Alkohol und der Führerschein

  • Alkohol und der Führerschein
     Mama81
      schrieb am Sonntag, 31. Oktober 2010
    Ich habe da so maL ne Fraqe, denn ich qlaube nicht, dass es auf Dauer gut geht bzw bin auch einfach nur neuqieriq. Wenn jemand einen FS machen möchte, aber so täglich 2-5 Flaschen Bier trinkt (mal aber auch nicht), darf diese Person überhaupt nen Führerschein machen und wenn ja, muss sie dann zu einem Arzt sich untersuchen lassen oder so??
    Weil ich kann mir nicht vorstellen, wenn man täglich seinen pensum an Alkohol hat, dass man dann auch noch den FS machen darf geschweige denn fahren zumal es ja heißt in de´r Probezeit keine Promille..

    MfG Mama81
  • Thema
    Re: Alkohol und der Führerschein
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 31. Oktober 2010
    Text
    Bier trinken ist nicht verboten.
    Nur das Autofahren unter Alkoholeinfluß.
    Richtig ist, währen der Probezeit = 0 Promille.
    Vielleicht fährt er dann lieber Auto statt Bier zu trinken.

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  • Thema
    Re: Alkohol und der Führerschein
    Autor
      KühlesBlondes
      schrieb am Sonntag, 31. Oktober 2010
    Text
    Deutschland ist ein freies Land. Man darf Alkohol konsumieren, so viel man will, so oft man will, aber nur, solange man niemanden gefährdet.

    Allerdings ist es verboten, was eigentlich jeder wissen sollte, unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug zu führen. Kraftfahrer über 21, die die Probezeit hinter sich gelassen haben, dürfen mit maximal 0,2 Promille im Blut am Steuer sitzen, wobei diese Regelung nicht zu hundert Prozent feststeht und auch davon abhängig ist, ob man mit Alkohol im Blut einen Unfall baut und wie schwerwiegend die Unfallfolgen sind. Es kann also passieren, dass man, selbst wenn man nur 0,1 im Blut hat, mit schwerwiegenden Folgen rechnen muss.

    Kraftfahrer unter 21 dürfen, egal ob in der Probezeit oder bei bereits überstandener Probezeit, gar keinen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie noch fahren müssen. Für sie gilt genauso wie für Fahranfänger innerhalb der Probezeit die 0,0-Promille-Grenze. Bei Überschreitung dieser kann man sich schon auf einen Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg, einer Aufforderung zur Teilnahme an einem ASF freuen, sowie der Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre.

    Zusammenfassend:

    Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:

    * von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld
    * mindestens zwei Punkte in Flensburg
    * Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
    * Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

    Außerdem gilt nach wie vor für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer, innerhalb und außerhalb der Probezeit:

    * Fahrverbot ab 0,5 Promille
    * Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 bzw. 1,1 Promille)


    Fällt man mehrfach mit Alkohol im Blut im Straßenverkehr auf, so kann man auch davon ausgehen, dass man früher oder später zur MPU muss, die mindestens 500 Euro kostet und eine Durchfallquote von mindestens 70% besitzt. Wenn man die MPU dann nicht schafft, kann man den Lappen meist ganz vergessen.
    Da kann man nur sagen: Entweder Bier oder Führerschein. Beides geht nicht. Und außerdem: Wenn man öfter unter Alkoholeinfluss (oder auch unter Drogeneinfluss) fährt, dann wird man so einen nach dem Verlust seines Führerscheins sicher nicht wieder hinter's Steuer lassen. Denn so einer ist nicht nur eine Gefährdung für sich selbst, sondern auch für andere und zwar massiv.

    Hoffe, das hat Klärung verschafft.

    Grüße

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  • Thema
    Re: Re: Alkohol und der Führerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 31. Oktober 2010
    Text
    >Deutschland ist ein freies Land. Man darf Alkohol konsumieren, so viel man will, so oft man will, aber nur, solange man niemanden gefährdet.

    Ja, aber ab einer gewissen Tagesdosis liegt man ständig oberhalb der erlaubten Werte (man nennt das einen Spiegeltrinker) und darf folglich auch gar nicht mehr fahren.

    Bei 2-5 Bier - und das nicht einmal täglich - ist das aber noch nicht erreicht. Ungesund ist es trotzdem.


    >Kraftfahrer über 21, die die Probezeit hinter sich gelassen haben, dürfen mit maximal 0,2 Promille im Blut am Steuer sitzen, wobei diese Regelung nicht zu hundert Prozent feststeht und auch davon abhängig ist, ob man mit Alkohol im Blut einen Unfall baut und wie schwerwiegend die Unfallfolgen sind.

    Du meinst die relative Fahruntüchtigkeit (§ 315c StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs), aber die beginnt erst bei 0,3 ‰.

    >Es kann also passieren, dass man, selbst wenn man nur 0,1 im Blut hat, mit schwerwiegenden Folgen rechnen muss.

    Nein. Es gibt zwar ein paar eher exotische Urteile bei denen eine Alkoholisierung auch unter 0,3 ‰ zum Problem wurde, das sind aber zivilrechtliche Sachen im Zusammenhang mit der Schadenabwicklung durch die Versicherungen.

    Unter 0,2 ‰ ist sowieso strafrechtlich nichts zu holen, dazu aber gleich.


    >Kraftfahrer unter 21 dürfen, egal ob in der Probezeit oder bei bereits überstandener Probezeit, gar keinen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie noch fahren müssen. Für sie gilt genauso wie für Fahranfänger innerhalb der Probezeit die 0,0-Promille-Grenze.

    Man spricht zwar immer von der "0,0 ‰-Grenze", in der Praxis sieht es aber etwas anders aus. Durch endogene (d.h. körpereigene) Prozesse, hauptsächlich während der Verdauung von zuckerhaltigen Speisen und Getränken, ist eine BAK von bis zu 0,2 ‰ erreichbar. Daher wird bis zu diesem Wert nichts sanktioniert. Natürlich heißt das nicht, dass man doch "so ein kleines bischen" trinken dürfte, da man ja die Menge an endogenem Alkohol im eigenen Blut nicht kennt.

    Nachlesen kann man das in der amtlichen Begründung zur Einführung des § 24c StVG.


    >Fällt man mehrfach mit Alkohol im Blut im Straßenverkehr auf, so kann man auch davon ausgehen, dass man früher oder später zur MPU muss, die mindestens 500 Euro kostet und eine Durchfallquote von mindestens 70% besitzt.

    Eher früher als später: Bei Verstößen ab 1,6 ‰ wird sie direkt angeordnet, bei allen anderen Verstößen ab dem zweiten Mal.

    Die Durchfallquote ist übrigens sehr ungleich verteilt: Bei angemessener Vorbereitung sinkt sie deutlich ab, ohne Vorbereitung steigt sie auf nahe 100 %.


    >Wenn man die MPU dann nicht schafft, kann man den Lappen meist ganz vergessen.

    Quatsch. Ein negatives Gutachten ist kein Beinbruch - man gibt es nicht ab, zieht ggf. seinen Antrag auf Neuerteilung zurück und bis auf den Kontostand hat sich nichts verschlechtert.

    Für den Erfolg bei der MPU ist nach wie vor erforderlich, sich mit seinen Trinkgewohnheiten intensiv auseinanderzusetzen. Wer den Gutachter von einer nachhaltigen, gelebten Verhaltensänderung überzeugen kann, hat schon viel erreicht. Mit ein paar Lippenbekenntnissen ist natürlich nichts zu holen.

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