Ab wann erhalte ich mein Führerschein

  • Ab wann erhalte ich mein Führerschein
     Maschinee
      schrieb am Dienstag, 25. September 2012
    also, ich habe im Juli angefangen den Führerschein zu machen, und hab B und BE zusammen beantragt. Heute hab ich meine B- Fahrprüfung bestanden, jedoch wird es noch dauern bis ich die BE fahrprüfung machen werde, werd aber ich ein paar wochen 18 und weiß jetzt nicht ob ich sozusagen dann einen "vorläufigen" Führerschein bekommme, auch wenn ich BE noch nicht gemacht habe.

    Weiß da jemand was darüber? Immerhin will ich mit 18 Selbst kurz mal wo hinfahren und nicht immer meine Eltern fragen.

    wäre nett wenn ihr mir schnell antwortet damit ich was unternehmen kann :)

    Gruß
  • Thema
    Re: Ab wann erhalte ich mein Führerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 26. September 2012
    Text
    Du kannst dir ab deinem 18. Geburtstag jederzeit einen "vorläufigen Führerschein" ausstellen lassen. Das geht direkt auf der Führerscheinstelle gegen Abgabe der Bescheinigung, die du heute erhalten hast, kostet 7,70 € und gilt 3 Monate im Inland.

    Unternehmen müsstest du nur dann etwas, wenn du ins Ausland fahren willst. Dafür bräuchtest du einen Karten-FS, den du zunächst beantragen (und bezahlen) musst und der dann von der Bundesdruckerei angefertigt werden muss. Im Regelfall dauert das ca. 10 Tage, bei Expressbestellung geht es auch in 2.

    Vergiss nicht, den vorläufigen Führerschein zur BE-Prüfung mitzubringen. Der Prüfer wird dir den endgültigen Karten-FS nur im Tausch gegen den vorläufigen Führerschein aushändigen.

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  • Thema
    Re: Re: Ab wann erhalte ich mein Führerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 26. September 2012
    Text
    >Du kannst dir ab deinem 18. Geburtstag jederzeit einen "vorläufigen Führerschein" ausstellen lassen. Das geht direkt auf der Führerscheinstelle gegen Abgabe der Bescheinigung, die du heute erhalten hast, kostet 7,70 € und gilt 3 Monate im Inland.


    Wobei zu überlegen ist:
    Die Bescheinigung, mit der du jetzt in Begleitung fahren darfst, ist auch noch bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.
    Ab dem 18. Geburtstag darfst du auch damit allein fahren.
    Vielleicht reicht dir dieses zeitliche Puffer ja, um die Zeit bis zur BE Prüfung zu überbrücken. DANN könntest du auf den vorläufigen Führerschein (und die Ausgabe von 7,70€) verzichten. ;o)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Ab wann erhalte ich mein Führerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 26. September 2012
    Text
    >Die Bescheinigung, mit der du jetzt in Begleitung fahren darfst, ist auch noch bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.

    Ich denke nicht, dass der TE den B17 hat. Diesen Satz kann man natürlich unterschiedlich interpretieren:

    >Immerhin will ich mit 18 Selbst kurz mal wo hinfahren und nicht immer meine Eltern fragen.


    Mit "Bescheinigung" meinte ich eigentlich nur die Bestätigung über die bestandene Prüfung.

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