Ab wann stehen alle Gesetzesänderungen fest?

  • Ab wann stehen alle Gesetzesänderungen fest?
     cobie
      schrieb am Freitag, 24. August 2012
    Hallo,
    ab dem 19.01.2013 gelten ja einige neue Regeln in Bezug auf die Fahrerlaubnisklassen etc., allerdings sind ja bisher noch einige strittige Punkte offen.
    Weiß jemand, wann genau alle Neuerungen 100%ig feststehen müssen? Da gibt es dich sicher eine Frist, oder?
    Danke schonmal und LG
    Cobie
  • Thema
    Re: Ab wann stehen alle Gesetzesänderungen fest?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 24. August 2012
    Text
    >Weiß jemand, wann genau alle Neuerungen 100%ig feststehen müssen? Da gibt es dich sicher eine Frist, oder?

    19.01.2011

    Die nötigen Schlussfolgerungen daraus kannst du sicher selbst ziehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ab wann stehen alle Gesetzesänderungen fest?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 24. August 2012
    Text

    >19.01.2011
    >
    >Die nötigen Schlussfolgerungen daraus kannst du sicher selbst ziehen.


    Wenn du nicht meinst, dass das schon seit 1,5 Jahren in trockenen Tücher ist, folgere ich daraus, dass dich dein Finger verfahren hat. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ab wann stehen alle Gesetzesänderungen fest?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 24. August 2012
    Text
    >Wenn du nicht meinst, dass das schon seit 1,5 Jahren in trockenen Tücher ist,

    Weißt du ja selbst: Ist es nicht.


    >folgere ich daraus, dass dich dein Finger verfahren hat. ;o)

    Meine Finger sind immer genau da, wo ich sie haben will ;)


    Nächster Versuch?

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  • Thema
    Re: Re: Ab wann stehen alle Gesetzesänderungen fest?
    Autor
      L-
      schrieb am Freitag, 24. August 2012
    Text
    >>Weiß jemand, wann genau alle Neuerungen 100%ig feststehen müssen? Da gibt es dich sicher eine Frist, oder?
    >
    >19.01.2011
    >
    >Die nötigen Schlussfolgerungen daraus kannst du sicher selbst ziehen.

    Ist es nicht der 19.01.2013, ich habe auch etwas gehört,wieso schreibt ihr dann 19.01.2011? Was soll sich denn da genau ändern?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Ab wann stehen alle Gesetzesänderungen fest?
    Autor
      cobie
      schrieb am Samstag, 25. August 2012
    Text
    Ich denke, was kk145 sagen wollte ist, dass schon lange alles feststehen sollte und es leider dennoch nicht der Fall ist... :-(
    Naja, spätestens 2013 müssen sie ja dann mal fertig sein.
    @L: einfach mal googlen ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ab wann stehen alle Gesetzesänderungen fest?
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 25. August 2012
    Text
    >Ich denke, was kk145 sagen wollte ist, dass schon lange alles feststehen sollte und es leider dennoch nicht der Fall ist... :-(

    Volltreffer. Darüber könnte man sich jetzt ärgern - aber leider ist das ganz normal, wenn es um die Umsetzung von europäischen Richtlinien geht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Alle Äderungen 3.EG Führerscheinrichtlinie ab 19.01.2013 mit allen Infos
    Autor
      MarianFL
      schrieb am Sonntag, 26. August 2012
    Text
    Hallo,
    Um einige Fragen bezüglich der 3.EG Führerscheinrichtlinie zu beantworten habe ich hier mal alle Neuerungen und Infos zusammengestellt.

    Die 3.EG-Führerscheinrichtlinie wird definitiv zum 19.01.2013 Inkrafttreten.Der Kabinettsbeschluß des Gesetzentwurfs wurde am 13.08.2010 beschlossen.Verkündet wird es dann zum 19 Januar 2013 über das BGBI.
    Das neue EU-Führerscheinrecht betrach-tet in den neuen Klassen grundsätzlich Zug-fahrzeug und Anhänger getrennt.
    Wenn es um die Ermittlung der richtigen FE-Klasse geht, geht es ausschließlich um die zulässige Gesamtmasse aus den Fz-Papieren der Einzelfahrzeuge!
    Die fahrerlaubnisrelevante zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination ergibt sich dementsprechend nur aus der Addition der zulässigen Gesamtmassen der Einzelfahrzeuge.
    Es ist unerheblich welche Art von Anhänger dies ist. Stützlasten, Aufliegelasten usw. kommen nicht zum Abzug.
    Einzige Ausnahme gibt es hier im Bereich der Besitzstandsregelung bei der Umschreibung der „alten“ Klassen.
    z.B.: Klasse 3 wird beschränkt auf das alte Recht durch CE 79. – Ab dem 50.Lebensjahr ist eine Gesundheitsuntersuchung erforderlich, oder der Umfang über C1E erlischt.)

    Was ändert sich genau:
    16 Fahrerlaubnisklassen + 1 Klasse mit Schlüsselzahl.
    Zu den Fahrerlaubnisklassen:
    ------------------------------------------------
    Klasse AM
    Definition: Zweirädrige KKR oder FmH
    max. 50 ccm
    max. 45 km/h
    Dreirädrige und vierrädrige Leicht-KFZ
    max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren)
    max. 45 km/h
    max. 4 KW bei Selbstzündungs- und E-Motoren
    max. 350 kg Leermasse (ohne Batterien bei E-Motoren)
    Einstiegsalter nach EU Führerscheinrichtlinie:
    Normal mit 16 Jahren
    Möglich auch mit 14 bis 18 Jahren
    In Deutschland 16 Jahre
    ------------------------------------------------
    Klasse A1
    Definition:
    Zweirädrige LKR (auch mit Beiwagen)
    max. 125 ccm
    max. 11 KW
    Einstiegsalter:
    16 Jahre
    Keine Drosselung der bbH im Alter von 16 bis 18
    A1 ist auch bei Vorbesitz der Klasse M die Einstiegsklasse in die „Motorradwelt“
    Wie der Übergang von A1 zu A2 und danach zu A erfolgen soll ist klar.
    Durch eine prakt. Prüfung beim TÜV, keine Theorie
    Ausbildung und Prüfungsvorstellung nur durch Fahrlehrer/in
    ------------------------------------------------
    Klasse A2
    Definition:
    Krafträder (auch mit Beiwagen)
    Leistung max. 35 KW
    (darf nicht von einem Motorrad gedrosselt werden, dass mehr als die doppelte Leistung hatte)
    Leistungsgewicht: max. 0,2 KW pro kg
    Einstiegsalter:
    18 Jahre
    ------------------------------------------------
    Klasse A
    Definition:
    Krafträder (auch mit Beiwagen)
    Mehr als 50 ccm
    Schneller als 45 km/h bbH

    Einstiegsalter:
    2 Jahre nach Erwerb der Klasse A2
    Direkteinstieg: 24 Jahre
    ------------------------------------------------
    Klasse B
    Definition:
    KFZ bis 3,5 to (ausgenommen Zweiräder) mit max. 8 Sitzplätzen plus Führersitz plus Anhänger max. 750 kg zGM sowie alle Zugkombinationen bestehend aus einem KFZ der Klasse B mit Anhänger, wobei die zGM des Zuges die 3,5 to nicht übersteigen darf!
    Einstiegsalter:
    18 Jahre
    oder BF 17
    Die Übernahme des Versuchs in eine Dauerlösung ist im Bundeskabinett beschlossen worden.
    Ist zum 01.01.2011 in Kraft.
    ------------------------------------------------
    B96
    Definition:Zugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger mit einer maximalen ZGM von 4250 kg.
    Ausbildung:
    Fahrerschulung (ohne Prüfung)
    Nur durch FL !
    Fahrlehrer stellt eine Bescheinigung aus.
    Darauf erstellt das SVA die Fahrerlaubnis.
    ------------------------------------------------
    Klasse BE
    Definition:
    Zugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger. Max. Zug zGM 7000kg
    Ausbildung durch FL und Prüfung durch aaSoP.
    ------------------------------------------------



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