Ab wann Sonderfahrten ?

  • Ab wann Sonderfahrten ?
     Anfänger1
      schrieb am Donnerstag, 22. April 2010
    Hallo, ich hatte diese Woche meine ersten Fahrstunden, 2 Fahrstunden um genau zu sein. Ich durfte von Anfang an alleine fahren, Kupplung bedienen...etc. Wir waren in der Innenstadt, auf Landstraßen, Kreuzungen....

    Und in der nächsten Stunde fange ich mit dem parken an und das schon in der 3. Fahrstunde ! Ich hab natürlich nichts dagegen, ich will so schnell wie möglich meinen Führerschein haben, aber wenn ich lese das andere das erst nach 7-12 Fahrstunden machen... Meint ihr es liegt daran, dass ich davor schon gut fahren konnte (im Urlaub z.B, was ich meinem FL auch erzählt habe) und das alles deshalb so gut und schnell voran geht ?
  • Thema
    Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      Sarah90
      schrieb am Donnerstag, 22. April 2010
    Text
    >Hallo, ich hatte diese Woche meine ersten Fahrstunden, 2 Fahrstunden um genau zu sein. Ich durfte von Anfang an alleine fahren, Kupplung bedienen...etc. Wir waren in der Innenstadt, auf Landstraßen, Kreuzungen....
    >
    >Und in der nächsten Stunde fange ich mit dem parken an und das schon in der 3. Fahrstunde ! Ich hab natürlich nichts dagegen, ich will so schnell wie möglich meinen Führerschein haben, aber wenn ich lese das andere das erst nach 7-12 Fahrstunden machen... Meint ihr es liegt daran, dass ich davor schon gut fahren konnte (im Urlaub z.B, was ich meinem FL auch erzählt habe) und das alles deshalb so gut und schnell voran geht ?

    Hallo,
    kurz zu mir: ich bin in meinen ersten beiden Fahrstunden auch alleine gefahren. ~ 4 Minuten gelenkt, dann durfte ich Gas gegeben. In eine wenig befahrene Seitenstraße gefahren, Anfahren und Bremsen geübt, kein einziges Mal abgewürgt. Schalten war irgendwie automatisch drin und ging sofort (wovor ich am meisten Angst hatte, dass ich die Koordination der Hände und Füße nicht auf die Reihe kriegen würde). Ich bin danach auch direkt auf den Verkehr losgelassen worden, bin auch Landstraße gefahren, zum Schluss noch 30er Zonen mit rechts vor links usw.
    Das ist also nicht ungewöhnlich. Und ich bin davor nicht auf dem Verkehrsübungsplatz (oder illegal auf der Straße) gewesen, sondern habe in meinen ersten beiden Fahrstunden auch zum ersten Mal ein Fahrzeug bedient.
    Ob es nun so gut ist, das Parken solch wichtigen Sachen wie dem Rechts- vor- links vorzuziehen, weiß ich nicht. Ich bin keine Fahrlehrerin, aber das Parken gehört zu den Grundfahraufgaben und zunächst sollte man sich doch relativ gut und sicher durch den Straßenverkehr bewegen können, bevor man bei Lidl auf den Parkplatz fährt und Einparken übt.
    Du klingst natürlich jetzt sehr beflügelt, ist auch nachvollziehbar. Jedoch ist am Anfang immer alles sehr leicht und Du wirst, denke ich, recht schnell merken, dass immer weniger Lob von Deinem FL kommen wird, weil Du immer mehr alleine machen musst. Lass Dich davon dann nicht runterziehen.
    Und zu dem Punkt mit dem möglichst- schnell- den- Führerschein bekommen: ganz locker bleiben. Ich konnte es auch nicht abwarten, endlich meinen FS in den Händen zu halten. Habe Theorie (mit 0 Fehlerpunkten) und Praxis beides auf Anhieb bestanden und habe nie ernsthafte Probleme mit dem Auto bzw. Verkehrsregeln gehabt und bin trotzdem von den Fahrstunden her in den 30ern gelandet. Es gab eine Zeit, in der ich mir Mist zusammengefahren habe, da es mir sowohl psychisch als auch physisch nicht gut ging und das hat sich natürlich auf mein Fahren ausgewirkt. Nun kann bei Dir alles super sein und nimmt keinen Einfluss auf Dein Fahren. Ich wollte damit nur gesagt haben, dass, auch wenn man an sich gut fahren kann (ja, ich weiß, die Formulierung mit dem Fahren- können ist so eine Sache, aber hier drücke ich es mal so aus) und keine großen Probleme hat, auch solche Faktoren darauf einwirken können, wie lange Du für Deinen Führerschein brauchst.
    LG, Sarah

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  • Thema
    Re: Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      Sarah90
      schrieb am Donnerstag, 22. April 2010
    Text
    Achso, und um Deine Frage mit den Sonderfahrten zu beantworten: es ist, glaube ich, normal, mit diesen zwischen der 10. und 18. Fahrstunde zu beginnen. ;o)

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  • Thema
    Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      jonnyboy
      schrieb am Freitag, 23. April 2010
    Text
    hi, bei mir war das so:
    meine fahrlererin hat mich gefragt ob ich schon fahren kann und als ich das bejahte durfte ich sofort losfahren. war auch direkt schon auf der autobahn als sie gemerkt habe das ich fahren kann.
    danach habe ich direkt meine sonderfahrten gemacht. liegt w...einlich auch daran das ich schon sehr oft gefahren bin.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      knautschnasi
      schrieb am Freitag, 23. April 2010
    Text
    Ich glaub wann mit den Sonderfahrten angefangen wird hängt vom FL und vom Talent des schülers ab..
    Ich hatte 4 einzelstd und musste danach 4 std autobahn fahren.. sprich ich hab die 4 Fahrten an einem tag gemacht...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      Fahrschool
      schrieb am Freitag, 23. April 2010
    Text
    knautschnasi hat Recht.

    Zum einen haben 100 Fahrlehrer 200 verschiedene Ausbildungsstile, zum anderen ist das Talent ungleich verteilt.
    Mit schweren Fällen kann kein Fahrlehrer schnell eine Überlandfahrt antreten...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      McCars
      schrieb am Freitag, 3. September 2010
    Text
    >Hallo, ich hatte diese Woche meine ersten Fahrstunden, 2 Fahrstunden um genau zu sein. Ich durfte von Anfang an alleine fahren, Kupplung bedienen...etc. Wir waren in der Innenstadt, auf Landstraßen, Kreuzungen....
    >
    >Und in der nächsten Stunde fange ich mit dem parken an und das schon in der 3. Fahrstunde ! Ich hab natürlich nichts dagegen, ich will so schnell wie möglich meinen Führerschein haben, aber wenn ich lese das andere das erst nach 7-12 Fahrstunden machen...


    Also erstmal toll, dass du ein so selbstbewusstes Auftreten has..

    Die Sonderfahrten werden üblicherweise am Ende der Ausbildung gemacht und das wird bei dir auch so sein am Ende deiner Ausbildung bist du nach 3 Fstd. oder so noch lange net !

    Der Straßenverkehr besteht aus mehr als nur Kupplung, Gas geben lenken etc. Es gibt auch Verkehrsregeln und -situationen die du lernen musst und die kommen mit den Fahrstunden !

    Ich wünsche die Viel Spaß bei deiner Ausbildung und viel Erfolg

    LG

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  • Thema
    Re: Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Freitag, 3. September 2010
    Text
    Ich fange direkt mit Anfahren üben auf der Autobahn an.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      Drechen
      schrieb am Freitag, 3. September 2010
    Text
    >Ich fange direkt mit Anfahren üben auf der Autobahn an.
    >
    >Chris (FL)

    Da würde ich rückwärts seitlich einparken üben *fg* Oder rückwärtsfahren ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      Puschiii
      schrieb am Freitag, 3. September 2010
    Text
    Abeeeend,

    bei meiner Fahrschule ist es üblich, dass man ca. 20 Übungsstunden hat (außer man ist ein totaler Überflieger) die Grundaufgaben beherrscht und schon sicher alleine fahren kann.

    Dann wird angefangen mit Überland, danach Nachtfahrt und dann ganz kurz vor der Prüüfung kommt die Autbahn.


    Liebe Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Freitag, 3. September 2010
    Text
    Und so ist es korrekt!

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 3. September 2010
    Text
    Wobei ich persönlich Beleuchtung als letztes mach wegen auch mal Autobahn im dunkeln

    Aber ansonsten gehören die definitiv ans Ende und nicht in die 3., 4. oder 5. Fahrstunde

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      Schoki
      schrieb am Samstag, 4. September 2010
    Text
    Dann bin ich mal Spielverderber: Meine Schüler würgen in der ersten Doppelstunde auch nicht ab, da ich mit auf der Kupplung stehe. Erst in den nächsten Fahrstunden werden sie so langsam alleine gelassen.
    Und danach fange ich in der Regel auch mit parken an.

    In vier Jahren gab es bisher nur zwei Schüler, die nach 4 Fahrstunden (also 2 Doppelstunden) schon Sonderfahrten machen durften. Einer von denen hatte aber schonmal 10 Jahre Führerschein gehabt.... .

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      JensT.
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    >Dann bin ich mal Spielverderber: Meine Schüler würgen in der ersten Doppelstunde auch nicht ab, da ich mit auf der Kupplung stehe. Erst in den nächsten Fahrstunden werden sie so langsam alleine gelassen.
    >Und danach fange ich in der Regel auch mit parken an.
    >
    >In vier Jahren gab es bisher nur zwei Schüler, die nach 4 Fahrstunden (also 2 Doppelstunden) schon Sonderfahrten machen durften. Einer von denen hatte aber schonmal 10 Jahre Führerschein gehabt.... .

    Muss man perfekt fahren können um die Sonderfahrten machen zu dürfen?
    Keine Fehler machen... geht das??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      eatapples
      schrieb am Dienstag, 5. Oktober 2010
    Text
    Nein, also ich konnte sicherlich auch nicht perfekt fahren als ich mit den Sonderfahrten anfing.
    Es geht wohl da rum, "dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht".

    Meist haben die FL auch schon eine bestimmt Anzahl an FS im Hinterkopf, die jeder Schüler vor den Sonderfahrten gemacht haben muss.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 5. Oktober 2010
    Text
    >Es geht wohl da rum, "dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht".

    Es geht um deutlich mehr: "Die Grundausbildung soll [...] möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird." (§ 5 Abs. 2 FahrschAusbO)

    Nach den Sonderfahrten sollen also nur noch Korrekturen vorgenommen und die Prüfung vorbereitet werden. Neue Fähigkeiten und Situationen sollen nicht mehr erlernt werden müssen.

    Der Zweck der Sonderfahrten ist, Fähigkeiten zu trainieren, die in einer nur auf die Prüfung ausgerichteten Ausbildung gar nicht oder zu wenig ausgebildet würden. Damit dieser Zweck erreicht wird, muss die Ausbildung eben fast fertig sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      JannyFL
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >>Es geht wohl da rum, "dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht".
    >
    >Es geht um deutlich mehr: "Die Grundausbildung soll [...] möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird." (§ 5 Abs. 2 FahrschAusbO)
    >
    >Nach den Sonderfahrten sollen also nur noch Korrekturen vorgenommen und die Prüfung vorbereitet werden. Neue Fähigkeiten und Situationen sollen nicht mehr erlernt werden müssen.
    >
    >Der Zweck der Sonderfahrten ist, Fähigkeiten zu trainieren, die in einer nur auf die Prüfung ausgerichteten Ausbildung gar nicht oder zu wenig ausgebildet würden. Damit dieser Zweck erreicht wird, muss die Ausbildung eben fast fertig sein.

    Damit ist eigentlich alles gesagt!
    Wenn ich hier teilweise höre das einige Fahrschüler schon in den ersten 2 oder 3 Stunden das vergnügen haben die Autobahn genießen zu können , dann ist das für mich schon verantwortungslos.
    Ich unterscheide bei den Fahrschülern nicht zwischen den Schwarzfahrern und denen die noch keine Erfahrung mit dem Umgang eines Fahrzeugs besitzen.
    Jeder Fahrschüler beginnt als Fahranfänger.Sicherlich ist es so das jemand der öfters einen Übungsplatz mit Eltern oder Freunden benutzt in der Endabrechnung weniger Fahrstunden benötigt.
    Bei uns im Rhein Sieg Kreis beginnt man zwischen der 9. und 12. Stunde mit den Sonderfahrten wenn vorrausgesetzt wird das der Fahrschüler eigenhändig das Fahrzeug sich durch den verkehr lenken kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ab wann Sonderfahrten ?
    Autor
      eatapples
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >>
    >>Es geht um deutlich mehr: "Die Grundausbildung soll [...] möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird." (§ 5 Abs. 2 FahrschAusbO)
    >>

    Wenn ich mir die Inhalte anschaue kann ich aber nicht sagen, dass ich das schon alles "perfekt" kann. Kleinere Unsicherheiten sind da schon noch.
    Ich habe meine Sonderfahrten nach der 20 Übungsstunde gemacht. Nach der 15 war in den normalen Übungsstunden auch manchmal schon ein kleines Stück Autobahn, das fand ich sehr gut um sich erstmal dran zu gewöhnen.
    Und nach der ersten "richtigen" Autobahnfahrt hier im Ruhrgebiet war ich auch froh um jede Einzelne. :D
    Ich würde jedem Schüler raten, nicht nur die Stunden zu zählen sondern wirklich zu realisieren, wie weit man ist. Auch wenns schwerfällt, ich bin auch eher ungeduldig.
    Denn dann bei Geschwindigkeiten über 120 km/h plötzlich mit einer Situation überfordert zu sein ist sicherlich nicht förderlich für die gesamte Ausbildung.

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