Ab wann Fahrstunde erlaubt?

  • Ab wann Fahrstunde erlaubt?
     Sebbel
      schrieb am Samstag, 14. Juni 2008
    Hi,

    Ich hätte da mal eine Frage.

    Mein Fahrlehrer möchte so schnell wie möglich anfangen mit mir Fahrstunden zu absolvieren.
    Mir persönlich ist egal wann ich anfange, Die Verkehrszeichen kann ich alle, auch die Grundkentnisse des abbiegens etc. kenne ich.

    Allerdings soll es am Montag schon los gehen.
    Das Problem ich habe erst 2 mal Theorie gehabt.
    Mir persönlich macht das nichts aus.

    Jetzt wollte ich aber mal fragen ob es da gesetzliche Grenzen gibt ab wann man fahrstunden nehmen kann?

    Eventuell mit Gesetzespassage?

    Möchte meinen fahrlehrer und mich nicht unbedingt in rechtliche schwierigkeiten bringen.

    Bitte nur antworten ab wann man gesetzlich damit anfangen kann. Nicht ob ihr es gut findet das man schon so früh anfängt.

    Danke im Voraus.

    MfG Sebbel.
  • Thema
    Re: Ab wann Fahrstunde erlaubt?
    Autor
      Sunshine18
      schrieb am Samstag, 14. Juni 2008
    Text
    >Hi,
    >
    >Ich hätte da mal eine Frage.
    >
    >Mein Fahrlehrer möchte so schnell wie möglich anfangen mit mir Fahrstunden zu absolvieren.
    >Mir persönlich ist egal wann ich anfange, Die Verkehrszeichen kann ich alle, auch die Grundkentnisse des abbiegens etc. kenne ich.
    >
    >Allerdings soll es am Montag schon los gehen.
    >Das Problem ich habe erst 2 mal Theorie gehabt.
    >Mir persönlich macht das nichts aus.
    >
    >Jetzt wollte ich aber mal fragen ob es da gesetzliche Grenzen gibt ab wann man fahrstunden nehmen kann?
    >
    >Eventuell mit Gesetzespassage?
    >
    >Möchte meinen fahrlehrer und mich nicht unbedingt in rechtliche schwierigkeiten bringen.
    >
    >Bitte nur antworten ab wann man gesetzlich damit anfangen kann. Nicht ob ihr es gut findet das man schon so früh anfängt.
    >
    >Danke im Voraus.
    >
    >MfG Sebbel.


    das ist egal wann du mit fahrstunden anfängt ..radsah wäre ein paar theorie stunden zu nehmen damit man die verkehrsregln einigemassen beherscht ...wie du geschrieben hast kannste das ja und alles weitere erklärt dir dein fl

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ab wann Fahrstunde erlaubt?
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Samstag, 14. Juni 2008
    Text
    Danke sehr.

    Gibt es da evt. auch irgendeinen Gesetzestext zu?

    Auch wenn ich dir glaube aber ich lese sowas gerne ;).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ab wann Fahrstunde erlaubt?
    Autor
      Mona1985
      schrieb am Montag, 16. Juni 2008
    Text
    Ich glaube wenn sich der FL in rechtliche Schwierigkeiten begeben würde, würde er dir bestimmt keine Fahrstunden geben. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Ab wann Fahrstunde erlaubt?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 14. Juni 2008
    Text
    Nein, dazu gibts keinen expliziten Text.

    Die FAhrschülerausbildungsordnung sagt nur, dass die theoretische und praktische Ausbildung miteinander zu verzahnen ist.

    Normalerweise machen ich es so, dass ca die Hälfte an Theos durch ist und ich dann mit fahren anfangen lasse!

    Aber einen Geseztext dazu gibts nicht wie duhn dir wünschst.

    Du scheinst ja sehr viel Vertrauen in deinen FL zu haben :-)

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ab wann Fahrstunde erlaubt?
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Samstag, 14. Juni 2008
    Text
    Ok danke ;).

    Ja ich habe Vertrauen in meinen Fahrlehrer sonst wäre eine gute Ausbildung denke ich auch nicht möglich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ab wann Fahrstunde erlaubt?
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Samstag, 14. Juni 2008
    Text
    Liegt aber vielleicht auch dadran das er merkt das meine berufliche "Karriere" ohne führerschein auf den spiel steht und er somit das ganze etwas beschleunigt?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ab wann Fahrstunde erlaubt?
    Autor
      Lülalüsa
      schrieb am Samstag, 14. Juni 2008
    Text
    Aus meiner Theoriegruppe haben die ersten auch schon nach zwei Theostunden angefangen. Mein FL arbeitet seit 28 Jahren in der Branche und weiß was er tut.
    Also mach dir kein Kopf, dein FL wird wissen was er macht.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen das er nur wegen deiner "beruflichen Zukunft" seine Existenz aufs Spiel setzen würde ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Ab wann Fahrstunde erlaubt?
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Sonntag, 15. Juni 2008
    Text
    >Ich kann mir auch nicht vorstellen das er nur wegen deiner "beruflichen Zukunft" seine Existenz aufs Spiel setzen würde ;)

    Das denke ich auch nicht ;). Das gesetzliche wurde hier ja schon geklärt ;).

    Ist halt ungewöhnlich so schnell schon damit anzufangen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ab wann Fahrstunde erlaubt?
    Autor
      Lülalüsa
      schrieb am Sonntag, 15. Juni 2008
    Text
    Wenn du lesen könntest hättest du bereits festgestellt das es das eben nicht ist *Augenroll*.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ab wann Fahrstunde erlaubt?
    Autor
      Caro B.
      schrieb am Montag, 12. Januar 2009
    Text
    >Wenn du lesen könntest hättest du bereits festgestellt das es das eben nicht ist *Augenroll*.



    ich bin wohl das extremste Beispiel. Habe zuerst ein paar praktische std gehabt und dann erst mit der Theorie begonnen, warum auch immer :(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Ab wann Fahrstunde erlaubt?
    Autor
      Joey
      schrieb am Sonntag, 15. März 2009
    Text
    Dein FL hält sich ganz einfach an geltendes Recht und Vorschriften- in diesem Fall an die Fahrschülerausbildungsordnung.

    § 5 Praktischer Unterricht

    (1) Der praktische Unterricht ist auf die theoretische Ausbildung zu beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen. Er hat sich an den in den Anlagen 3 bis 6 aufgeführten Inhalten zu orientieren und die praktische Anwendung der Kenntnisse einzubeziehen, die zur Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Er ist systematisch aufzubauen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten. Zum praktischen Unterricht gehören auch

    * die Unterweisung nach Absatz 5,
    * Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
    * Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.


    Das heißt nichts anderes, als das der Theorieunterricht und der Praxisunterricht nicht nur zusammen Sinn haben, sondern sogar vorgeschrieben ist.
    So werden sich die Dinge, die Du im Unterricht lernst, in der Praxis besser umsetzen lassen und werden dann auch verstanden.

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ab wann Fahrstunde erlaubt?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    >Dein FL hält sich ganz einfach an geltendes Recht und Vorschriften- in diesem Fall an die Fahrschülerausbildungsordnung.
    >
    >§ 5 Praktischer Unterricht
    >
    >(1) Der praktische Unterricht ist auf die theoretische Ausbildung zu beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen. Er hat sich an den in den Anlagen 3 bis 6 aufgeführten Inhalten zu orientieren und die praktische Anwendung der Kenntnisse einzubeziehen, die zur Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Er ist systematisch aufzubauen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten. Zum praktischen Unterricht gehören auch
    >
    > * die Unterweisung nach Absatz 5,
    > * Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
    > * Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
    >
    >
    >Das heißt nichts anderes, als das der Theorieunterricht und der Praxisunterricht nicht nur zusammen Sinn haben, sondern sogar vorgeschrieben ist.
    >So werden sich die Dinge, die Du im Unterricht lernst, in der Praxis besser umsetzen lassen und werden dann auch verstanden.
    >
    >Gruß

    Hallo!
    Mach Dir keine Sorgen, dein Fl. macht seine Sache schon richtig.
    Viel Spaß und Glück bei der Ausbildung.
    Hans Fl.i.R.

    Auf den Beitrag antworten


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