Hallo,
Um einige Fragen bezüglich der 3.EG Führerscheinrichtlinie zu beantworten habe ich hier mal alle Neuerungen und Infos zusammengestellt.
Die 3.EG-Führerscheinrichtlinie wird definitiv zum 19.01.2013 Inkrafttreten.Der Kabinettsbeschluß des Gesetzentwurfs wurde am 13.08.2010 beschlossen.Verkündet wird es dann zum 19 Januar 2013 über das BGBI.
Das neue EU-Führerscheinrecht betrach-tet in den neuen Klassen grundsätzlich Zug-fahrzeug und Anhänger getrennt.
Wenn es um die Ermittlung der richtigen FE-Klasse geht, geht es ausschließlich um die zulässige Gesamtmasse aus den Fz-Papieren der Einzelfahrzeuge!
Die fahrerlaubnisrelevante zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination ergibt sich dementsprechend nur aus der Addition der zulässigen Gesamtmassen der Einzelfahrzeuge.
Es ist unerheblich welche Art von Anhänger dies ist. Stützlasten, Aufliegelasten usw. kommen nicht zum Abzug.
Einzige Ausnahme gibt es hier im Bereich der Besitzstandsregelung bei der Umschreibung der „alten“ Klassen.
z.B.: Klasse 3 wird beschränkt auf das alte Recht durch CE 79. – Ab dem 50.Lebensjahr ist eine Gesundheitsuntersuchung erforderlich, oder der Umfang über C1E erlischt.)
Was ändert sich genau:
16 Fahrerlaubnisklassen + 1 Klasse mit Schlüsselzahl.
Zu den Fahrerlaubnisklassen:
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Klasse AM
Definition: Zweirädrige KKR oder FmH
max. 50 ccm
max. 45 km/h
Dreirädrige und vierrädrige Leicht-KFZ
max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren)
max. 45 km/h
max. 4 KW bei Selbstzündungs- und E-Motoren
max. 350 kg Leermasse (ohne Batterien bei E-Motoren)
Einstiegsalter nach EU Führerscheinrichtlinie:
Normal mit 16 Jahren
Möglich auch mit 14 bis 18 Jahren
In Deutschland 16 Jahre
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Klasse A1
Definition:
Zweirädrige LKR (auch mit Beiwagen)
max. 125 ccm
max. 11 KW
Einstiegsalter:
16 Jahre
Keine Drosselung der bbH im Alter von 16 bis 18
A1 ist auch bei Vorbesitz der Klasse M die Einstiegsklasse in die „Motorradwelt“
Wie der Übergang von A1 zu A2 und danach zu A erfolgen soll ist klar.
Durch eine prakt. Prüfung beim TÜV, keine Theorie
Ausbildung und Prüfungsvorstellung nur durch Fahrlehrer/in
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Klasse A2
Definition:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Leistung max. 35 KW
(darf nicht von einem Motorrad gedrosselt werden, dass mehr als die doppelte Leistung hatte)
Leistungsgewicht: max. 0,2 KW pro kg
Einstiegsalter:
18 Jahre
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Klasse A
Definition:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Mehr als 50 ccm
Schneller als 45 km/h bbH
Einstiegsalter:
2 Jahre nach Erwerb der Klasse A2
Direkteinstieg: 24 Jahre
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Klasse B
Definition:
KFZ bis 3,5 to (ausgenommen Zweiräder) mit max. 8 Sitzplätzen plus Führersitz plus Anhänger max. 750 kg zGM sowie alle Zugkombinationen bestehend aus einem KFZ der Klasse B mit Anhänger, wobei die zGM des Zuges die 3,5 to nicht übersteigen darf!
Einstiegsalter:
18 Jahre
oder BF 17
Die Übernahme des Versuchs in eine Dauerlösung ist im Bundeskabinett beschlossen worden.
Ist zum 01.01.2011 in Kraft.
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B96
Definition:Zugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger mit einer maximalen ZGM von 4250 kg.
Ausbildung:
Fahrerschulung (ohne Prüfung)
Nur durch FL !
Fahrlehrer stellt eine Bescheinigung aus.
Darauf erstellt das SVA die Fahrerlaubnis.
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Klasse BE
Definition:
Zugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger. Max. Zug zGM 7000kg
Ausbildung durch FL und Prüfung durch aaSoP.
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