Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger

  • Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger
     Ziggi
      schrieb am Montag, 6. Juli 2009
    Hallo zusammen,
    ich fahre heute mit der alten Klasse 3 einen Geländewagen mit zGG von 2850kg (von 2810kg aufgelastet zum Kombinationskraftwagen). Heute darf ich damit einen Bootsanhänger mit 3500 zGG ziehen. Muss ich den Führerschein mit 50 umschreiben lassen und falls ja, muss ich dann wie ein LKW Fahrer alle 5 Jahre zum Gesundheitscheck? Der Anhänger wäre ja auf alle Fälle schwerer als das Zugfahrzeug.
  • Thema
    Re: Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger
    Autor
      A.D.
      schrieb am Montag, 6. Juli 2009
    Text
    >Hallo zusammen,
    >ich fahre heute mit der alten Klasse 3 einen Geländewagen mit zGG von 2850kg (von 2810kg aufgelastet zum Kombinationskraftwagen). Heute darf ich damit einen Bootsanhänger mit 3500 zGG ziehen. Muss ich den Führerschein mit 50 umschreiben lassen und falls ja, muss ich dann wie ein LKW Fahrer alle 5 Jahre zum Gesundheitscheck? Der Anhänger wäre ja auf alle Fälle schwerer als das Zugfahrzeug.

    Gilt da nicht das Bestandsrecht?

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  • Thema
    Re: Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 7. Juli 2009
    Text
    Hallo,

    dein Gespann fällt unter den Teil der Klasse CE, den du bei der Umschreibung der Klasse 3 mit bekommst (Züge bis 12 t). Du musst deshalb deinen Führerschein umschreiben lassen und ab dem 50. Geburtstag alle 5 Jahre ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Dienstag, 7. Juli 2009
    Text
    >Hallo,
    >
    >dein Gespann fällt unter den Teil der Klasse CE, den du bei der Umschreibung der Klasse 3 mit bekommst (Züge bis 12 t). Du musst deshalb deinen Führerschein umschreiben lassen und ab dem 50. Geburtstag alle 5 Jahre ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    @Kirsten:

    Bekommt er nicht aufgrund der Besitzstandswahrung den CE 79 ? Denn danach gelten bei dem alten 3er nicht Züge bis 12, sondern bis 18,75 to!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 7. Juli 2009
    Text
    >Bekommt er nicht aufgrund der Besitzstandswahrung den CE 79 ? Denn danach gelten bei dem alten 3er nicht Züge bis 12, sondern bis 18,75 to!

    Du hast natürlich Recht! In der Klammer hätte stehen müssen (zul. Gesamtmasse des Anhängers größer als Leermasse des Zugfahrzeugs).

    Danke für den Hinweis und viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Dienstag, 7. Juli 2009
    Text
    >>Bekommt er nicht aufgrund der Besitzstandswahrung den CE 79 ? Denn danach gelten bei dem alten 3er nicht Züge bis 12, sondern bis 18,75 to!
    >
    >Du hast natürlich Recht! In der Klammer hätte stehen müssen (zul. Gesamtmasse des Anhängers größer als Leermasse des Zugfahrzeugs).
    >
    >Danke für den Hinweis und viele Grüße
    >Kirsten


    Gern geschehen! Tschenzi

    PS: Du kennst die Berechnungsgrundlage?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 7. Juli 2009
    Text
    >>>Denn danach gelten bei dem alten 3er nicht Züge bis 12, sondern bis 18,75 to!

    >PS: Du kennst die Berechnungsgrundlage?

    Du meinst die Berechnungsgrundlage für die 18,75 Tonnen?
    Ich hatte bisher als Obergrenze 18 to im Kopf (7,5 t Zugfahrzeug plus das 1,4-fache als Anhänger). Was stimmt denn nun?

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Dienstag, 7. Juli 2009
    Text
    >>>>Denn danach gelten bei dem alten 3er nicht Züge bis 12, sondern bis 18,75 to!
    >
    >>PS: Du kennst die Berechnungsgrundlage?
    >
    >Du meinst die Berechnungsgrundlage für die 18,75 Tonnen?
    >Ich hatte bisher als Obergrenze 18 to im Kopf (7,5 t Zugfahrzeug plus das 1,4-fache als Anhänger). Was stimmt denn nun?
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Fast. 1,5 fache (ergo 11,25 to)+ 7,5 to Zugfahrzeug. Gilt aber nur bei durchgehender Bremsanlage (Druckluftbremse).

    Gruß, Tschenzi

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger
    Autor
      Ziggi
      schrieb am Dienstag, 7. Juli 2009
    Text
    Hallo zusammen,
    Vielen Dank für Eure Antworten! Ich hatte das schon befürchtet. D.h. obwohl ich mit dem Gespann bei max. 6350 kg liege und weder 12 noch 18,75 to fahren will, brauche resp. bekomme ich wegen "Anhängermasse > Zugfahrzeugmasse" den eingeschränkten C/CE mit Gesundheitscheck alle 5 Jahre (ab 50). Irgendwie schwer nachzuvollziehen. Naja, ist einfach zusätzlicher Aufwand und Kosten....
    Viele Grüße
    Ziggi

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger
    Autor
      Mursik
      schrieb am Dienstag, 7. Juli 2009
    Text
    Da das Zugfahrzeug weniger als 3,5 t wiegt, gilt für die angegebene Kombination Führerschein Klasse BE. Also muß C nicht verlängert werden.
    Und selbst die Klasse C1 (bis 7,5 t) muß nicht verlängert werden, allerdings darf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges dann 12 t nicht überschreiten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Mittwoch, 8. Juli 2009
    Text
    >Da das Zugfahrzeug weniger als 3,5 t wiegt, gilt für die angegebene Kombination Führerschein Klasse BE. Also muß C nicht verlängert werden.
    >Und selbst die Klasse C1 (bis 7,5 t) muß nicht verlängert werden, allerdings darf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges dann 12 t nicht überschreiten.

    Das ist falsch. Er bekommt beim Umschreiben aufgrund der Besitzstandwahrung nicht C1 sondern den CE 79. Dieser gilt NICHT bis 12 to. Verbreitet bitte nicht solche Gerüchte.
    Begründung:
    Alte Klasse 3 Züge möglich bis 18,75 to. Beim Umschreiben erhält er nicht C1/E, da C1/E nur bis 12 to gilt. Aufgrund seiner Besitzstandwahrung erhält er somit CE (weil schwerer als 12to) und die Einschränkung 79 hierzu (ZGM des Zuges wieder 18,75 to, alter Geltungsbereich der alten Kl. 3). Aber: Mit Klasse 3 ist bei 3 Achsen schluß, bei CE 79 nicht. Dafür muss derjenige aber beim umschreiben alle 5 Jahre zum Gesundheitcheck ab dem 50. Lebensjahr...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger
    Autor
      Mursik
      schrieb am Mittwoch, 8. Juli 2009
    Text
    Er erhält beim Umschreiben sowohl Klasse CE (beschränt) wie auch C1E.
    Das hat aber eigentlich nichts mit der Frage zu tun.
    Es handelt sich um ein Fahrzeug der Klasse B und da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs braucht er Klasse BE.
    Es wird sich mit Sicherheit um einen Einachsanhänger (dazu gehören auch Tandemachsen) handeln, sonst hätte er ihn früher nicht mit Klasse 3 fahren dürfen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alte Klasse 3 mit 3,5to Anhänger
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Mittwoch, 8. Juli 2009
    Text
    >Er erhält beim Umschreiben sowohl Klasse CE (beschränt) wie auch C1E.
    >Das hat aber eigentlich nichts mit der Frage zu tun.
    >Es handelt sich um ein Fahrzeug der Klasse B und da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs braucht er Klasse BE.
    >Es wird sich mit Sicherheit um einen Einachsanhänger (dazu gehören auch Tandemachsen) handeln, sonst hätte er ihn früher nicht mit Klasse 3 fahren dürfen.

    Du hast Recht, er erhält AUCH die Fe C1E. Da diese jedoch von der CE 79 eingeschlossen ist, versteh ich diese Erbsenzählerei nicht...

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