A Beschränt was ist ab 2013

  • A Beschränt was ist ab 2013
     Andre S
      schrieb am Sonntag, 2. Oktober 2011
    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage und zwar möchte ich gerne nächstes Jahr im Februar / März meinen A Beschränt Führerschein anmelden und machen. Habe bis dahin dann Vorbesitz der Klassen B und A1. Was passiert wenn 2013 eintrifft und die neuen Führerscheinklassen eingeführt werden? Habe ich trotzdem dann nach den 2 Jahren A unbeschränkt oder brauche ich dann diese Prüfung?

    Würde mich über Antworten freuen.

    MfG Andre
  • Thema
    Re: A Beschränt was ist ab 2013
    Autor
      Tolga Dogan
      schrieb am Donnerstag, 13. Oktober 2011
    Text
    >Hallo Zusammen,
    >
    >ich habe eine Frage und zwar möchte ich gerne nächstes Jahr im Februar / März meinen A Beschränt Führerschein anmelden und machen. Habe bis dahin dann Vorbesitz der Klassen B und A1. Was passiert wenn 2013 eintrifft und die neuen Führerscheinklassen eingeführt werden? Habe ich trotzdem dann nach den 2 Jahren A unbeschränkt oder brauche ich dann diese Prüfung?
    >
    >Würde mich über Antworten freuen.
    >
    >MfG Andre


    Hallo Andre!

    Also soweit ich das beurteilen kann, brauchst du keine Prüfung. Mein fahrlehrer hatte uns dies bezüglich unterrichtet.
    Er meinte, wenn man vor eintreffen der neuen Führerscheine, einen Führerschein macht, gelten alte Regeln. Sollte ich mich Irren tut es mir leid. Aber ich bin mir zu 80% Sicher.
    Also hast du wenn du Ihn nächstes Jahr machst keine bedenken.

    MFG
    Tolga

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  • Thema
    Re: A Beschränt was ist ab 2013
    Autor
      Tony90
      schrieb am Donnerstag, 13. Oktober 2011
    Text
    >Hallo Zusammen,
    >
    >ich habe eine Frage und zwar möchte ich gerne nächstes Jahr im Februar / März meinen A Beschränt Führerschein anmelden und machen. Habe bis dahin dann Vorbesitz der Klassen B und A1. Was passiert wenn 2013 eintrifft und die neuen Führerscheinklassen eingeführt werden? Habe ich trotzdem dann nach den 2 Jahren A unbeschränkt oder brauche ich dann diese Prüfung?
    >
    >Würde mich über Antworten freuen.
    >
    >MfG Andre


    Es muss die praktische Prüfung vor dem 19.01.2013 bestanden sein UND der Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgehändigt sein, dann erhält man automatisch nach 2 Jahren A unbeschränkt.
    Ansonsten wird der Antrag von Klasse A beschränkt auf Klasse A2 umgedeutet.

    Ausserdem: bei einem Entzug und einer Neuerteilung ab dem 19.01.2013 wird ebenfalls nur A2 erteilt, und eine neue Prüfung auf A ist nötig.

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