Angänger bei Klasse B ab 19.01.2013

  • Angänger bei Klasse B ab 19.01.2013
     andi43
      schrieb am Donnerstag, 4. April 2013
    Hallo!

    Seit dem 19.01.2013 kann mit Klasse B wohl ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht des Gespanns von 3,5t gefahren werden (im Rahmen der zugfahrzeugspezifischen max. Anhähgelast). Die Regelung, dass die Leermasse des Zugfahrzeugs größer sein muss als das Gesamtgewicht des Anhängers ist damit entfallen.

    Jedoch geht meines Erachtens aus unterschiedlichen Quellen nicht hervor, ob die neue Regelung nur für ab dem 19.01. ausgestellte Füherscheine gilt, oder auch für davor ausgestellte (Bestandsschutz mal negativ)?

    Konkret würde ich gern mit einem 1286kg (leer) Zugfahrzeug einen 1300kg (zG) Anhänger ziehen. Nach der alten Regelung wäre das rein rechtlich ganz knapp nicht möglich, nach der neuen hingegen einwandfrei. Jedoch ist mein Führerschein 2009 ausgestellt worden.

    Für eine Klarstellung wäre ich dankbar!

    LG
  • Thema
    Re: Angänger bei Klasse B ab 19.01.2013
    Autor
      Balto86
      schrieb am Donnerstag, 4. April 2013
    Text
    Schönen guten Tag andi43,

    die geänderten Bestimmungen für den Anhängerbetrieb der Klasse B seit dem 19.1.2013 gelten auch für Fahrerlaubnisinhaber, deren Fahrerlaubnis vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurde.

    Die entsprechende Regelung findest du in §6 (6) FeV:
    "Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1".

    Da in §76 keinerlei Angaben zum Anhängerbetrieb der Klasse B zu finden sind, gelten die neuen Regelungen also auch für dich, d.h., die von dir angegebene Fahrzeug-Anhänger-Kombination darfst du mit der Klasse B fahren.

    Darüber hinaus ist es noch wichtig, dass die Obergrenze des Anhängers mit einer ZGM von max. 3,5t nur für erteilte Fahrerlaubnisse ab dem 19.1.2013 gilt, so dass du führerscheinrechtlich auch Anhänger mit einer ZGM von mehr als 3,5t ziehen dürftest.

    Die technischen Regelungen bzgl. der Anhängelast sind natürlich ebenfalls zu beachten, aber das hast du ja schon erwähnt.

    Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte - falls noch Fragen bestehen, melde dich einfach :)

    Viele Grüße

    Sebastian

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Angänger bei Klasse B ab 19.01.2013
    Autor
      Balto86
      schrieb am Donnerstag, 4. April 2013
    Text
    Kurzer Nachtrag, da habe ich mich doch glatt vertan...


    >Darüber hinaus ist es noch wichtig, dass die Obergrenze des Anhängers mit einer ZGM von max. 3,5t nur für erteilte Fahrerlaubnisse ab dem 19.1.2013 gilt, so dass du führerscheinrechtlich auch Anhänger mit einer ZGM von mehr als 3,5t ziehen dürftest.

    Dieser Passus gilt nur, wenn du eine Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzt, die bis zum 18.1.2013 erteilt wurde - da du allerdings nur Klasse B besitzt, ist dieser Punkt für dich irrelevant.
    Für dich als Klasse B-Inhaber gilt also:

    - Anhänger bis zu einer ZGM von 750 Kg kannst du stets mitführen
    - Anhänger mit einer ZGM von mehr als 750 Kg darfst du ebenfalls mit Klasse B ziehen, sofern die ZGM der Kombination nicht größer ist als 3,5t.

    Viele Grüße

    Sebastian

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  • Thema
    Re: Re: Re: Angänger bei Klasse B ab 19.01.2013
    Autor
      andi43
      schrieb am Donnerstag, 4. April 2013
    Text
    Hallo Sebastian,

    Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung!
    Genau der entsprechende § der FeV hat mir gefehlt. Daraus geht es ja ziemlich eindeutig hervor.

    LG Andi

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