Angänger bei Klasse B ab 19.01.2013
Hallo!
Seit dem 19.01.2013 kann mit Klasse B wohl ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht des Gespanns von 3,5t gefahren werden (im Rahmen der zugfahrzeugspezifischen max. Anhähgelast). Die Regelung, dass die Leermasse des Zugfahrzeugs größer sein muss als das Gesamtgewicht des Anhängers ist damit entfallen.
Jedoch geht meines Erachtens aus unterschiedlichen Quellen nicht hervor, ob die neue Regelung nur für ab dem 19.01. ausgestellte Füherscheine gilt, oder auch für davor ausgestellte (Bestandsschutz mal negativ)?
Konkret würde ich gern mit einem 1286kg (leer) Zugfahrzeug einen 1300kg (zG) Anhänger ziehen. Nach der alten Regelung wäre das rein rechtlich ganz knapp nicht möglich, nach der neuen hingegen einwandfrei. Jedoch ist mein Führerschein 2009 ausgestellt worden.
Für eine Klarstellung wäre ich dankbar!
LG