Anhörung im Bußgeldverfahren

  • Anhörung im Bußgeldverfahren
     carsten.91
      schrieb am Mittwoch, 2. Juni 2010
    Hallo zusammen,

    jetzt ist es mir auch passiert, auf der Reise nach Dänemark wurde ich innerorts mit 23km/h zuviel (Toleranz bereits abgezogen) geblitzt... Ich bin leider noch in der Probezeit und das Auto ist auf meinen Vater zugelassen, deswegen richtet sich der ganze Brief auch an ihn. Heißt das, er muss dafür geradestehen?
    Ich bin echt am Boden zerstört, da ich eigentlich dachte, dass ich mich an die Regeln halte. Aber es ist nunmal passiert.
    Ich kann mich an die genaue Situation nicht erinnern, wir sind mit mehreren Personen im Auto gefahren.

    Heute kam dann schon die "Anhörung im Bußgeldverfahren" (das Vergehen geschah am 22.5.).
    Jedoch ist auf dem Foto nur das Heck des Wagens zu erkennen, kein Fahrerfoto...

    Ich weis, dass ich Mist gebaut habe, wenn ich denn zu dieser Zeit am Steuer saß und werde die Konsequenzen tragen...

    Wie geht es jetzt weiter? Es steht weiterhin in dem Brief, dass der ausgefüllte Anhörungsbogen innerhalb einer Woche (gelb markiert)zurückgesendet werden soll - aber ohne Fahrerfoto? Naja, vielleicht könnt Ihr mir ja noch einige Infos oder Hinweise geben - dankeschön =)

    Gruß, Carsten

    PS: Ach ja, falls es wichtig ist, als Beweismittel ist angegeben: Messung mit einem Geschwindigkeitsmeßgerät, Foto
  • Thema
    Re: Anhörung im Bußgeldverfahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 2. Juni 2010
    Text
    An wen richtet sich der "Anhörungsbogen"? Was steht GENAU darauf? Ist es eine Anhörung als Zeuge oder als Betroffener?

    Ganz grundsätzlich: Auf den Bogen muss man nicht reagieren - könnte ja auch die Post verloren haben. Wenn man den Bogen zurückschickt, sollte das gut überlegt sein.

    Der Verstoß muss dem Fahrer (nicht dem Halter) nachgewiesen werden. Allerdings muss die Tatsache, dass nur ein Heckfoto mitgeschickt wurde, nicht automatisch bedeuten, dass kein Frontfoto existiert.

    Der Verstoß verjährt, wenn gegen den Fahrer (!) nicht innerhalb von 3 Monaten ab Tattag eine Anhörung angeordnet (nicht durchgeführt!) oder ein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Das wird nicht ganz einfach zu realisieren sein, aber vielleicht hast du ja Glück.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anhörung im Bußgeldverfahren
    Autor
      carsten.91
      schrieb am Mittwoch, 2. Juni 2010
    Text
    Hallo,

    erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort - ich versuche mal es so gut wie möglich zu beschreiben...

    Also das ganze Schreiben ist adressiert an meinen Vater. Ich schreib das jetzt einfach mal so weit es geht ab.
    -----------------------------------
    Anhörung im Bußgeldverfahren

    Sehr geehrter Herr ... (mein Vater),

    Ihnen wird vorgeworfen, am 22.5., ... (Uhrzeit usw lass ich mal weg), als Führer(in) des PKW ..., folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben:

    Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23km/h. Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50km/h.

    Beweismittel: s.o.

    Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gebe ich ihnen hiermit Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Angaben zu Ihrer Person im Anhörungsbogen (durch Ausfüllen der Nr. 1 auf der Rückseite) zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur in soweit die Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der ausgefüllte Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche (hier: gelb unterlegt) ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.
    Sie sind nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Äußern Sie sich nicht zur Sache oder erheben Sie Einwendungen gegen den Vorwurf, werde ich entscheiden, ob weitere Ermittlungen vorgenommen werden, das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Mitteilung von mir ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden. Hat eine andere Person die Ordnungswidrigkeit begangen, teilen Sie bitte innerhalb einer Woche neben Ihren Personalien zusätzlich die Personalien der verantwortlichen Person unter Nr. 3 "Angaben zur Sache" mit, hierzu sind Sie nicht verpflichtet.
    Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat, kann Ihnen als Halter des Kfz gemäß § 31 a StVZO die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

    Bis zum Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten in einer automatischen Datei gespeichert.
    --------------------------------
    So, das wars, auf der Rückseite findet sich nur noch der Anhörungsbogen.

    Sollte man sich das Fahrerfoto zusenden lassen oder zumindest fragen, ob ein solches existent ist?

    Vielen vielen Dank und liebe Grüße, Carsten

    >An wen richtet sich der "Anhörungsbogen"? Was steht GENAU darauf? Ist es eine Anhörung als Zeuge oder als Betroffener?
    >
    >Ganz grundsätzlich: Auf den Bogen muss man nicht reagieren - könnte ja auch die Post verloren haben. Wenn man den Bogen zurückschickt, sollte das gut überlegt sein.
    >
    >Der Verstoß muss dem Fahrer (nicht dem Halter) nachgewiesen werden. Allerdings muss die Tatsache, dass nur ein Heckfoto mitgeschickt wurde, nicht automatisch bedeuten, dass kein Frontfoto existiert.
    >
    >Der Verstoß verjährt, wenn gegen den Fahrer (!) nicht innerhalb von 3 Monaten ab Tattag eine Anhörung angeordnet (nicht durchgeführt!) oder ein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Das wird nicht ganz einfach zu realisieren sein, aber vielleicht hast du ja Glück.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anhörung im Bußgeldverfahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 2. Juni 2010
    Text
    Ich möchte dir jetzt keine falschen Hoffnungen machen, aber so schlecht sieht das gar nicht für dich aus. Wäre dein Vater grundsätzlich bereit, den Verstoß für dich zu übernehmen? Er bekommt dann den 1 Punkt - das Bußgeld rechnet ihr untereinander ab. Es ist nämlich so:

    >Sehr geehrter Herr ... (mein Vater),
    >
    >Ihnen wird vorgeworfen, am 22.5., ... (Uhrzeit usw lass ich mal weg), als Führer(in) des PKW ..., folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben:

    Die Bußgeldstelle hat (noch) nicht bemerkt, dass der Halter offensichtlich (Alter) nicht der Fahrer war. Sie geht - ganz im Gegenteil - momentan davon aus, dass es dein Vater war oder hat sich dazu noch gar keine Gedanken gemacht.

    Wenn dein Vater den Verstoß nun zugibt, ohne irgendwie besonders aufzufallen, kann es sein, dass die Bußgeldstelle friedlich weiter pennt und den Irrtum nicht bemerkt. Dein Vater darf sich selbst auch wider besseren Wissens straffrei bezichtigen - du darfst das dagegen nicht.

    Muss nicht funktionieren, kann aber.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anhörung im Bußgeldverfahren
    Autor
      carsten.91
      schrieb am Mittwoch, 2. Juni 2010
    Text
    Hallo kk145,

    vielen Dank nochmals für die tolle Hilfe!

    >Ich möchte dir jetzt keine falschen Hoffnungen machen, aber so schlecht sieht das gar nicht für dich aus. Wäre dein Vater grundsätzlich bereit, den Verstoß für dich zu übernehmen? Er bekommt dann den 1 Punkt - das Bußgeld rechnet ihr untereinander ab. Es ist nämlich so:
    >

    Also, grundsätzlich würde er das übernehmen, er ist auch nicht vorbelastet. Das mit dem Geld ist natürlich selbstverständlich.

    >>Sehr geehrter Herr ... (mein Vater),
    >>
    >>Ihnen wird vorgeworfen, am 22.5., ... (Uhrzeit usw lass ich mal weg), als Führer(in) des PKW ..., folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben:
    >
    >Die Bußgeldstelle hat (noch) nicht bemerkt, dass der Halter offensichtlich (Alter) nicht der Fahrer war. Sie geht - ganz im Gegenteil - momentan davon aus, dass es dein Vater war oder hat sich dazu noch gar keine Gedanken gemacht.
    >
    >Wenn dein Vater den Verstoß nun zugibt, ohne irgendwie besonders aufzufallen, kann es sein, dass die Bußgeldstelle friedlich weiter pennt und den Irrtum nicht bemerkt. Dein Vater darf sich selbst auch wider besseren Wissens straffrei bezichtigen - du darfst das dagegen nicht.
    >
    >Muss nicht funktionieren, kann aber.

    Was würde denn passieren, wenn das herauskommt? Und wäre es überhaupt noch sinnvoll nach einem Fahrerfoto zu verlangen - eher nicht oder?

    Nochmals ein riesen Lob an das Forum - klasse!

    Lieben Gruß, Carsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anhörung im Bußgeldverfahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 3. Juni 2010
    Text
    >Was würde denn passieren, wenn das herauskommt?

    Sofern die Geschichte bis dahin nicht verjährt ist, wird dann eben gegen dich ein Bußgeldbescheid erlassen. Wichtig ist nur - und hier wiederhole ich mich gerne - das niemals DU behauptest, dein Vater wäre gefahren, sondern immer nur er selbst.

    >Und wäre es überhaupt noch sinnvoll nach einem Fahrerfoto zu verlangen - eher nicht oder?

    Nein, das sollte man dann unbedingt lassen. Bußgeldverfahren sind ein ziemliches Massengeschäft. Der Plan ist, nicht aufzufallen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anhörung im Bußgeldverfahren
    Autor
      carsten.91
      schrieb am Donnerstag, 3. Juni 2010
    Text
    Hallo nochmal,

    danke für die riesen Hilfe! Wir werden mal schauen was passiert und sonst muss ich in den sauren Apfel beißen...

    Lieben Gruß, Carsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anhörung im Bußgeldverfahren
    Autor
      Flo_A
      schrieb am Mittwoch, 2. Juni 2010
    Text
    Hi,
    ich kann sehr gut nachvollziehen, wie es dir geht. Den Bogen bekommt immer zuerst der Halter des KfZ.
    In deinem Fall wohl dein Vater.

    Der muss nun sagen, wenn auf dem Bild nicht anders ersichtlich, gefahren ist.

    Er könnte Dir also Deinen ... retten und sagen, er wäre gefahren. Somit wäre nur das Bußgeld fällig und ein Punkt in Flensburg.

    Musst Du halt wissen.

    Dir droht dann, wie bei mir:
    -Probezeitverlängerung
    -Nachschulung (250€-400€)
    -Punkt in Flensburg
    -80€ Bußgeld

    Gruß

    Flo

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anhörung im Bußgeldverfahren
    Autor
      carsten.91
      schrieb am Mittwoch, 2. Juni 2010
    Text
    Hallo,

    auch dir einen riesen Dank!

    Ja ich war total geschockt... Ich hab' nichts gesehen und jetzt sowas... Ich habe so ein schlechtes Gewissen.
    Ich wollte eigentlich meinen Vater da nicht mit reinziehen. Der hat damit ja praktisch nichts mit zu tun... Aber gut was passiert ist, kann ich nicht mehr rückgängig machen.

    Schöne Grüße, Carsten

    >Hi,
    >ich kann sehr gut nachvollziehen, wie es dir geht. Den Bogen bekommt immer zuerst der Halter des KfZ.
    >In deinem Fall wohl dein Vater.
    >
    >Der muss nun sagen, wenn auf dem Bild nicht anders ersichtlich, gefahren ist.
    >
    >Er könnte Dir also Deinen ... retten und sagen, er wäre gefahren. Somit wäre nur das Bußgeld fällig und ein Punkt in Flensburg.
    >
    >Musst Du halt wissen.
    >
    >Dir droht dann, wie bei mir:
    >-Probezeitverlängerung
    >-Nachschulung (250€-400€)
    >-Punkt in Flensburg
    >-80€ Bußgeld
    >
    >Gruß
    >
    >Flo

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  • Thema
    Re: Re: Re: Anhörung im Bußgeldverfahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 3. Juni 2010
    Text
    Du schriebst, dass sich der Vorfall auf der Reise nach Dänemark ereignete.
    War es denn noch auf deutschem Boden?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anhörung im Bußgeldverfahren
    Autor
      carsten.91
      schrieb am Donnerstag, 3. Juni 2010
    Text
    Hallo peg,

    >Du schriebst, dass sich der Vorfall auf der Reise nach Dänemark ereignete.
    >War es denn noch auf deutschem Boden?

    ja, der Blitzer stand/steht im Kreis Stade. Also, Dänemark war zu dem Zeitpunkt noch in weiter Ferne :)

    Viele Grüße, Carsten

    Auf den Beitrag antworten


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