ASF-Vertrag

  • ASF-Vertrag
     Maiken
      schrieb am Freitag, 16. November 2007
    Hallo liebe Forumleser,

    habe gerade im Internet gesurft, aber nicht ganz viele Infos über den Vertrag für den ASF gefunden. Bei manchen Fahrschulen stehen die Pflichten und Rechte zwar drin, aber...was meint ihr über den folgenden Vertrag?
    *****
    Hiermit melde ich mich zur Teilnahme...an. Ich besitze bereits den FS der Klasse... Ich versichere, dass keine Bedenken gegen die Eignung meiner Person zum Führen von Kfz bestehen. Mir ist bekannt, dass ich als Fahrschlüler durch die Fahrschule nur im Umfang der gesetzl. Haftpflichtversicherung versichert bin. Der Grundbetrag ist zum Abschluss des Ausb.vertrages zu entrichten. Die Endabrechnung sowie alle von der Fahrschule verauslagten Geb. sind vor der Prüfung zu begleichen. Können Fahrstunden nicht angetreten werden, sind sie 2 Werktage vorher abzusagen, andernfalls wird jede Stunde des geplanten Termines als Ausfallzeit berechnet. Die Geschäftsbeding. und Preislisten, die in der Fahrschule aushängen, erkläre ich für mich verbindlich. Mit der Erfassung meiner persönlichen Daten in einem EDV-System erkläre ich mich einverstanden.
    *****
    Muss da nichts über Kündigunsfristen drinstehen. Müssen die Zeiten den 4 Terminen + Fahrprobe schon beim Abschluss feststehen? Wo kann ich dann eine Grundlage finden, wie so ein Vertrag aufgebaut sein muss? BGB? Hat jemand eine Meinung? Danke und einen schönen Freitag!
  • Thema
    Re: ASF-Vertrag
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 16. November 2007
    Text
    Also, Du meinst den Vertrag zu einem Aufbauseminar?
    Der von Dir zitierte Vertragsteil scheint mir nämlich mehr einem Vertrag zur Führerscheinausbildung entnommen...

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: ASF-Vertrag
    Autor
      Maiken
      schrieb am Freitag, 16. November 2007
    Text
    Hallo greetz,

    das war kein Teil..., sondern mein GANZER Vertrag zum Aufbauseminar...kann doch etwas nicht stimmen, oder????

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: ASF-Vertrag
    Autor
      kaydee
      schrieb am Samstag, 17. November 2007
    Text
    Nee, das kann vorn und hinten nicht stimmen. So ist das kein rechtskräftiger Vertrag für ein ASF...
    Vielleicht hilft das weiter:
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2006-Texte/fpx-06-07-AGB-Aufbausem.htm

    http://www.dvr.de/site.aspx?url=html/sonst/148_20.htm

    greetz
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: ASF-Vertrag
    Autor
      Maiken
      schrieb am Sonntag, 18. November 2007
    Text
    Danke! So dachte ich auch...Aber ich habe den unterschrieben und werde an dem Seminar teilnehmen...Wahnsinn, was man heutzutage angeboten bekommt...und man hat oft keine andere Wahl:-((((

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: ASF-Vertrag
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 18. November 2007
    Text
    Hallo,

    alle Fahrschulen, die ich kenne, nehmen die Vertrags-Vordrucke von Lehrmittel-Verlagen. Es gibt eigene Vordrucke für Führerscheinausbildung, ASF und ASP und ich gehe davon aus, dass die rechtlich korrekt sind.
    Wenn die ASF-Termine bei Vertragsabschluss bekannt sind hast du kein Kündigungsrecht. Wenn nicht (oder wenn sie sich später ändern) kannst du kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo