Anfrage

  • Anfrage
     Big Red
      schrieb am Dienstag, 31. Juli 2012
    Hallo,
    ich bin im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis,auf deren Rückseite eingetragen wurde "gilt nicht in D".
    Dies soll aussagen,das ich erst wieder in Deutschland fahren darf,wenn ich die MPU gemacht habe.In allen anderen Ländern wird der Führerschein jedoch anerkannt.
    Nun wurde mir angeboten,diesen Führerschein in England in eine englische Driver License umschreiben zu lassen und mir wurde versichert,das dieser Führerschein in Deutschland anerkannt werden muss.Wer kennt sich aus und kann mir sagen,ob diese Aussage so richtig ist?

    Viele Grüße

    Markus
  • Thema
    Re: Anfrage
    Autor
      Manne
      schrieb am Dienstag, 31. Juli 2012
    Text

    >Nun wurde mir angeboten,diesen Führerschein in England in eine englische Driver License umschreiben zu lassen und mir wurde versichert,das dieser Führerschein in Deutschland anerkannt werden muss.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Natürlich wird der anerkannt.
    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass du in Deutschland ein Fahrverbot hast.
    Du darfst solange nicht in Deutschland fahren, bis du der Führerscheinstelle mit einem Gutachten glaubhaft machen kannst, dass die Gründe, die zum Entzug geführt haben, nicht mehr bestehen.
    Du kommst um diese MPU nicht herum.
    Bereite dich gut darauf vor und lasse dir helfen.
    Dann kann man diese auch bestehen.
    Viel Erfolg, Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anfrage
    Autor
      Big Red
      schrieb am Dienstag, 31. Juli 2012
    Text
    Hallo Manne,
    so einfach ist deine Antwort dann doch nicht,denn ich habe meine Frage aus einem bestimmten Grund hier eingestellt.Am 26.04.2012 ist ein neues Gerichtsurteil ergangen und deshalb wollte ich wissen ob es rechtens ist,wenn ich meinen deutschen Führerschein,auf dem das Fahrverbot für D vermerkt ist,in England in eine Driver License umschreiben lasse,da mir aus England zugesichert wurde,das dieser hier in vollem Umfang anerkannt werden muss.Schau dir mal auf dieser Seite die Tagesschau vom 26.04.2012 an: http://www.driving-college.me.uk/index.html

    Gruß

    Markus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anfrage
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Dienstag, 31. Juli 2012
    Text
    Eine "Wiedererteilung" in UK ist auf keinen Fall in Deutschland gültig, da in dem Fall in Spalte 12 der Code 70.xxxxxxx.D eingetragen wird, der dokumentiert, dass die neu erteilte Fahrerlaubnis auf der ehemaligen deutschen Fahrerlaubnis basiert.

    Ein Führerschein ist bei MPU-Auflage in D nur dann anzuerkennen, wenn ein kompletter Neuerwerb mit theoretischer und praktischer Prüfung im entsprechenden EU-Staat erfolgt und zudem folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
    1. Ordentlicher Wohnsitz von mindestens 185 Tagen im Ausstellerland
    2. Sperrfrist ist bei der Erteilung abgelaufen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anfrage
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 31. Juli 2012
    Text
    Ich finde es immer wieder aufs Neue interessant, wie viel Energie Menschen aufbringen, um die Alk-, oder Drogen-MPU zu umschiffen.
    Den gleichen Einsatz beim Angehen des EIGENTLICHEN Problems zu bringen, sind sie nicht bereit. :o(

    Solltest du aber "nur" jemanden brauchen, der dich dabei virtuell an die Hand nimmt, @Big Red, kann ich dir nur wärmstens das Verkehrsportal empfehlen.
    Viele -auch mir persönlich bekannte(!)- Menschen meisterten mit der kompetenten und kostenlosen Hilfe des Portals ihre MPU.
    Von denen, die dort ihre Aufarbeitung begannen, kenne ich keinen, der die MPU nicht auch im ersten Anlauf schaffte.

    Vielleicht sehen wir uns ja hier
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=idx
    wieder. :o)

    Nur mit dem EU-Führerschein aus dem Ausland, um die MPU zu sparen, brauchst du da gar nicht erst zu kommen. Das Thema wird rigoros der Schrottpresse zugeführt. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anfrage
    Autor
      dandy
      schrieb am Dienstag, 29. Januar 2013
    Text
    >Hallo,
    >ich bin im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis,auf deren Rückseite eingetragen wurde "gilt nicht in D".
    >Dies soll aussagen,das ich erst wieder in Deutschland fahren darf,wenn ich die MPU gemacht habe.In allen anderen Ländern wird der Führerschein jedoch anerkannt.
    >Nun wurde mir angeboten,diesen Führerschein in England in eine englische Driver License umschreiben zu lassen und mir wurde versichert,das dieser Führerschein in Deutschland anerkannt werden muss.Wer kennt sich aus und kann mir sagen,ob diese Aussage so richtig ist?
    >
    >Viele Grüße
    >
    >Markus

    Hallo Markus - warum hast Du einen deutschen Führerschein mit dem Vermerk in D nicht gültig???? Das habe ich noch nie gehört. Wenn Du einen FS hier gemacht hast, dann ist er doch gültig oder Du hast ihn
    abgeben müssen, aber dann hast Du doch gar keinen mehr????

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anfrage
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 29. Januar 2013
    Text
    >Hallo Markus - warum hast Du einen deutschen Führerschein mit dem Vermerk in D nicht gültig???? Das habe ich noch nie gehört.

    Sowas passiert eben, wenn man sich als Betrüger irgendeine Geschichte ausdenken muss, um seine Werbung platzieren zu können ...

    Auf den Beitrag antworten


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