Alter Führerschein Kl. 3

  • Alter Führerschein Kl. 3
     Indiana
      schrieb am Freitag, 2. Mai 2008
    Hallo, ich verliere langsam den Überblick. Ich habe einen Führerschein Kl. 3 (incl. 4 und 5) vom 12.1983. Früher durfte ich max. 50 ccm fahren, also Mokick. Ist es auch möglich, mit diesem Schein die noch alten Kleinkafträder zu fahren? Berechtigt dieser Schein mittlerweile ggf. zu mehr (Kleinkraftrad)?
    Bringt es was, den alten Führerschein umschreiben zu lassen?

    Darf ich auch heute noch LKW bis 7,5 Tonnen fahren?
    Danke für Hilfe, vielleicht hat noch wer nen Link wo man das nachlesen kann?

    Grüße Indiana
  • Thema
    Re: Alter Führerschein Kl. 3
    Autor
      GrosserFL
      schrieb am Freitag, 2. Mai 2008
    Text
    >Hallo, ich verliere langsam den Überblick. Ich habe einen Führerschein Kl. 3 (incl. 4 und 5) vom 12.1983. Früher durfte ich max. 50 ccm fahren, also Mokick. Ist es auch möglich, mit diesem Schein die noch alten Kleinkafträder zu fahren? Berechtigt dieser Schein mittlerweile ggf. zu mehr (Kleinkraftrad)?
    >Bringt es was, den alten Führerschein umschreiben zu lassen?
    >
    >Darf ich auch heute noch LKW bis 7,5 Tonnen fahren?
    >Danke für Hilfe, vielleicht hat noch wer nen Link wo man das nachlesen kann?
    >
    >Grüße Indiana


    Hi,

    Im Kraftradbereich bringt dir eine Umschreibung nichts. Du erhälst dann die Klasse M (Kleinkrafträder).

    Vorteil hast du bei einer Umschreibung im Bereich Kraftwagen, denn dort fällt bei einer Umschreibung (Zug bis 12t) die Beschränkung auf 3 Achsen weg. 7,5t LKW darst du nach wie vor fahren.


    Link:

    http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/besitzstandsregelungen.php

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  • Thema
    Re: Alter Führerschein Kl. 3
    Autor
      Indiana
      schrieb am Freitag, 2. Mai 2008
    Text
    D.h. also, ich kann auch ein sog. Kleinkraftrad fahren mit bis zu max. 49,9 Kubik?
    Ich meine z.B. diese alten Herkules-Dinger....?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alter Führerschein Kl. 3
    Autor
      GrosserFL
      schrieb am Freitag, 2. Mai 2008
    Text
    >D.h. also, ich kann auch ein sog. Kleinkraftrad fahren mit bis zu max. 49,9 Kubik?
    >Ich meine z.B. diese alten Herkules-Dinger....?

    Ja bis 50ccm und bis 45km/h.

    Je nachdem wann sie in Betrieb genommen wurden, dürfen sie auch schneller sein. Gibt da ein paar Ausnahmen.

    Auf den Beitrag antworten


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