Abgabe vom Führerschein

  • Abgabe vom Führerschein
     SandraAlinaMary
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2011
    Hallo,
    Ich habe mal ne Frage und zwar habe ich vor 9 Jahren meinen Führerschein abgegeben. Ich sollte eine Aufbauseminar machen weil ich in der Probezeit ne rote Ampel überfahren hatte aber bevor der Brief dafür kamm hatte ich einen schweren Verkehrsunfall ( war aber nicht schuld). Jetzt brauche ich den Führerschein wieder. Weiß jemand ob ich nur das Aufbauseminar machen muß oder muß ich nochmal alles machen?
    Danke schon mal
  • Thema
    Re: Abgabe vom Führerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2011
    Text


    Gucke dir mal dies Grafik an:
    http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeitgrafik.php
    und verfolge die Pfeile, deiner Situation entsprechend.


    Dann gibt es noch:
    Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden
    2. nach Absatz 3 oder § 4 Abs. 7, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde,
    oder wurde die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen, so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.

    Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvg.php?par=2a

    Wenn ich richtig informiert bin, kann der Sachbearbeiter nach einer LANGEN Zeit des Nicht-Fahrens aber seine Zweifel an deinen fahrerischen Fähigkeiten anmelden, so dass du uU. doch noch einmal die FS-Bank drücken musst.

    Die anwesenden FL werden dir dazu sicher etwas sagen können.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Abgabe vom Führerschein
    Autor
      dejavue
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2011
    Text
    hi,

    wirst wohl den fs neu machen ... allerdings frage ich mich ob du ueberhaupt dazu geeignet bist wenn du ernsthaft die illusion besitzt, dass du nach 9 jahren ueberhaupt noch verkehrstauglich waerst... sorry aber alleine des spricht schon gegen dich.. kannst es versuchen aber wie beschrieben werden zu 99% sicherheit zweifel an deiner verkehrstauglichkeit entstehen.

    Klaer das mit den jeweiligen stellen ab und dann drueckst du unabhaengig davon nochmal die fs

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Abgabe vom Führerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 19. Februar 2011
    Text
    >allerdings frage ich mich ob du ueberhaupt dazu geeignet bist wenn du ernsthaft die illusion besitzt, dass du nach 9 jahren ueberhaupt noch verkehrstauglich waerst... sorry aber alleine des spricht schon gegen dich..

    Die Frage war, was zu tun ist um die Fahrerlaubnis (also das "dürfen") wiederzuerlangen. Vom "machen" und erst recht vom "können" war keine Rede. Soviel Selbsterhaltungstrieb darf man schon voraussetzen.


    Es werden sehr wahrscheinlich neue Prüfungen gefordert. Neben der verhältnismäßig langen Zeit des Entzugs wird dabei auch eine Rolle spielen, dass die FE vor Entzug offensichtlich weniger als 2 Jahre (also nicht besonders lange) bestand.

    Eine vollständige Ausbildung wird aber nicht verlangt. Theoriestunden sind gar nicht nötig, Praxis nur so viel, wie zur Vorbereitung der Prüfung nötig ist, also insbesondere keine Sonderfahrten.

    Um die FE wiederzuerlangen, musst du einen entsprechenden Antrag (mit Passbild und Sehtest, ohne Nachweis über LSM-Kurs) stellen. Dir wird dann mitgeteilt, ob Prüfungen gefordert werden. Danach kannst du dir eine Fahrschule suchen.

    Nach bestandener Prüfung und neuerteilter FE hast du dann eine verlängerte Restprobezeit, sodass du insgesamt (also mit der Zeit vor dem Entzug) 4 Jahre Probezeit hast. Der nächste A- bzw. übernächste B-Verstoß innerhalb dieser Restprobezeit führt unmittelbar zur Anordnung einer MPU, also ist in dieser Zeit besondere Vorsicht angebracht.

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