Anhängerkupplung und Pferdehänger

  • Anhängerkupplung und Pferdehänger
     bienchenhonig
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Stützlast:50 kg
    Anhängelast, gebremst:1700 kg bis 8% Steigung
    Anhängelast, ungebremst: 750 kg
    zulässiges Gesamtgewicht der Zugmaschine:3275kg (incl. PKW, Anhänger, Ladung, Personen, Gepäck, etc.)
    (1500kg Leergewicht ds Fahrzeugs)

    ich weiß nicht genau welche Information jetzt für mich wichtig ist.
    möchte ein pony im pferdehänger transportieren.
    ist das mit der anhängerkupplung möglich?

    lg
  • Thema
    Re: Anhängerkupplung und Pferdehänger
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    >möchte ein pony im pferdehänger transportieren.
    >ist das mit der anhängerkupplung möglich?

    Du willst bestimmt wissen, ob das mit Klasse B möglich ist?

    Stützlast und Anhängelast spielen dafür keine Rolle. Wichtig sind die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger und die Leermasse des Zugfahrzeugs.

    Du darfst grundsätzlich immer einen Anhänger bis 750 kg zGm mitführen. Das ist aber für die gängigen Pferdeanhänger zu wenig.

    Größere Anhänhänger sind nur erlaubt, wenn:

    - die Summe der zGm von Zugfahrzeug und Anhänger nicht über 3500 kg beträgt (bei 3275 kg Zugfahrzeug blieben dir dabei nur 225 kg für den Anhänger)

    UND

    - die zGm des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt (hier hättest du mit 1500 kg natürlich einiges an Spielraum).

    Mit Klasse B darfst du dieses Gespann also nur fahren, wenn der Anhänger eine zGm von höchstens 750 kg hat.


    Du hast jetzt drei Optionen:

    - Du erweiterst auf Klasse BE. Kostet so um die 500 €, ist für Reiter (und Camper, Segelflieger, Bootsfahrer, ...) eine sinnvolle Investition und ist nicht besonders aufwändig: Keine Theorie, 5 Sonderfahrten, 1 Grundfahraufgabe.

    - Du lässt den Anhänger ablasten, d.h. beim TÜV die zGm in den Papieren verringern. Kostet irgendwas um die 50 €, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Andere Fahrer (ich nehme an, dass du den Anhänger nicht alleine nutzt?) dürfen den Anhänger jetzt auch nicht mehr schwerer beladen! Außerdem könnte je nach Bauart des Anhängers die dann erlaubte Zuladung nicht mehr für dein Pony reichen. Das musst du vorher also sehr genau durchrechnen und mit allen Betroffenen besprechen.

    - Du suchst dir einen Fahrer, der mehr als B hat, z.B. die Eltern mit einer alten Klasse 3. Das ist natürlich für regelmäßige Fahrten keine gute Option.


    Noch was anderes:

    >Stützlast:50 kg
    >Anhängelast, gebremst:1700 kg bis 8% Steigung

    Ich frage mich manchmal, was die Hersteller dazu bringt, solche Autos zu bauen. Bei 1700 kg Anhängelast WILL ich nicht mit 50 kg Stützlast fahren - auch wenn es erlaubt wäre. Das sind ja nicht einmal 3 %!

    Außerdem sind 50 kg Stützlast auch bei relativ wenig Anhängelast schnell erreicht. Bevor du mit diesem Fahrzeug einen Pferdeanhänger ziehst, empfehle ich unbedingt, die Stützlast mit einer dafür geeigneten Waage auszuwiegen. So etwas bekommt man im Zubehörhandel, notfalls kann man auch eine Personenwaage mit ein paar Holzblöcken bis auf die Höhe der Anhängerkupplung abstützen.

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  • Thema
    Re: Re: Anhängerkupplung und Pferdehänger
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text

    >Du willst bestimmt wissen, ob das mit Klasse B möglich ist?
    >

    Ich denke, dass Bienchenhonig Klasse BE besitzt.
    Im vergangenen Dezember erkundigte sie sich auf jeden Falll danach und hatte das Antragformular dafür vorlegen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anhängerkupplung und Pferdehänger
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    >>Du willst bestimmt wissen, ob das mit Klasse B möglich ist?
    >>
    >
    >Ich denke, dass Bienchenhonig Klasse BE besitzt.
    >Im vergangenen Dezember erkundigte sie sich auf jeden Falll danach und hatte das Antragformular dafür vorlegen.

    Dann bleibt nur der Hinweis auf die Stützlast. 1700 kg Anhängelast wären vielleicht bei einem Doppelanhänger mit zwei großen Pferden ein Problem.

    Ach ja: Wenn du in mehr als 8 % Steigung unterwegs bist, kannst du dem Handbuch des Fahrzeugs entnehmen, um wieviel sich die zul. Anhängelast dann verringert.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anhängerkupplung und Pferdehänger
    Autor
      bienchenhonig
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    nee also ich habs bis jetzt noch nicht geschafft BE anzufangen.
    es geht mir mehr darum,dass mein papa halt ein Auto mit anhängerkupplung hat (die informationen zu dieser hab ich ja geschrieben).
    ich wollte wissen ob ich an diese kupplung überhaupt ein pferdehänger dran machen kann oder ob das zu schwer wird.
    fahren würde das auto mein papa,der das ja auch noch fahren darf.

    vllt ist noch wichtig zu sagen,dass wir nur ein pony transportieren wollen.

    aber danke schonmal für eure antwort, vllt. wisst ihr auf das neue auch noch eine antwort

    lg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anhängerkupplung und Pferdehänger
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    >es geht mir mehr darum,dass mein papa halt ein Auto mit anhängerkupplung hat (die informationen zu dieser hab ich ja geschrieben).
    >ich wollte wissen ob ich an diese kupplung überhaupt ein pferdehänger dran machen kann oder ob das zu schwer wird.

    Ist kein Problem. Die 1700 kg Anhängelast erreichst du mit einem Pony nie. Auch der Transport von einem größeren Pferd ist sehr gut möglich. Erst ab dem 2. Pferd könne es knapp werden. Einfach etwas auf die Stützlast achten, dann klappt das.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anhängerkupplung und Pferdehänger
    Autor
      bienchenhonig
      schrieb am Samstag, 8. Mai 2010
    Text
    super danke =)
    das auto hat ja ein leergewicht von 1500 kg.
    ich schätze mal das der Hänger 600 kg wiegt.
    mein pony höchstens 450 kg.
    das sind ja zusammen 2550 kg. sag wir mal ich packe den sattel und sowas noch ins auto. sind es vllt. 2700kg.
    könnte ich dieses auto dann auch ohne BE fahren?
    oder gibt es da außer der 3,5t marke noch irgendwas anderes zu beachten.

    lg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anhängerkupplung und Pferdehänger
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 8. Mai 2010
    Text
    Vorsicht: Für die Frage, welche Fahrerlaubnis erforderlich ist, zählen nicht die tatsächlichen sondern die zulässigen Massen. Dass das Gespann tatsächlich nur auf 2700 kg kommt ist also für die erforderliche FE nicht hilfreich - es zählt nur, dass es schwerer sein dürfte.

    Die tatsächlichen Verhältnisse sind dann für einige eher technische Größen wichtig, z.B. die zul. Anhängelast. Hinter dem o.g. Zugfahrzeug darf man z.B. auch einen Anhänger mit 3500 kg zGm mitführen, aber nicht voll beladen. Die tatsächliche Masse darf dann die 1700 kg (eigentlich kommt noch die Stützlast dazu, aber das ignorieren wir mal für den Moment) nicht überschreiten.


    >das auto hat ja ein leergewicht von 1500 kg.
    >ich schätze mal das der Hänger 600 kg wiegt.
    >mein pony höchstens 450 kg.
    >das sind ja zusammen 2550 kg. sag wir mal ich packe den sattel und sowas noch ins auto. sind es vllt. 2700kg.

    Dass dir diese Überlegungen nicht weiterhelfen, hast du sicher nach den bisherigen Erklärungen schon verstanden, daher ist folgender Hinweis eher theoretisch - vielleicht kannst du es mal brauchen: Vertraue nie auf die Leermassen in den Papieren. Dort fehlt oft sämtliche nicht serienmäßige Ausstattung, besonders schwer sind Klimaanlage und Not-/Ersatzrad. Bei Großen Vans und Transportern sind ja oft Sitze oder Sitzbänke ausbaubar - da weißt du auch nie, auf welchen Zustand sich die Angabe in den Papieren bezieht. Außerdem sieht die Norm, nach der gemessen wird, vor, dass nur der Fahrer im Fahrzeug sitzt und dass im Tank nur eine geringe Menge Kraftstoff ist.

    Wenn du auf die Leermasse tatsächlich einmal angewiesen bist (z.B. Anhänger mit 100 km/h-Zulassung), solltest du das Fahrzeug vorher wiegen. Einige Städte und Gemeinden haben dafür öffentliche Waagen, außerdem hat so etwas praktisch jeder Betrieb, der lose Güter transportiert, z.B. Steinbruch, Kies- und Zementwerke, Müll- und Wertstoffe, ..., außerdem auch einige Speditionen. Gegen eine Spende in die Kaffeekasse wiegen die dein Fahrzeug gerne in einer ruhigen Minute.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Anhängerkupplung und Pferdehänger
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 8. Mai 2010
    Text
    ich denke, dass Bienchenhonig Klasse BE besitzt.
    >Im vergangenen Dezember erkundigte sie sich auf jeden Falll danach und hatte das Antragformular dafür vorlegen.
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    Nicht vom Thema abweichen. Das war nicht die Frage.

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