Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen

  • Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
     mandy 1989
      schrieb am Freitag, 14. November 2008
    hallo,
    ich bin gestern angehalten wurden, nachdem ich (angeblich schlangenlinien) gefahren bin und ein auto in einer geschlossenen ortschaft überholt habe.als ich dann gepustet habe, kam ein wert von 1,08 promille, auf der wache wurde dann eine blutprobe entnommen ( das ergebnis kenne ich noch nicht) und ein paar tests durchgeführt. der führerschein wurde einbehalten.
    ich hatte noch 3 leute mit im auto und hab mich bequatschen lassen zu fahren, ich weiß das es riesen große ...e war..:( ich bin noch in der probezeit und außer das ich mal geblitzt wurde habe ich keine anzeigen oder sonstiges.was kommt ungefähr auf mich zu und wie verhalte ich mich jetzt am besten?
    danke im vorraus
  • Thema
    Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 14. November 2008
    Text
    Hi Mandy,

    da hier keine Rechtsberatung erfolgen darf, kann ich dir nur empfehlen, ganz schnell zum Anwalt.

    Aber:

    du darfst dich auf viel Ärger gefaßt machen, deine Führerschein ist ne Weile weg, einiges an Kosten wird auch folgen.

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      mandy 1989
      schrieb am Freitag, 14. November 2008
    Text
    >Hi Mandy,
    >
    >da hier keine Rechtsberatung erfolgen darf, kann ich dir nur empfehlen, ganz schnell zum Anwalt.
    >
    >Aber:
    >
    >du darfst dich auf viel Ärger gefaßt machen, deine Führerschein ist ne Weile weg, einiges an Kosten wird auch folgen.
    >
    >Wolfe#


    danke für dich antwort.
    kannst du mir auch nicht ungefähr sagen was auf mich zu kommt oder was ich am besten jetzt mache?!
    ich hab total angst...
    mandy.frohnen@googlemail.com

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  • Thema
    Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 14. November 2008
    Text
    Für Angst ist es zu spät.

    Führerschein ist für mindestens 6 Monate weg, da dir laut deiner Aussage zusätzlich zum Alk Ausfallerscheinungen (deine Schlangenlinien) angelastet werden.

    Je nach Endergebnis der Alkoanalyse kann eine MPU vor Wiedererteilen angeordnet werden.

    Geldstrafe dürfte bei mindestens 500€ liegen (wäre Regelsatz).

    Verlängerung deiner Probezeit auf 4 Jahre

    Das wäre "alles" was mir dazu mom einfällt.

    Kommt die Frage: standen die 1,08 im Display der Atemanalyse oder hat der Polizist dir den Wert gesagt`?

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      mandy 1989
      schrieb am Freitag, 14. November 2008
    Text
    >Für Angst ist es zu spät.
    >
    >Führerschein ist für mindestens 6 Monate weg, da dir laut deiner Aussage zusätzlich zum Alk Ausfallerscheinungen (deine Schlangenlinien) angelastet werden.
    >
    >Je nach Endergebnis der Alkoanalyse kann eine MPU vor Wiedererteilen angeordnet werden.
    >
    >Geldstrafe dürfte bei mindestens 500€ liegen (wäre Regelsatz).
    >
    >Verlängerung deiner Probezeit auf 4 Jahre
    >
    >Das wäre "alles" was mir dazu mom einfällt.
    >
    >Kommt die Frage: standen die 1,08 im Display der Atemanalyse oder hat der Polizist dir den Wert gesagt`?
    >
    >Wolfe


    aber ich muss den nicht neu machen??
    das stand auf der anzeige..
    oder die haben das gesagt, ich weiß es nicht mehr, war alles zu viel..
    der arzt hatte bei der blutabnahme keine handschuhe an, ist mir erst später aufgefallen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 14. November 2008
    Text
    "Normalerweise" bekommst du nach Ablauf der Sperrfrist deine Fahrerlaubnis wieder neu erteilt ohne Ausbildung und Prüfung.

    Die Fahrerlaubnisbehörde kann jedoch wie gesagt eine MPU vorschalten oder weitere Auflagen machen.

    Aber dies wäre zur Zeit erstmal meine kleinste Sorge.

    Sei erstmal froh das nix schlimmeres passiert ist (Unfall oder so).

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 14. November 2008
    Text
    >Für Angst ist es zu spät.
    >
    >Führerschein ist für mindestens 6 Monate weg, da dir laut deiner Aussage zusätzlich zum Alk Ausfallerscheinungen (deine Schlangenlinien) angelastet werden.
    >
    >Je nach Endergebnis der Alkoanalyse kann eine MPU vor Wiedererteilen angeordnet werden.
    >
    >Geldstrafe dürfte bei mindestens 500€ liegen (wäre Regelsatz).
    >
    >Verlängerung deiner Probezeit auf 4 Jahre
    >
    >Das wäre "alles" was mir dazu mom einfällt.
    >
    +++

    Mir fällt noch ein "besonderes Aufbauseminar" ein, das gemacht werden muss...

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      mandy 1989
      schrieb am Freitag, 14. November 2008
    Text
    >>Für Angst ist es zu spät.
    >>
    >>Führerschein ist für mindestens 6 Monate weg, da dir laut deiner Aussage zusätzlich zum Alk Ausfallerscheinungen (deine Schlangenlinien) angelastet werden.
    >>



    >>Je nach Endergebnis der Alkoanalyse kann eine MPU vor Wiedererteilen angeordnet werden.
    >>
    >>Geldstrafe dürfte bei mindestens 500€ liegen (wäre Regelsatz).
    >>
    >>Verlängerung deiner Probezeit auf 4 Jahre
    >>
    >>Das wäre "alles" was mir dazu mom einfällt.
    >>
    >+++
    >
    >Mir fällt noch ein "besonderes Aufbauseminar" ein, das gemacht werden muss...
    >
    >greetz



    Was denn für ein Aufbauseminar?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      *reni*
      schrieb am Samstag, 15. November 2008
    Text
    >Was denn für ein Aufbauseminar?

    eins für alkoholauffällige fahranfänger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 15. November 2008
    Text

    Da die TE sich Mandy 1989 nennt, gehe ich davon aus, dass sie das 20. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, und uU noch auf ein Urteil nach dem Jugendgesetz hoffen kann.
    Danach könnte sich die Geldstrafe noch in Sozialstunden wandeln.

    siehe
    http://nachrichten.t-online.de/c/13/80/84/08/13808408.html

    Wer zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt ist, gilt als Heranwachsender. Hier entscheidet das Gericht, ob das härtere Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      franky75
      schrieb am Montag, 8. Dezember 2008
    Text
    da ist ja echt einiges zusammen gekommen. abwarten und tee trinken. ein wenig glück hat jeder im leben, vielleicht auch du!!!
    grüße, .....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 8. Dezember 2008
    Text
    ein wenig glück hat jeder im leben, vielleicht auch du!!!
    -------------

    Wenn sich das Glück schon so zeigte, dass es zu keinem Unfall kam und das kommende Verfahren dafür sorgt, dass über den Umgang mit Alk nochmal gründlich nachgedacht wird, ist es schon viel, wofür es sich zu danken lohnt.

    Weißt du nun, was dein Blutwert ergab, @Mandy1989?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      mandy 1989
      schrieb am Dienstag, 9. Dezember 2008
    Text
    >ein wenig glück hat jeder im leben, vielleicht auch du!!!
    >-------------
    >
    >Wenn sich das Glück schon so zeigte, dass es zu keinem Unfall kam und das kommende Verfahren dafür sorgt, dass über den Umgang mit Alk nochmal gründlich nachgedacht wird, ist es schon viel, wofür es sich zu danken lohnt.
    >
    >Weißt du nun, was dein Blutwert ergab, @Mandy1989?




    Der Blutwert lag bei 0.98 Promille.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      stone1992
      schrieb am Dienstag, 9. Dezember 2008
    Text
    Ich würd ma sagen Pech gehabt!
    Ausserdem ist es ziemlich dumm von dir mit Alkohol im Blut in ein Auto zu steigen und zu fahren, noch dazu in der Probezeit.
    Meine Meinung ist dazu das es Unverantwortlich ist und man dir den Führerschein garnicht mehr wieder geben sollte!
    Tut mir leid.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 9. Dezember 2008
    Text
    @stone: auch wenn ich damit sonst nix zu tun hab mit der MAterie Kirche, aber:

    wer ohne Fehler ist der werfe den ersten Stein!

    @mandy:

    damit ist die Karte weg mit allem was ich dir oben geschrieben hatte.

    Was der Richter letztendlich urteilen wird, musst du abwarten

    Wolfe

    PS: Sei froh, dass nix schlimmeres passiert ist

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  • Thema
    Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      EU-YW-XXX
      schrieb am Donnerstag, 11. Dezember 2008
    Text
    Hi Mandy
    Meinen Mann haben sie vor etwa 2 Jahren angehalten mit 1,1 Promill... Strafe hat er bekommen von 600 Euro, 4 Monate Fahrentzug zu denen allergings noch fast 4 Monate Wartezeit dazu kamen die nicht an den Strafbefehl angerechnet werden. Danach wirst du deinen Lappen wahrscheinlich neu beantragen müssen. Mit einem Strafbefehl wirst Du injedem Fall rechnen müssen. Angaben würde ich soweit keine machen, der Sachverhalt liegt ja klar auf der Hand und wird auch nicht anfechtbar sein. Hol Dir aber auf jeden Fall einen Anwalt der die Akten anfordert. (Ein Tip: ist deine Strafe laut Strafbefehl abgelaufen bitte nicht ins Auto setzen. 4 Wochen vor ablauf der Strafe kannst Du Deinen Lappen neu beantragen warte aber bitte mit dem Fahren noch so lange bis du die Vorläufige Bescheinigung oder den Lappen als Dokument wieder hast.Mein Mann bekam einen Brief er könne seinen Lappen abholen bei der Füherscheinstelle setzte sich in mein Auto und fuhr dort hin... wurde kontrolliert und ging nur gut weil die Beamten sehr sehr sehr gut gelaunt waren- weiter fahren musste ich allerdings bis er die Bescheinigung hatte.)

    Lg
    Fabienne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      EU-YW-XXX
      schrieb am Donnerstag, 11. Dezember 2008
    Text
    Hinzufügen: neubeantragen heißt nicht neu machen. Wie schon erwähnt kann die Führerscheinstelle dir auflagen erteilen.Wie die MPU obwohl die Selten unter 1,6 Promill verlangt wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Alkohol während der probezeit mit ausfallerscheinungen
    Autor
      franky75
      schrieb am Montag, 15. Dezember 2008
    Text
    Hi Mandy,
    Im Grunde genommen wirst du einfach warten müssen, würde nicht so viel Wert darauf legen was die Leute hier schreiben.
    Keiner ist dabei der wirklich die Rechtslage kennt, alles nur reine Vermutungen und Spekulationen!!!
    Erstmal ist doch eine Bahn und Buskarte auch was positives, du kommst ohne Stress ans Ziel und brauchst jetzt morgens nicht kratzen!!!
    Also, keep cool....

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