil du da nicht reinfahren darfst ? Das machst du nur einmal,in der Stadt kommst du nicht in die Situaton dort hast du bessere möglichkeiten zum wenden
    >
    >
    >Mit der Aussage wäre ich sehr vorsichtig!
    >Stichwort "vorausschauendes Fahren". Dann seh ich das Schild rechtzeitig und fahr erst gar nicht rein.
    >Wie schon gesagt, laut Prüfungsrichtlinie 50% Richtung Nichtbestehen.

    Mir ist es Live passiert ich hatte keine Möglichkeit um die Bäume zu schauen an der Stelle wäre jeder reingefahren und der Wagen Paste ca 1 1/2 mal rein und da stand das Schild.Da stand ich und guckte doof aus der Wäsche.Manchmal gibt es Situationen wo einfach etwas verdeckt ist da kann mann nicht vorausschauend fahren ich könte es erst sehen als ich mit dem Arsc..schon rum war

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      icemann
      schrieb am Samstag, 3. September 2005
    Text
    >>
    >Das wäre wiederum nicht erlaubt, und in der Prüfung zwar nicht sofort durchgefallen, aber die "halbe Miete"

    Ich habe eben nochmal meinen Bruder gefragt er ist seit 2 Jahren selber Fahrlehrer und er hatte mich bestätigt.Wenn du ohne ersichtlichen Grund in die Straße reingefahren bist z.b. du fährst auf eine Kreutzung zu keiner sagt etwas und du fährst gradeaus in eine so beschilderte Straße bist du mit 95% W...einlichkeit raus aus der Prüfung (kommt auf die Laune des Prüfers an) aber wie gesagt Außnahmen bestatigten die Regeln

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 3. September 2005
    Text
    Hi,

    laut Prüfungsrichtlinie beim erstmaligen Einfahren kein Durchfallgrund, wenn Zeichen Anlieger frei dabeisteht.

    Der Prüfer, der meinem FS an der Stelle sagt, hier ist Ende, steigt nach Diskussion aus und läuft heim.

    Im Auto bin immer noch ich der Chef.
    Und wenn der Prüfer eine falsche Entscheidung trifft, muß ich die so nicht hinnehmen, sondern breche die Prüfung notfalls ab, wenn der Herr Prüfer auf seinem "Recht" besteht!

    Als FL muß man auch mal nen ... in der Hose haben und nem Prüfer bei einer kjlaren Fehlentscheidung entgegentreten können!

    Gruß
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 3. September 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >laut Prüfungsrichtlinie beim erstmaligen Einfahren kein Durchfallgrund, wenn Zeichen Anlieger frei dabeisteht.
    >
    >Der Prüfer, der meinem FS an der Stelle sagt, hier ist Ende, steigt nach Diskussion aus und läuft heim.
    >
    >Im Auto bin immer noch ich der Chef.
    >Und wenn der Prüfer eine falsche Entscheidung trifft, muß ich die so nicht hinnehmen, sondern breche die Prüfung notfalls ab, wenn der Herr Prüfer auf seinem "Recht" besteht!
    >
    >Als FL muß man auch mal nen ... in der Hose haben und nem Prüfer bei einer kjlaren Fehlentscheidung entgegentreten können!
    >
    >Gruß
    >Wolfe
    Hallo Wolfe!
    So sehe ich das auch!
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      Konrad11
      schrieb am Montag, 18. Juni 2007
    Text
    ... wenn das so wäre mit dem "Anliegen" und jede noch so fadenscheinige Ausrede (Einlaufen, Blümchenpflücken, usw.) die Ein- bzw. Durchfahrt erlauben würde, dann frage ich, warum man überhaupt ein solches Schid aufstellen sollte. Diese Frage gibt zugleich die Antwort.
    Alles paletti, oder?
    Konrad
    .-.-.--.-.-.
    >>Hallihallo,
    >>hab da mal ne Frage und zwar, wenn vor ner Straße ein "Durchfahrt verboten"-Schild mit dem Zusatz "Anlieger frei" steht, wie genau definiert man einen Anlieger?
    >>Also wenn ich da jetzt beispielsweise durchfahre, um ne Freundin abzuholen, die da auf nem Geburtstag is, ist das erlaubt?
    >>Vielen Dank schon mal
    >>Kitty
    >
    >Ja, das ist erlaubt! Du hast ja schliesslich ein Anliegen. Sobald Du also irgendwas in der Straße zu erlediegen hast, bist Du ein Anlieger!

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  • Thema
    Re: Anlieger frei
    Autor
      rasanthaus.de
      schrieb am Donnerstag, 10. Januar 2008
    Text
    Hallo Kathy,

    da du ja etwas Bestimmtes vor hast - und zwar wie verabredet, deine Freundin abzuholen - dann hast du ein Vorhaben. Dieses Vorhaben ist auch unter dem Begriff Anliegen zu verstehen.

    Bestimmt haste jemanden schon mal fragen hören: "Was liegt an, Leute?"

    Also keine Sorge: du kannst dein Anliegen auch gern im Auto in einer Anliegerstraße der Polizeistreife vortragen. Dein Anliegen sollte jedoch nicht sein, die Straße nur zum Durchfahren als Abkürzung zu benutzen.;-)

    mfg

    rasanthaus.de

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  • Thema
    Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      sven b........
      schrieb am Sonntag, 9. August 2009
    Text
    moin, ich wollte zum see schwimmen, und die str die genau am see ist ist eine anliegerstr, wo ich auch geparkt habe, wo ich wiederkam stand da ein zu aufmerksamer bürger und hat mein nummerschild aufgeschrieben und meinte das er es weiter zu polizei gibt weil ich nicht in einer anliegerstr reinfahren dürfte seiner meinung
    darf ich dort reinfahren, wenn ich am see schwimmen war gilt das als anliegen ???

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Anlieger frei
    Autor
      Mursik
      schrieb am Sonntag, 9. August 2009
    Text
    Hallo!

    Mach dir keine Sorgen. Wenn du dort zum See willst, bist du Anlieger und darfst in die Straße rein fahren.

    Auf den Beitrag antworten


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