Aber,,

  • Aber,,
     Fares
      schrieb am Sonntag, 4. Oktober 2009
    Aber das heißt ja dann das wenn ich mich für Mofa anmelde und noch in diesem Jahr die Prüfung mach und 2010 dann das Gesetz in kraft tritt das ich dann nur 25 fahren darf und andere 15 jährige sogesehen 45. ? Weil da steht das noch nicht entschieden ist ob das Mindestalter herrunter gesetzt werden soll.

    mfg
  • Thema
    Re: Aber,,
    Autor
      Coltan
      schrieb am Sonntag, 4. Oktober 2009
    Text
    >Aber das heißt ja dann das wenn ich mich für Mofa anmelde und noch in diesem Jahr die Prüfung mach und 2010 dann das Gesetz in kraft tritt das ich dann nur 25 fahren darf und andere 15 jährige sogesehen 45. ? Weil da steht das noch nicht entschieden ist ob das Mindestalter herrunter gesetzt werden soll.
    >
    >mfg

    Seit wann darf man mit Mofa 45 fahren? DAs stimmt nicht ^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Aber,,
    Autor
      tobi*
      schrieb am Sonntag, 4. Oktober 2009
    Text
    Wenn das Gesetz so in Kraft treten sollte, dass man in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse AM bereits mit 15 Jahren erwerben kann, wirst Du vermutlich schon längst Klasse B haben weil Du dann (2013) schon 19 bist.

    Auf den Beitrag antworten


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