ASF-Vertrag
Maiken
schrieb am Freitag, 16. November 2007
Hallo liebe Forumleser,
habe gerade im Internet gesurft, aber nicht ganz viele Infos über den Vertrag für den ASF gefunden. Bei manchen Fahrschulen stehen die Pflichten und Rechte zwar drin, aber...was meint ihr über den folgenden Vertrag?
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Hiermit melde ich mich zur Teilnahme...an. Ich besitze bereits den FS der Klasse... Ich versichere, dass keine Bedenken gegen die Eignung meiner Person zum Führen von Kfz bestehen. Mir ist bekannt, dass ich als Fahrschlüler durch die Fahrschule nur im Umfang der gesetzl. Haftpflichtversicherung versichert bin. Der Grundbetrag ist zum Abschluss des Ausb.vertrages zu entrichten. Die Endabrechnung sowie alle von der Fahrschule verauslagten Geb. sind vor der Prüfung zu begleichen. Können Fahrstunden nicht angetreten werden, sind sie 2 Werktage vorher abzusagen, andernfalls wird jede Stunde des geplanten Termines als Ausfallzeit berechnet. Die Geschäftsbeding. und Preislisten, die in der Fahrschule aushängen, erkläre ich für mich verbindlich. Mit der Erfassung meiner persönlichen Daten in einem EDV-System erkläre ich mich einverstanden.
*****
Muss da nichts über Kündigunsfristen drinstehen. Müssen die Zeiten den 4 Terminen + Fahrprobe schon beim Abschluss feststehen? Wo kann ich dann eine Grundlage finden, wie so ein Vertrag aufgebaut sein muss? BGB? Hat jemand eine Meinung? Danke und einen schönen Freitag!
habe gerade im Internet gesurft, aber nicht ganz viele Infos über den Vertrag für den ASF gefunden. Bei manchen Fahrschulen stehen die Pflichten und Rechte zwar drin, aber...was meint ihr über den folgenden Vertrag?
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Hiermit melde ich mich zur Teilnahme...an. Ich besitze bereits den FS der Klasse... Ich versichere, dass keine Bedenken gegen die Eignung meiner Person zum Führen von Kfz bestehen. Mir ist bekannt, dass ich als Fahrschlüler durch die Fahrschule nur im Umfang der gesetzl. Haftpflichtversicherung versichert bin. Der Grundbetrag ist zum Abschluss des Ausb.vertrages zu entrichten. Die Endabrechnung sowie alle von der Fahrschule verauslagten Geb. sind vor der Prüfung zu begleichen. Können Fahrstunden nicht angetreten werden, sind sie 2 Werktage vorher abzusagen, andernfalls wird jede Stunde des geplanten Termines als Ausfallzeit berechnet. Die Geschäftsbeding. und Preislisten, die in der Fahrschule aushängen, erkläre ich für mich verbindlich. Mit der Erfassung meiner persönlichen Daten in einem EDV-System erkläre ich mich einverstanden.
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Muss da nichts über Kündigunsfristen drinstehen. Müssen die Zeiten den 4 Terminen + Fahrprobe schon beim Abschluss feststehen? Wo kann ich dann eine Grundlage finden, wie so ein Vertrag aufgebaut sein muss? BGB? Hat jemand eine Meinung? Danke und einen schönen Freitag!