Ab wann darf ich meinen Führerschein abholen?

  • Ab wann darf ich meinen Führerschein abholen?
     Baste
      schrieb am Mittwoch, 17. Juni 2009
    Hallo. Hab heute meine praktische Prüfung (begleitetes Fahren - BF 17) erfolgreich absolviert. Hab in drei Wochen meinen Geburtstag. Jedoch ist mein 17. Geburtstag ein Sonntag. Ab wann kann ich meinen Führerschein abholen?
  • Thema
    Re: Ab wann darf ich meinen Führerschein abholen?
    Autor
      Vera1991
      schrieb am Mittwoch, 17. Juni 2009
    Text
    >Hallo. Hab heute meine praktische Prüfung (begleitetes Fahren - BF 17) erfolgreich absolviert. Hab in drei Wochen meinen Geburtstag. Jedoch ist mein 17. Geburtstag ein Sonntag. Ab wann kann ich meinen Führerschein abholen?


    Erst mal Herzlichen Glückwunsch;)Und viel Spaß mit Mami und Papi:DDu kannst direkt am MO zum Straßenverkehrsamt gehen und die Bescheinigung abholen und wenn du dann in einem Jahr 18 wirst dann den richtigen;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ab wann darf ich meinen Führerschein abholen?
    Autor
      Baste
      schrieb am Donnerstag, 18. Juni 2009
    Text
    >>Hallo. Hab heute meine praktische Prüfung (begleitetes Fahren - BF 17) erfolgreich absolviert. Hab in drei Wochen meinen Geburtstag. Jedoch ist mein 17. Geburtstag ein Sonntag. Ab wann kann ich meinen Führerschein abholen?
    >
    >
    >Erst mal Herzlichen Glückwunsch;)Und viel Spaß mit Mami und Papi:DDu kannst direkt am MO zum Straßenverkehrsamt gehen und die Bescheinigung abholen und wenn du dann in einem Jahr 18 wirst dann den richtigen;

    Gibt es da keine andere Möglichkeit, damit ich an meinem Geburtstag (Sonntag) schon fahren kann? Kann mir das Straßenverkehrsamt die Bescheinigung nicht am Samstag zuschicken? Hat jemand Erfahrungen damit?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ab wann darf ich meinen Führerschein abholen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 18. Juni 2009
    Text
    Hat jemand Erfahrungen damit?
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Nöö, damit nicht.
    Aber ich habe durch Erfahrung gelernt, dass es bringend ist, sich gleich mit denen zu kurz zu schließen, die in Fällen von "Kann-Bestimmungen" Entscheidungen treffen.
    In deinem Fall wäre also ein Anruf bei dem für dich zuständigen Sachbearbeiter des Straßenverkehrsamtes ratsam.

    Bei meinem Mann (das liegt allerdings fast 30 Jahre zurück) wurde der Führerschein an der Polizeiwache hinterlegt und konnte dort am WE abgeholt werden.
    Ob sowas heute noch möglich ist... KA

    Viel Erfolg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    BF17 Führerschein abholen
    Autor
      mh12300
      schrieb am Mittwoch, 23. Juni 2010
    Text
    Hallo, hab heute meine praktische Prüfung bestanden. Ich sollte lediglich unterschreiben, dass es für mich in Ordnung ist, dass der Führerschein noch nicht bis zu meinem Geburtstag am 1. fertig ist. Ich habe keine Bescheinigung bekommen. Muss ich jetzt nur mit meinem Perso zur Führerscheinstelle rennen und den abholen oder brauche ich doch irgendwas schriftliches?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: BF17 Führerschein abholen
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 23. Juni 2010
    Text
    >Ich sollte lediglich unterschreiben, dass es für mich in Ordnung ist, dass der Führerschein noch nicht bis zu meinem Geburtstag am 1. fertig ist.

    Kannst du etwas näher beschreiben, was du da genau unterschieben hast? Mal ganz blöd: Wenn du damit nicht einverstanden bist, ist der Führerschein auch nicht schneller aus der Bundesdruckerei da.

    >Ich habe keine Bescheinigung bekommen. Muss ich jetzt nur mit meinem Perso zur Führerscheinstelle rennen und den abholen oder brauche ich doch irgendwas schriftliches?

    Wenn du nichts schriftliches bekommen hast, würde ich das so machen, ja. Wenn du sicher gehen willst, rufst du vorher auf der Führerscheinstelle an. Wollen die dann doch etwas schriftliches, sind TÜV bzw. DEKRA dein Ansprechpartner.

    Wenn der Karten-FS noch nicht fertig ist, kannst du dir einen vorläufigen Führerschein für 7,70 € austellen lassen. Damit darfst dudann sofort fahren - aber nur im Inland.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo