Alkoholisiert Fahrrad gefahren

  • Alkoholisiert Fahrrad gefahren
     Lunchbox
      schrieb am Dienstag, 20. Dezember 2011
    Servus Leute,
    also die Situation schaut so aus:Ich bin 17 Jahre alt. Nach der Wiesn bin ich mit dem Radl nach Hause gefahren. Ich war auch nicht wirklich betrunken. Dann hat mich die Polizei aufgehalten und beim blasen kam 1,68 Promille raus. Als ich nachgefragt hab was nun passieren wird, meinte die Polizei das sie es selber nicht wüssten und meinten das die Führerscheinbehöde dafür zuständig sei. So bis jetzt hab ich noch keinen Brief bekommen und jetzt wollte ich mal fragenob die einen informieren, wenn man z.B. den Führerschein erst später machen darf o.ä. oder ob man da hingehen muss und nachfragen muss. Weil des wäre richtig beschissen weil die Öffnungszeiten haben die unmöglich für schüler sind.
  • Thema
    Re: Alkoholisiert Fahrrad gefahren
    Autor
      Manne
      schrieb am Dienstag, 20. Dezember 2011
    Text
    Ich gehe mal davon aus, dass du noch keinen Führerschein hast. Richtig ?
    Dann kann man dir natürlich auch keinen wegnehmen.
    Aber, wenn du mal Fahrschule machen willst und stellst einen Antrag auf einen Führerschein, dann beginnen die Probleme. Dann wird die Führerscheinstelle davon ausgehen, dass du bei der nächsten Wiesn nicht mehr mit dem Fahrrad heimfährst, sondern mit dem Auto.
    Um das herauszufinden wird die Führerscheinstelle einen Psychologen zu Rate ziehen und dich zur MPU (...entest) schicken. Der wird dich nach deinem Trinkverhalten befragen und z.B. deine Leberwerte prüfen.
    Guter Tipp von mir: diese Leberwerte kann auch dein Hausarzt testen. Und wenn diese über 50 liegen, brauchst du gar nicht erst hingehen und sparst eine Menge Geld.
    Noch ein guter Tipp von mir: höre sofort auf Alkohol zu trinken! Wirklich Null !!!
    Entsprechend werden deine Leberwerte sein und es macht einen guten Eindruck, wenn du sagen kannst, dass du seit mind. 2 Jahren keinen Tropfen Alkohol getrunken hast. Ansonsten liegen deine Chancen einen Führerschein zu bekommen nahe Null.

    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Alkoholisiert Fahrrad gefahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 20. Dezember 2011
    Text
    Weil des wäre richtig beschissen weil die Öffnungszeiten haben die unmöglich für schüler sind.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~+

    Zum Glück gibt es ja Ferien. :oD
    Wurdest du auch zur Blutentnahme herangezogen?

    In der Regel sieht es so aus, dass bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr im Straßenverkehr, die MPU verpflichtend ist. Auch für Radfahrer!
    Solltest du also mal einen Führerschein machen wollen, hast du ein pos. MPU-Ergebnis vorzulegen.
    In wie weit du vorher schon eine Abstinenz nachweisen musst, wird dir gesagt werden.
    Deshalb würde ich an deiner Stelle DRINGEND mit dem StVA Kontakt aufnehmen.

    Dass du (bei dem Wert!) noch Rad fahren kannst, spricht für eine erhebliche Alk-Gewöhnung.
    Da ist am Trinkverhalten und dem Denken darüber, noch viel Arbeit nötig, wenn du den Psychologen von deiner "Nun-Harmlosigkeit" überzeugen willst.

    Sehr guten Gewissens kann ich dir das Partnerportal
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    empfehlen.
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    Wir lesen uns dort. *wink*

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  • Thema
    Re: Alkoholisiert Fahrrad gefahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 20. Dezember 2011
    Text
    Ich kann die Antworten von Peg und Manne noch nicht sehen (das Forum hat zur Zeit irgendwie eine Macke), vermutlich kamen schon einige der folgenden Informationen:

    Mit dem Fahrrad liegt ab 1,6 ‰ eine Straftat vor, darunter bleibt die Fahrt ohne Folgen. Deshalb ist es jetzt zunächst einmal wichtig, die genaue Blutalkoholkonzentration (BAK) herauszubekommen. Wie ging es denn nach dem Blasen weiter? Dir wurde Blut entnommen? Eine oder zwei Proben? Die Werte kannnst du bei der Polizei erfragen. Manche Wachen erteilen die Auskunft auch telefonisch. In jedem Fall solltest du dir auch das Aktenzeichen geben lassen.

    Du solltest dort keine Angaben zur Sache, zum Ablauf dieses Abends, zu deinen sonstigen Trinkgewohnheiten, ... machen. Das kann für dich sonst einigen zusätzlichen Ärger bedeuten.

    Falls du über 1,6 ‰ lagst, erwartet dich wegen dieser Fahrt auch ein Strafverfahren, kann etwas dauern, da die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Da du noch 17 bist, läuft das auf einige Sozialstunden hinaus, vielleicht auch eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Soweit zunächst zu den unmittelbaren Folgen.


    Weitere Folgen sind möglich, sobald du eine Fahrerlaubnis beantragst. Ab 1,6 ‰ BAK wird hier in den nächsten 15 Jahren zunächst eine MPU angeordnet. Dafür ist eine gute, rechtzeitige Vorbereitung unerlässlich.

    >Ich war auch nicht wirklich betrunken. Dann hat mich die Polizei aufgehalten und beim blasen kam 1,68 Promille raus.

    Das wäre z.B. so eine Sache, die du bei deiner Nachfrage bei der Polizei unbedingt für dich behalten solltest. Dass du eine Alkoholisierung von 1,68 ‰ nicht bemerkst, spricht nämlich für eine hohe Gewöhnung. Nur zum Vergleich: Ein ungeübter Trinker würde bis ca. 1 ‰ einschlafen oder sich übergeben, d.h. er kann diese BAK gar nicht erreichen. Selbst mit etwas Gewöhnung können die meisten Menschen bei rund 1,7 ‰ kaum noch gehen, ganz bestimmt nicht mehr Fahrrad fahren.

    Daher solltest du - ganz unabhängig von den o.g. Folgen - dich einmal kritisch mit deinem Alkoholkonsum auseinandersetzen, weniger trinken, besser zumindest vorübergehend gar nichts.

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  • Thema
    Re: Alkoholisiert Fahrrad gefahren
    Autor
      Lunchbox
      schrieb am Donnerstag, 22. Dezember 2011
    Text
    Also ich hab jetzt endlich nach fast 3 Monaten einen Brief bekommen. applaus applaus für das Personal des Amtsgerichts Münchens! Naja jedenfalls steht in dem Brief das ich eingeladen wurde und zwar "zur Ermahnung des Beschuldigten ...". Ich finde das sich das recht positiv an hört ich nochmal mit einem blauem auge davonkomm.

    P.S: Zu meinem Alkoholkonsum sag ich lieber nichts.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkoholisiert Fahrrad gefahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 22. Dezember 2011
    Text

    >P.S: Zu meinem Alkoholkonsum sag ich lieber nichts.

    Musst du auch nicht. Und uns steht es auch nicht zu, dir dafür Vorwürfe zu machen. Einzig ein Aufmerksam-machen (auch auf die Gefahr der Alk-Abhängigkeit) sollten unsere Worte sein. Nicht, dass du denkst "Das macht doch nichts." ;o)


    Warst du denn damals zur Blutentnahmen? Wie hoch war die Blutalkoholkonzentration?


    >Ich finde das sich das recht positiv an hört ich nochmal mit einem blauem auge davonkomm.

    Das liest sich in meinen Augen so, als wenn die Trunkenheitsfahrt nicht als (unverzeihliche?) Straftat angesehen wird.
    Wenn jedoch die 1,68 Promille der amtliche Wert waren (es gibt auch "Puste-Fix-Geräte", die gerichtlich anerkannt sind) würde ich an deiner Stelle immer noch nicht davon ausgehen, dass das Straßenverkehrsamt keinen Hinweis erhält - und dir von der Seite her doch noch die MPU abverlangt wird.
    Das StVA und das Gericht .... das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. ;o)

    Vielleicht kannst du bei deinem Ermahnungstermin mal entspr. nachfragen.
    Wäre doch schade, wenn du dich schon für nen Führerschein angemeldet hättest (und dafür bezahlt hast), wenn doch noch die MPU im Raume steht.

    Wäre nett, wenn du nach deinem Termin noch einmal hier Bescheid geben würdest.
    Denn es würde evtl. auch für andere noch interessant (und auch ich bin neugierig ;o) ).
    Danke schön.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Alkoholisiert Fahrrad gefahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 23. Dezember 2011
    Text
    Weil ich es gerade lese:

    >(es gibt auch "Puste-Fix-Geräte", die gerichtlich anerkannt sind)

    Ja (Dräger Evidential), aber nur für Ordnungswidrigkeiten. Nur hier heißt es nämlich z.B. in § 24a Abs. 1 StVG:

    "Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt."

    Es besteht also die Auswahl zwischen BAK und AAK, außerdem gelten verschärfte Regeln für die "Rückrechnung". Für Straftaten ist nach hM zwingend die Bestimmung der BAK (und damit eine Blutprobe) erforderlich.

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  • Thema
    Re: Re: Alkoholisiert Fahrrad gefahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 22. Dezember 2011
    Text
    >Also ich hab jetzt endlich nach fast 3 Monaten einen Brief bekommen. applaus applaus für das Personal des Amtsgerichts Münchens!

    Eine völlig normale Zeitspanne. Schließlich warten Staatsanwalt und Richter nicht nur darauf, dass du besoffen nach Hause fährst. Oben habe ich dir außerdem schon geschrieben, dass die Verjährungsfrist mindestens 3, evtl. sogar 5 Jahre beträgt. Es ist also noch mehr als genug Zeit.


    >Naja jedenfalls steht in dem Brief das ich eingeladen wurde und zwar "zur Ermahnung des Beschuldigten ...". Ich finde das sich das recht positiv an hört ich nochmal mit einem blauem auge davonkomm.

    Positiv daran ist, dass du voraussichtlich nicht für die Fahrt bestraft wirst. Negativ daran ist:

    - Offensichtlich liegt ein Verstoß vor, d.h. du hattest eine BAK von mindestens 1,6 ‰. Andernfalls wäre nämlich gar nichts passiert.

    - Sollte die Fahrerlaubnisbehörde von der Sache Wind bekommen (was unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich ist), kommt vor dem Erwerb einer Fahrerlaubnis die o.g. MPU.

    - Du hast dich zur Sache offensichtlich geäußert, vermutlich direkt vor Ort. Ein Schuldeingeständnis ist nämlich Voraussetzung für die Ermahnung (§ 45 JGG). Welche Aussagen bei dieser Gelegenheit noch aktenkundig geworden sind, will ich lieber nicht wissen.


    >P.S: Zu meinem Alkoholkonsum sag ich lieber nichts.

    Musst du auch nicht. Welche Schlussfolgerungen du aus diesem Vorfall ziehst, bleibt allein dir überlassen. Dass du gute Voraussetzungen mitbringst, um später zum Alkoholiker aufzusteigen, ist dir jetzt bekannt.

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