Abblendlicht und Fernlicht

  • Abblendlicht und Fernlicht
     Conny1985
      schrieb am Dienstag, 17. November 2009
    hallo zusammen!
    Ich hab da mal eine Frage - und zwar hat mir mein FL gestern versucht zu erklären, wie es so mit der Geschwindigkeit beim Abblendlicht ist. Normalerweise wenn es stock dunkel ist, leuchtet ja das Abblendlicht ca 40 m aus und man darf somit nicht schneller als 50 km/h fahren. Nun ist es ja aber so dass man auf der Autobahn selten bis fast nie Fernlicht verwenden kann. also fährt man auf der Autobahn ja auch mit Abblendlicht schneller. Daher wohl dass viele Autos vor einem Fahren und die Lichtkegel zur eigenen Sichtweite beitragen. Dennoch meinte er es gibt eine Art Faustregel: Sichtweite 600m Abblendlicht, Sichtweite 300 m Fernlicht. und Geschwindigkeit anpassen, also auf Sicht fahren.

    Ich kenn mich nur noch 0 aus. würde mich freuen, wenn jemanden dazu etwas einfällt
    lg Conny
  • Thema
    Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 17. November 2009
    Text
    Man darf immer, ich betone immer, nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann.
    Das heißt, wenn in Deinem Abblendlicht ein Hindernis (z.B. defekter Anhänger) auftaucht, mußt Du davor zum Stehen kommen. Oder, wenn im Abblendlicht auf der Landstraße Fußgänger auftauchen, kannste die nicht "wegklatschen" weil Du sie erst spät gesehen hast und es nicht mehr geschafft hast zu bremsen.
    Anders auf der Autobahn. Hier, aber auch nur hier, darfst Du schneller fahren als Du weit gucken kannst. Nicht bei Nebel - sondern bei normalen Sichtverhältnissen. Weil ja auf der Autobahn keine Fußgänger, keine Radfahrer, keine Kinder, keine abgestellten defekten Anhänger zu befürchten sind. Und falls doch, dann aber auf dem Pannenstreifen. Aber da fährst Du ja nicht. Verstanden ?
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      Conny1985
      schrieb am Dienstag, 17. November 2009
    Text
    Ja - verstanden. Aber was könnte der FL dann mit den 300 m und 600 m gemeint haben :-//

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  • Thema
    Re: Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 17. November 2009
    Text
    Das sagt mir überhaupt nichts. Frage Deinen Fahrlehrer noch einmal danach. Scheut Euch nicht davor Fragen zu stellen. Dazu sind wir da. Und, Ihr bezahlt uns dafür und habt ein Recht darauf es richtig erklärt zu bekommen. Wir bekommen von niemandem anderes Geld. Nur von Euch. Also, laß es Dir erklären. Falls Du es nicht verstanden hast, hat es Dir Dein Fahrlehrer schlecht erklärt. Nicht sagen, Du bist zu dumm. Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      rine
      schrieb am Dienstag, 17. November 2009
    Text
    Wie mir bekannt ist, strahlt dein Abblendlicht aber definitiv weiter als 40m.

    Im Durchschnitt leuchtet es 70-80 Meter aus.
    Das heißt also für dich, daß du nicht schneller als ca. 80km/h sein solltest.

    Das Fernlicht erreicht unter Umständen (kommt wohl auch auf die Automarke an) 800Meter, aber 500 auf jeden Fall.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 17. November 2009
    Text
    >
    >Im Durchschnitt leuchtet es 70-80 Meter aus.
    ------------------------------------------------------------------
    Ich weiß nicht, wo Du das herhast ? Aber selbst wenn....
    -------------------------------------------------------------------
    >Das heißt also für dich, daß du nicht schneller als ca. 80km/h sein solltest.
    -------------------------------------------------------------------
    Mache bitte eine Skizze! Skizziere ein Auto von der Seite. Vor dem Auto einen langen Strich (das ist die Straße). Vom Auto (da wo normal die Lampen sind) schräg nach unten einen Strich. Das ist Dein Licht. Dort wo dieser Strich die Fahrbahn trifft = 70m ! Okay ?
    Genau vor dem Punkt wo das Licht auf die Fahrbahn trifft zeichnest Du als Strichmännchen mich (als Fußgänger). So, dass jetzt nur meine Schuhsohlen im Licht erscheinen. Meine schwarzen Schuhe und Hose nicht. Wenn Du 80 fährst, hast Du einen Reaktionsweg von 80:10x3=24m. Einen Bremsweg von (80:10) x (80:10)= 64m. Das ist ein Anhalteweg von 88m. Das bedeutet 18m nachdem Du mich weggeklatscht hast, kommst Du zum Stehen. Vielen Dank auch. Manfred ohne Gruß nun, weil - tot.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      frankyb
      schrieb am Dienstag, 17. November 2009
    Text
    > Manfred ohne Gruß nun, weil - tot.

    LOL

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 17. November 2009
    Text
    Hör auf jetzt - mir kommen die Tränen !

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 18. November 2009
    Text
    >Wenn Du 80 fährst, hast Du einen Reaktionsweg von 80:10x3=24m. Einen Bremsweg von (80:10) x (80:10)= 64m. Das ist ein Anhalteweg von 88m. Das bedeutet 18m nachdem Du mich weggeklatscht hast, kommst Du zum Stehen. Vielen Dank auch. Manfred ohne Gruß nun, weil - tot.

    Das kriegen wir wieder hin. Wenn Manfred auf der Straße steht, habe ich etwas Mitgefühl und massiere das Bremspedal nicht nur sanft (Betriebsbremsung), sondern trete voll zu (Gefahrbremsung). Damit halbiere ich den Bremsweg auf 32m und komme daher schon nach 56m zum stehen. In den übrigen Platz kann dann dein C-Schüler rückwärts einparken - deswegen bist du ja auf der Straße gestanden ;)

    So jetzt wieder im Ernst: Was noch nicht erwähnt wurde ist, dass diese Ausnahme vom Sichtfahrgebot auf der Autobahn nur gilt, wenn man sich an den Rücklichtern des Vordermanns orientieren kann.

    Bei der Frage, was mit den 300 und 600m gemeint war, habe ich aber auch keinen blassen Schimmer.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      Conny1985
      schrieb am Mittwoch, 18. November 2009
    Text
    Habe nochmal nachgefragt! das mit den 300 bzw 600 m entspricht der Überholsichtweite (österreich) der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten für Ortsgebiet, bzw. Freilandstraße und beträgt somit 600 bzw 300 m.das sind die notwendigen Sichtweiten. Es bezog sich also auf die Frage: WANN SCHALTE ICH DAS LICHT EIN.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      rine
      schrieb am Mittwoch, 18. November 2009
    Text
    und lieber Manfred, woher weißt du denn 100%ig wie weit DEIN Licht strahlt.

    es gibt immer nur ungefähre angaben.

    fahre mal einen teuren, gut ausgestatteten Mercedes, und einen Suzuki Swift........was weiß ich!

    Da kann schon ein Fahranfänger mit bloßem auge erkennen, wie unterschiedlich gut die Lichtqualität und Leuchtweiten sind.

    Im Grunde muss eben jeder für sein eigenes Auto entscheiden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 18. November 2009
    Text

    >fahre mal einen teuren, gut ausgestatteten Mercedes, und einen Suzuki Swift........was weiß ich!
    ---------------------------------------------------------------------
    Weder ein Mercedes noch ein Suzuki darf den Gegenverkehr blenden wenn Abblendlicht eingeschalten ist. Jetzt kommt es noch auf die Streuscheiben an wie weit das asymetrische Licht am rechten Fahrbahnrand nach vorn reicht um einen Fußgänger zu erfassen. Ihr müßt aber auch nicht mich belehren. Ich hoffe, Ihr habt gelernt die manuelle Leuchtweitenregulierung zu bedienen und die Gefahrbremsungen richtig durchzuführen bei jedem Fußgänger den Ihr seht. Und ich hoffe, dass bei Euch nicht so ein Mistwetter ist wie bei uns und damit die Straße nass ist. Weiter viel Spaß beim Fahren.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 18. November 2009
    Text
    >Habe nochmal nachgefragt! das mit den 300 bzw 600 m entspricht der Überholsichtweite (österreich) der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten für Ortsgebiet, bzw. Freilandstraße und beträgt somit 600 bzw 300 m.das sind die notwendigen Sichtweiten.
    ---------------------------------------------------------------------
    Danke für die Info !
    Es geht also um das Überholen - nicht wie weit das Abblendlicht die Fahrbahn ausleuchtet. Okay, gut.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      rine
      schrieb am Mittwoch, 18. November 2009
    Text
    nochmal........ liebster Manfred (du bist aber auch anstrengend ;-) )

    wenn ich dich doch weggeklatscht hätte, wie du behauptest, dann währesr du jetzt mit Sicherheit nicht tot, denn dann hätte ich wahrscheinlich gar nicht reagiert.
    in deinem Eifer hast du vergessen zu bedenken, daß ich nur noch eine kleine Restgeschwindigkeit von..... (wer immer hier in Physik gut war, wird das sicher ausrechnen können) gehabt hätte, und du wahrscheinlich mit einem gebrochenem Bein und vielen Blumen und Pralinen meinerseits davongekommen wärest........
    ;-))))

    wir wollen hier nicht streiten und rechthaberisch sein.

    aber wenn ich meinen Lichtkegel so anschaue, dann kann ich an einem Leitpfosten stehend locker ein gutes Stück über den anderen hinausblicken. und in ca., ungefähr, genau kann ich somit rückschlüsse auf meine Abblendleuchtweite ziehen.

    und bei meiner Freundin Wikipedia steht, wie genau das Abblendlicht eingestellt werden muss.
    Zitat: "Im Gegensatz zum Fernlicht, dessen Ausleuchtung so weit wie möglich geht, endet die ausgeleuchtete Fläche beim Abblendlicht eher vor dem Fahrzeug, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Vorschriftsmäßig muss die durch Kraftfahrzeuge ausgeleuchtete Fläche im 100-fachen Abstand der Anbauhöhe der Scheinwerfer vor dem Fahrzeug enden – der Lichtkegel muss ein einprozentiges Gefälle aufweisen. Bei einer Anbauhöhe von 65 cm reicht das Licht also 65 m weit."

    so, nun kann ja jeder selbst schauen, was für ein Auto er fährt, wie hoch sein Abblendlicht angebaut ist, oder man mißt die Leuchtweite im Zweifelsfall nach.

    Aber natürlich geht Sicherheit vor und alle Risiken sollen und müssen ausgeschlossen werden.
    Also fahren wir und sollten alle anderen immer den Umständen entsprechend unterwegs sein.

    Und noch etwas ganz am Rande bemerkt........ der Adaptive Fernlichtassistent von der Automarke mit dem Stern soll die Leuchtweite des Abblendlichtes auf bis zu 300 Meter erhöhen können, OHNE die anderen zu blenden ........

    .....bestimmt hätte ich dich, lieber Manfred so rechtzeitig gesehen und du hättest nicht mal den kleinsten Kratzer abbekommen......



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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 18. November 2009
    Text
    Na das wäre aber ein Pech. Dann hättest Du mich ja gar nicht getroffen. Dann hättest Du mich ja gar nicht besucht mit Blumen und Pralinen.?!
    --------------------------------------------------------------------
    >
    >Und noch etwas ganz am Rande bemerkt........ der Adaptive Fernlichtassistent von der Automarke mit dem Stern
    -------------------------------------------------------------------
    Boooaahr. Sowas habe ich noch nie gehört. Ich habe keinen Mercedes.
    Noch nicht. Auch das Geld nicht. Außerdem bin ich schon alt. Habe das nicht gelernt. Werde mich aber jetzt darum kümmern. Das gehört zum Thema 12 = Lebenslanges Lernen. Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlicht und Fernlicht
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 18. November 2009
    Text
    >in deinem Eifer hast du vergessen zu bedenken, daß ich nur noch eine kleine Restgeschwindigkeit von..... (wer immer hier in Physik gut war, wird das sicher ausrechnen können) gehabt hätte, und du wahrscheinlich mit einem gebrochenem Bein und vielen Blumen und Pralinen meinerseits davongekommen wärest........

    Uff - das solltest du deinem FL (und deinem Physiklehrer) so besser nicht sagen. Was du nämlich in der Fahrschule gelernt haben solltest ist, dass der wirkliche Geschwindigkeitsabbau erst auf den letzten Metern stattfindet. In der Schule hat man dazu gesagt: Die kinetische Energie wächst quadratisch mit der Geschwindigkeit. Diese Energie bauen die Bremsen aber gleichmäßig (linear) ab. Die Geschwindigkeit nimmt daher langsamer als linear ab. Soviel mal zur Theorie - jetzt zur Praxis:

    - Wir haben eine normale Bremsung aus 80 km/h angenommen und rechnen mit den Faustformeln aus der Fahrschule.
    - Manfred hat dir ja schon ausgerechnet, dass der Reaktionsweg 24m und der Bremsweg 64m lang ist. Der Anhalteweg beträgt also 88m.
    - Er steht bei 70m auf der Fahrbahn und demnach fehlen dir 18m zum anhalten.
    - Das ergibt eine Aufprallgeschwindigkeit von 42 km/h. Aua!

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