Abgefahrener Reifen, welche Folgen, Probezeit

  • Abgefahrener Reifen, welche Folgen, Probezeit
     Henrik Karg
      schrieb am Samstag, 21. November 2009
    Hallo,

    ich bin heute Nachmittag mit meinem Moped von der Polizei angehalten worden. Der Reifen hinten hat (zu) wenig Profil gehabt. Laut Aussage des Polizisten bekomme ich 3 Punkte und 50 Euro Bußgeld.

    Ich habe meinem M Führerschein am 18.10.2004 und den A beschränkt am 20.11.08 gemacht. Momentan mache ich gerade den Autoführerschein, habe jetzt am 25.11. Fahrprüfung.

    Mache mir jetzt etwas Gedanken. Laut Information ist ein A Verstoß. Kann ich irgendwelche Probleme bekommen mit Nachschulung, mit meinem Autoführerschein, oder sonst irgendwas, was auf mich zukommen könnte? Hab gegooglet, da gehen die Meinungen auseinander.

    Und wie siehts mit Probezeitverlängerung aus? Die Probezeit läuft ja seit meinem Motorradführerschein, ist jetzt also noch knapp ein Jahr. Kann mir da was passieren?

    Weiß jemand genau Bescheid?

    Danke,
    Henrik
  • Thema
    Re: Abgefahrener Reifen, welche Folgen, Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 21. November 2009
    Text

    >Und wie siehts mit Probezeitverlängerung aus? Die Probezeit läuft ja seit meinem Motorradführerschein, ist jetzt also noch knapp ein Jahr. Kann mir da was passieren?
    >
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Ja:
    Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.

    Quelle:
    http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php

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  • Thema
    Re: Abgefahrener Reifen, welche Folgen, Probezeit
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 21. November 2009
    Text
    Du hast nur einen Führerschein.
    Und den zur Probe.
    Und die Probe nicht bestanden (A-Verstoß).
    Also, Nachschulung und Probezeitverlängerung um noch einmal 2 Jahre.
    Also hast Du jetzt noch 3 Jahre Probezeit.
    In dieser Zeit wird es dem Amt doch wohl gelingen Dir den Führerschein wieder abzunehmen.
    Natürlich nicht bevor alle noch einmal richtig Geld von Dir bekommen haben. Ich denke da so an "...entest", "psychologische Beratung".
    Und natürlich Gebühren an das Ordnungsamt.
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Abgefahrener Reifen, welche Folgen, Probezeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 21. November 2009
    Text
    >Hallo,

    Hi,

    >Ich habe meinem M Führerschein am 18.10.2004 und den A beschränkt am 20.11.08 gemacht. Momentan mache ich gerade den Autoführerschein, habe jetzt am 25.11. Fahrprüfung.
    >
    Also geht deine Probezeit bis 20.11.2010 24Uhr

    >
    >Und wie siehts mit Probezeitverlängerung aus?

    Ja

    > Kann mir da was passieren?

    Bußgeldbescheid, dann folgt später die Einladung zum Aufbauseminar

    Im Regelfall sollte es für deine B-Prüfung keine Probs geben, evtl bestellt der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle dich mal zu nem kleinen Gebet zu sich.


    >Danke,
    >Henrik

    Trotzdem schönes Wochenende

    Wolfe

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