Mit einem alten "3-er" Führerschein durfte man LKW bis 7,5 to fahren. Man durfte auch mit Anhänger fahren.Wie waren die gesetzlichen Bestimmungen zwecks zulässigen Gesamtgewicht? Wer kennt sich da noch aus? Danke.
Thema
Re: Alter PKW-Schein
Autor
Peg
schrieb am Sonntag, 23. März 2008
Text
>Mit einem alten "3-er" Führerschein durfte man LKW bis 7,5 to fahren. Man durfte auch mit Anhänger fahren.Wie waren die gesetzlichen Bestimmungen zwecks zulässigen Gesamtgewicht? Wer kennt sich da noch aus? >Danke. --------------------------
Da haste aber Glück, hier noch auf ein "so altes Mädel" wie mich zu stoßen *zwinker*.
Hier die Antwort auf deine Frage (und vielleicht ein wenig mehr):
Der alte Führerschein Klasse 3 berechtigte zum Führen von Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Zügen bis zu 3 Achsen. Der 3-er Führerschein konnte bis Ende 1998 (mit Ausnahmen bis Mitte 1999) erworben werden. Ab 1999 gilt EU-weit ein neues Führerscheinrecht, das durch die Einführung von A-, B-, C- und D-Klassen teils einfacher, durch die Einführung zusätzlicher Anhängerklassen (E) jedoch komplizierter wurde.
Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen. Besitzstandsregelung für Führerscheinbesitzer Klasse 3: Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:
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Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E: Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E: Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen! Umfang der Klasse C1E: Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug *
Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen: Zugfahrzeug max. 7,5 t Achszahl im Zug maximal drei Achsen max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]
Die Gültigkeit der Klassen C1/ C1E und C/ CE :
Wenn auf Antrag auch die, wie oben geschildert, eingeschränkte Klasse C/ CE erteilt worden ist, dann ist nach neuem Recht ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten erforderlich. Diese muss ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden.