Ablaufen von theo. Fahrstunden
Benny-gg
schrieb am Freitag, 12. Februar 2010
Hallo liebe Autofahrer/innen und auch Zukünftige,
ich habe mal eine Frage zum Thema "Verfall von Leistungen im Zuge des Führerscheins".
Ich habe im Januar 2009 damit begonnen theoretische Unterrichtsstunden in der Fahrschule zu nehmen und bin auch regelmäßig einmal die Woche hingegangen. War demzufolge auch Mitte/Ende April 2009 fertig mit den theoretischen Fahrstunden (14 Std.) und habe dann meine theo. Prüfung beantragt. Bin damit wieder zur Fahrschule gedackelt, alles nachgereicht was noch gefehlt hat (Passbild, etc.) und habe dann den Antrag irgendwie losgeschickt.
Dann kam auch 2/3 Wochen später etwas zurück.
Da habe ich dann was überwiesen und wollte eigentlich anfangen zu lernen, dann da anzurufen, meinen Prüfungstermin erfahren und die prüfung ablegen.
Dummerweise ist mir dann fiel dazwischen gekommen (persönliche Probleme), die mich bis jetzt nicht dazu haben kommen lassen, weiterzumachen.
Jetzt, wo ich den kopf wieder freihabe, möchte ich gerne anfangen zu lernen und die Prüfung machen. jedoch kann ich die erst so in 6-8 Wochen machen, da ich ja noch nicht angefangen habe zu lernen und gerade mitten in der Wohnungsrenovierung stecke.
Soviel zur Vorgeschichte ;-)
Meine Fragen an euch:
- Wie lange benötigt man als durchschnittlicher Abiturient von 21 Jahren, um für die theo. Prüfung fit zu werden?
- Muss ich mir Sorgen machen, dass meine 14 theo. Fahrstunden verfallen und ich die nochmal absitzen muss?
- Kommen irgendwelche Kosten, die ich schon geleistet habe im letzten Jahr, nochmals auf mich zu, weil ich so lange gebraucht habe?
- Wie ist generell der Ablauf jetzt für mich? Kan ich da morgen anrufen und darum bitten, dass ich gern einen Prüfungstermin Mitte April hätte?
- Und wenn ich dann irgendwann die theo. Prüfung bestanden habe, wieviel Zeit bleibt mir dann um die praktischen fahrstunden zu nehmen und die prak. Prüfung abzulegen?
Ja, Fragen über Fragen....ich hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen.
LG Benny
ich habe mal eine Frage zum Thema "Verfall von Leistungen im Zuge des Führerscheins".
Ich habe im Januar 2009 damit begonnen theoretische Unterrichtsstunden in der Fahrschule zu nehmen und bin auch regelmäßig einmal die Woche hingegangen. War demzufolge auch Mitte/Ende April 2009 fertig mit den theoretischen Fahrstunden (14 Std.) und habe dann meine theo. Prüfung beantragt. Bin damit wieder zur Fahrschule gedackelt, alles nachgereicht was noch gefehlt hat (Passbild, etc.) und habe dann den Antrag irgendwie losgeschickt.
Dann kam auch 2/3 Wochen später etwas zurück.
Da habe ich dann was überwiesen und wollte eigentlich anfangen zu lernen, dann da anzurufen, meinen Prüfungstermin erfahren und die prüfung ablegen.
Dummerweise ist mir dann fiel dazwischen gekommen (persönliche Probleme), die mich bis jetzt nicht dazu haben kommen lassen, weiterzumachen.
Jetzt, wo ich den kopf wieder freihabe, möchte ich gerne anfangen zu lernen und die Prüfung machen. jedoch kann ich die erst so in 6-8 Wochen machen, da ich ja noch nicht angefangen habe zu lernen und gerade mitten in der Wohnungsrenovierung stecke.
Soviel zur Vorgeschichte ;-)
Meine Fragen an euch:
- Wie lange benötigt man als durchschnittlicher Abiturient von 21 Jahren, um für die theo. Prüfung fit zu werden?
- Muss ich mir Sorgen machen, dass meine 14 theo. Fahrstunden verfallen und ich die nochmal absitzen muss?
- Kommen irgendwelche Kosten, die ich schon geleistet habe im letzten Jahr, nochmals auf mich zu, weil ich so lange gebraucht habe?
- Wie ist generell der Ablauf jetzt für mich? Kan ich da morgen anrufen und darum bitten, dass ich gern einen Prüfungstermin Mitte April hätte?
- Und wenn ich dann irgendwann die theo. Prüfung bestanden habe, wieviel Zeit bleibt mir dann um die praktischen fahrstunden zu nehmen und die prak. Prüfung abzulegen?
Ja, Fragen über Fragen....ich hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen.
LG Benny