Alkoholisiert Fahrrad fahren - Punkte ohne Führerschein?
Ansgar
schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
Kann man Punkte in Flensburg bekommen weil man betrunken Fahrrad fährt, ohne das man einen Führerschein oder eine Fahrerlaubnis hat?
(Wenn es geht mit Belege)
Danke für Antworten!
Ansgar
Thema
Re: Alkoholisiert Fahrrad fahren - Punkte ohne Führerschein?
Autor
Manfred Gehmlich
schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
Text
Ja, kann passieren. Wenn Du den Führerschein beantragst, macht die Führerscheinstelle eine Anfrage in Flensburg wieviele Punkte Du hast. Warum wohl ? Gruß Manfred
Re: Re: Alkoholisiert Fahrrad fahren - Punkte ohne Führerschein?
Autor
Peg
schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
Text
.... und wenn der Promillegehalt so richtig hoch war, kann (so meine ich gelesen zu haben, finde jetzt aber die Quelle nicht) sogar eine MPU verlangt werden, bevor über die Genehmigung des Antrages auf eine Fahrerlaubnis entschieden wird.
Re: Alkoholisiert Fahrrad fahren - Punkte ohne Führerschein?
Autor
FLbHB
schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
Text
>Kann man Punkte in Flensburg bekommen weil man betrunken Fahrrad fährt, ohne das man einen Führerschein oder eine Fahrerlaubnis hat? > >(Wenn es geht mit Belege) > >Danke für Antworten! > >Ansgar
Wenn eine Gefährdung dazu vorliegt ja. Nur Trunkenheit Jein. Kommt auf den Beamten an.
Kleines Beispiel ähnlicher Art: Einer meiner Fahrschüler wurde erwischt als er bei Rot mit dem Fahrrad über die Ampel fuhr. Bekam einen Punkt dafür in Flensburg und musste mit BF17 aufhören. Die Information aus Flensburg über die Sperre kam per Fax in unsere Fahrschule. Erst ab 18 durfte er weiter machen.
Mit dem Fahrrad bist Du Teilnehmer im Straßenverkehr. Also vergleichbar mit jedem Auto, LKW, Fußgänger oder sonst was. Daher ist das gleiche Recht (StVO) anzuwenden. Damit also auch der Bußgeldkatalog. ;-)
Re: Re: Alkoholisiert Fahrrad fahren - Punkte ohne Führerschein?
Autor
kk145
schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
Text
>Wenn eine Gefährdung dazu vorliegt ja. Nur Trunkenheit Jein.
Aha...
>Kommt auf den Beamten an.
Spätestens an diesem Punkt muss man doch merken, dass irgendwas nicht stimmt. Polizisten entscheiden nicht, ob Straftaten verfolgt werden.
>Mit dem Fahrrad bist Du Teilnehmer im Straßenverkehr.
Ja. Übrigens auch ohne Fahrrad.
>Also vergleichbar mit jedem Auto, LKW, Fußgänger oder sonst was. Daher ist das gleiche Recht (StVO) anzuwenden. Damit also auch der Bußgeldkatalog. ;-)
Nein. Kraftfahrzeuge werden manchmal anders behandelt als nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer.
Die Alkohol-Ordnungswidrigkeiten (was man umgangssprachlich als 0,5 ‰-Regel kennt) kann man nur als Führer eines Kraftfahrzeugs begehen. Die Straftaten (kennt man als relative und absolute Fahruntüchtigkeit) gibt es auch für Radfahrer, d.h. ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen und ab 1,6 ‰ auch ohne - die 1,6 ‰ sind schon wieder ein Punkt, an dem Kraftfahrzeuge anders behandelt werden.
StVO war übrigens auch das falsche Stichwort. StVG und StGB wäre richtig gewesen.
Re: Re: Re: Alkoholisiert Fahrrad fahren - Punkte ohne Führerschein?
Autor
Peg
schrieb am Freitag, 26. März 2010
Text
Na, da habe ich ja doch einen Stelle gefunden, die bestätigt, dass selbst nach einer ALk-Fahrt auf dem Fahrrad(!) eine MPU gefordert werden kann. Das geschieht, wenn ein Antrag auf eine Fahrerlaubnis gestellt wurde:
**Das Gesetz sieht hier nämlich vor, dass die Tat mittels eines Kraftfahrzeuges begangen werden muss. Hierzu zählen Fahrräder nicht. Die Fahrerlaubnisbehörde ist ABER DENNOCH berechtigt, die grundsätzliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu prüfen. ... Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat erst kürzlich wieder bestätigt, dass ab einer Promillegrenze von 1,6 auch bei Radfahrern grundsätzlich Eignungszweifel bestehen und deshalb die Anordnung einer solchen MPU gerechtfertigt ist.**
Re: Re: Re: Alkoholisiert Fahrrad fahren - Punkte ohne Führerschein?
Autor
FLbHB
schrieb am Freitag, 26. März 2010
Text
>>Kommt auf den Beamten an. > >Spätestens an diesem Punkt muss man doch merken, dass irgendwas nicht stimmt. Polizisten entscheiden nicht, ob Straftaten verfolgt werden. >
Da es sich erstmal nicht unbedingt um eine Straftat handelt kann der Beamte im Rahmen seiner Befugnisse entscheiden ob OWi oder Bußgeld/Punktebereich. Also von einer mündlichen Ermahnung bis zur Festsetzung des Fahrrads inkl. Bußgeld und dementsprechende Punkte. =)
>>Mit dem Fahrrad bist Du Teilnehmer im Straßenverkehr. > >Ja. Übrigens auch ohne Fahrrad. >
siehe unten
>>Also vergleichbar mit jedem Auto, LKW, Fußgänger oder sonst was.
>StVO war übrigens auch das falsche Stichwort. StVG und StGB wäre richtig gewesen.
Stimmt wohl. Aber dennoch wird man als Teilnehmer im Straßenverkehr behandelt und kann somit auch zur Rechenschaft gezogen werden bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad. Siehe Vorredner
Re: Re: Re: Re: Alkoholisiert Fahrrad fahren - Punkte ohne Führerschein?
Autor
kk145
schrieb am Freitag, 26. März 2010
Text
>Da es sich erstmal nicht unbedingt um eine Straftat handelt kann der Beamte im Rahmen seiner Befugnisse entscheiden ob OWi oder Bußgeld/Punktebereich. Also von einer mündlichen Ermahnung bis zur Festsetzung des Fahrrads inkl. Bußgeld und dementsprechende Punkte. =)
Nein, hier eben nicht. Die Ahndung als OWi kommt für Radfahrer bei Alkoholdelikten grundsätzlich nicht in Frage. Der Polizist hat also kein Ermessen:
- Hat er den Verdacht auf eine Straftat (d.h. 0,3 ‰ und Ausfallerscheinungen oder 1,6 ‰ ohne), MUSS er ermitteln - hier i.d.R.: sich um eine richterliche Anordnung für eine Blutprobe kümmern - und die Sache der Staatsanwaltschaft vorlegen.
- Sieht er diese Voraussetzungen nicht erfüllt (z.B. 0,5 ‰ ohne Ausfallerscheinungen), gibt es mangels Verstoß nichts zu tun.
Das alles gilt übrigens nicht nur für die § 24a-OWi (0,5 ‰-Grenze) sondern auch für die § 24c-OWi (0,0 ‰-Grenze).
Dass das nicht unbedingt erwünschte Folgen hat, ist eine andere Geschichte.
Re: Re: Re: Re: Re: Alkoholisiert Fahrrad fahren - Punkte ohne Führerschein?
Autor
Peg
schrieb am Freitag, 26. März 2010
Text
Okay, @Ansgar, nun weißt du, dass erwischte Alkfahrten auch auf dem Fahrrad Folgen haben. Aber dir ging es ja auch grundsätzlich um die "Punktefrage" und nicht nur darum, dass eine Geld-, oder sonstige Strafe folgt. Und Quellen wolltest du.... Deutliche Worte dazu findest du hier:
Leider ist der Beitrag schon etwas älter. Angegebene "DM-Preise" also bitte umrechnen und ggf den mittlerweile erfolgten "Preisaufschlag" berücksichtigen. Aber der Rest stimmt immer noch.
Re: Alkoholisiert Fahrrad fahren - Punkte ohne Führerschein?
Autor
Karl Kasten
schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
Text
Also, ich bin mit 17 mit 1,9 Promille(ja ich weiss das ist zu viel, bla bla musste ich mir schon alles anhörn^^) auf dem Fahrrad angehalten worden. Habe damals vor Gericht 20 Sozialstunden und die MPU aufgebrummt bekommen, gut die 20 Stunden warn easy und machbar, aber die MPU steht bis heute(bin nun 20) vor meiner Brust, da sie mir als Azubi im 1.Jahr einfach nicht bezahlbar ist. Vor Gericht wurde mir gesagt, dass ab 1,6Promille, eine MPU erforderlich ist. Hatte damals keinen Führerschein(bis heute ja dank der MPU nicht). Aber Punkte habe ich keine bekommen Gruss
ich kann nur davor warnen sich betrunken auf's Rad zu setzen.Es ist schon ein paar Jahre her und bin mit 3,2 Promille gestürzt.Das Ende vom Lied eine Geldstrafe von 500 Euro und einen Oberschenkelhalsbruch mit lange Zeit im Rollstuhl