Anhängerführerschein

  • Anhängerführerschein
     Jule123
      schrieb am Sonntag, 14. März 2010
    Hallo,
    ich habe seit gut 8 Monaten den Führerschein der Klasse B. Ich möchte gerne noch den Anhängerführerschein machen. Wenn ich den Führerschein in der Fahrschule mache, in der ich auch den B-schein gemacht habe, muss ich dann noch mal denn Grundpreis bezahlen?
    Ein Freund von mir meinte, wenn man den Anhängerführerschein innerhalb des Jahres nach der B-Prüfung macht, braucht man keine Grundgebühren zahlen und der TÜV ist auch günstiger. Stimmt das?
    vielen Dank schon mal im vorraus!
    Gruß Jule
  • Thema
    Re: Anhängerführerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 14. März 2010
    Text
    >Wenn ich den Führerschein in der Fahrschule mache, in der ich auch den B-schein gemacht habe, muss ich dann noch mal denn Grundpreis bezahlen?

    Ja, aber nur den für BE. Der ist in der Regel niedriger als der Grundbetrag für B, z.B. weil kein Theorieunterricht besucht wird. Außerdem ist das natürlich mit etwas Geschick alles verhandelbar.

    >Ein Freund von mir meinte, wenn man den Anhängerführerschein innerhalb des Jahres nach der B-Prüfung macht, braucht man keine Grundgebühren zahlen und der TÜV ist auch günstiger. Stimmt das?

    Teil 1 ist Unsinn - die Fahrschule hat ja trotzdem ihre Kosten außerhalb der Fahrstunden (z.B. Büro samt Sekretärin).

    Teil 2 dagegen stimmt: Da es für BE keine Theorie gibt (das war damals schon bei B dabei), gibt es auch keine Theorieprüfung und folglich auch keine Gebühr für die TP. Die praktische Prüfung dagegen kostet für BE exakt gleich viel: 84,97 € für 45 Minuten. Nur die Fahrschule dürfte für die PP BE mehr verlangen als bei B ...

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  • Thema
    Re: Anhängerführerschein
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 15. März 2010
    Text
    Hi Jule, frag doch einfach bei Deiner Fahrschule nach, was die haben wollen.

    Wenn es Dir zuviel erscheint, dann frag bei einer anderen.

    Nach allem "Für" und "Wider" wirst Du am Ende eine Entscheidung treffen müssen. So ist das Leben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anhängerführerschein
    Autor
      detti63
      schrieb am Montag, 15. März 2010
    Text
    >Hi Jule, frag doch einfach bei Deiner Fahrschule nach, was die haben wollen.
    >
    >Wenn es Dir zuviel erscheint, dann frag bei einer anderen.
    >
    >Nach allem "Für" und "Wider" wirst Du am Ende eine Entscheidung treffen müssen. So ist das Leben.


    also als allererstes müsstest du wissen ob du überhaupt den be brauchst. du darfst nämlich anhänger fhren auch mit mehr als 750 kg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anhängerführerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 15. März 2010
    Text
    >also als allererstes müsstest du wissen ob du überhaupt den be brauchst. du darfst nämlich anhänger fhren auch mit mehr als 750 kg

    Wenn du sowas schreibst, solltest du aber auch die korrekte Regelung angeben. Allein mit dieser Aussage könnte jemand auf dumme Ideen kommen.

    Anhänger mit mehr als 750 kg zGm dürfen mit Klasse B hinter einem Zugfahrzeug (das natürlich auch zur Klasse B gehören muss) mitgeführt werden, wenn

    1. die zGm des Zuges (also die Summe der zGm von Zugfahrzeug und Anhänger) nicht größer als 3,5 t ist

    UND

    2. die zGm des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.


    Die entsprechenden Werte sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.

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